Waffengesetz in der Schweiz

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 705 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Mai 2009 um 12:16) ist von floeruu.

  • Hi Leute

    Ich hab da mal ne Frage an alle Schweizer hier im Forum. Sälu zeme. ;)

    Vor kürzem habe ich von einem Freund ein LG geschenkt bekommen (ohne :F: ),
    was ich kurze Zeit später einer Schützenkollegin erzählt habe. Diese hat mir dann gesagt,
    dass ich das Gewehr eintragen lassen muss. Stimmt das? Wenn ja wo muss ich mich melden und wie viel kostet das?

  • Quatsch, so weit kommts noch, dass wir Luftgewehre eintragen müssten. Da hat dich einer auf die Schippe genommen :lol:

    Der ganze Schengen Müll ist derart doof, dass wir das einfach nicht mehr ernst nehmen können, bzgl Laser und Schalli, etc.

    Ich hoffe wir werden bei der Abstimmung im Sept bzgl. biometrischen Pässen NEIN-stimmen und gleichzeit aus diesem Schengen Ding rausfliegen...

    Da gibts Gesetze das glaubt man nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Itosacho (13. Mai 2009 um 20:33)

  • Da bin ich ja froh, dass ich das Luftgewehr nicht eintragen lassen muss. :lol:
    Hab garnicht gewusst, dass Schallis in der Schweiz verboten sind. Egal bastle mir trotz dem einen,
    damit ich die Nachbarn nicht so sehr mit Lärm belästige. ;)