Hallo!
Ich möchte auch wegen meine Schießstände eure Meinung! Eine ist ( denke ich) ganz sicher - aber nicht so große Distanz (9 Meter), und andere - wie ich jetzt in diese Thema sehe - total unsicher! Also darf ich jetzt auf keiner Fall auf die unsichere Stelle schießen, oder, wenn sich keiner von Nachbarn beschwert, weiter machen. Was meint Ihr?
Im Garten schießen erlaubt?
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Hier ist zweite Stelle:
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Wenn du es ganz genau nimmst, müsstest du auf der kurzen Bahn noch den Spalt Carport-Zaun schließen.
Das Geschoss darf unter keinen Umständen das Grundstück verlassen können.
Somit hat sich dein großer Stand rechtlich auch erledigt
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Eig. darfst du es schon so lange das Geschoss nicht das Grundstück verlässt.
Aber das musst du dann nachweisen und so lange da keine Halle oder eine Garage steht würd das schwer. -
Zitat
Original von wolke
Eig. darfst du es schon so lange das Geschoss nicht das Grundstück verlässt.Falsch
Das Geschoss darf unter keinen Umständen das Grundstück verlassen können.
Das beinhaltet auch eine unbeabsichtigte Waffenauslösung (durch Herunterfallen o.ä.), wenn das Geschoss nach hinten losgeht, Querschläger, etc. -
Wie sieht denn mit dem Kirmes-schießstände aus? Mit dem Sicherheit stimmt etwas nicht! Da schießen auch die Kinder. Und das in der Stadtmitte, wo tausende Leute bummeln!
Bei dem letzter Kirmes meine Tochter hat die Dartnägel auf Luftballons geworfen. Ein Ding ist zurück geflögen und sogar noch ca. 3 Meter vor dem Bude! Der Kerl sagte nur " man müß vorsichtig werfen..."
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Die Kirmes-Aussteller halten sich leider nicht immer an die gesetzlichen Regelungen in Deutschland. Ich habe auch schon mit dem Luftgewehr aus der Hüfte ohne Schutzbrille und mit Laserzeileinrichtung und Dauerfeuer in Darmstadt auf eine Foto-Zielscheibe geschossen. Auf dem Foto sieht man noch heute mein verwundertes Gesicht, was so alles angeboten wird.
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Zitat
Original von Mr.CO2
Wenn du es ganz genau nimmst, müsstest du auf der kurzen Bahn noch den Spalt Carport-Zaun schließen.Das Geschoss darf unter keinen Umständen das Grundstück verlassen können.
Somit hat sich dein großer Stand rechtlich auch erledigt
wie sieht es aus mit der Öffnung des Carports ? Ich habe eine ähnliche Schussbahn und mein Carport ist hinter mir offen. Kein Tor dran. Die Mündung des Gewehres zeigt immer in den Carport. Ist das erlaubt ? Es ist ja ähnlich wie bei den Schießbuden, da kann man ja auch sich um 180 Grad drehen und in die Gegend schießen ohne Kugelfang. Natürlich nur ausversehen
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Wenn du es ganz genau nimmst ist auch das nicht erlaubt, da dir die Waffe ja hinfallen könnte, Querschläger die zurückkommen etc.
Wo kein Kläger, da kein Richter, aber wenn jemand zu schaden kommen sollte kann das böse für dich enden.
Wie das mit den Kirmesbuden steht weiss ich auch nicht so wirklich, da soll sich mal jemand ranwagen der mehr Ahnung als ich hat
(Das Geschriebene stellt übrigens nur meine eigene Meinung dar. Rechtliche Hilfe kann und darf ich nicht geben. Wenn es jemand besser weiß oder Ungereimtheiten findet bei dem was ich sage, der möge mich bitte verbessern )
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Zitat
Original von Kalaschnikow
Wie sieht denn mit dem Kirmes-schießstände aus? Mit dem Sicherheit stimmt etwas nicht! Da schießen auch die Kinder. Und das in der Stadtmitte, wo tausende Leute bummeln!Bei dem letzter Kirmes meine Tochter hat die Dartnägel auf Luftballons geworfen. Ein Ding ist zurück geflögen und sogar noch ca. 3 Meter vor dem Bude! Der Kerl sagte nur " man müß vorsichtig werfen..."
Schau:
http://www.schiessstandsachverstaendiger.de/sicherheit_schiessgeschaefte.htmlhttp://www.schiessstandsachverstaendiger.de/waffenrecht_waffengesetz.html
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Hi, so dann will ich auch mal was Fragen wie ist das denn bei Schützenfesten da schießen die Schützen auf einen Adler mit KK oder LG kann denn da an dieser Kiste kein Schuß vorbei gehen? Oder ist das Gewehr dort immer so eingespannt das dort kein Schuß am Adler vorbei geht
Dann könnte man sein LG ja auch so einspannen oder ähnliches um den Bereich einzuschränken.
LG Cyberlipper
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Zitat
Original von cyberlipper
....wie ist das denn bei Schützenfesten da schießen Betrunkende auf einen Adler mit KK oder LG .....Unterlasst doch bitte mal das ständige Wiederholen von Stammtisch-Parolen oder das aufgenommene Gelaber von Boulevardsendungen! Durch das ständige Wiederholen gewinnen diese Stories auch nicht mehr an Wahrheitsgehalt!
Jeder hat mal gehört dass in Schützenvereinen gesoffen wird ..... das auf Schützenfesten betrunken geschossen wird ...... Nur gesehen hat es noch Keiner selber!!!
Ich kenne aus eigener Erfahrung nur Schützenvereine, bei denen äusserst pedantisch darauf geachtet wird, dass kein Alkohol getrunken wird, solange man noch am Schiessbetrieb teilnimmt!
Oder seht Ihr zuviel Propagandafilmchen der Anti-Waffen-Lobby und lest zuviel Info-Broschüren der "Gute-Menschen-hassen-Waffen" - Fraktion!?
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Zitat
Original von ALFHA1802
Jeder hat mal gehört dass ich Schützenvereinen gesoffen wird ..... das auf Schützenfesten betrunken gschossen wird ...... Nur gesehen hat es noch Keiner selber!!!Ich habs schon gesehen in meinem Verein.
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Zitat
Original von cyberlipper
Dann könnte man sein LG ja auch so einspannen oder ähnliches um den Bereich einzuschränken.
LG Cyberlipper
1.) wo ist der Spass, mit einem eingespannten LG zu schiessen?
2.) du müsstest es dann auch eingespannt laden. Der Gesetzgeber geht auch von einem Schuß aus, der sich versehentlich löst (z.b. dadurch, dass dir das LG gespannt und geladen aus der Hand fällt).
An einem umschlossen Raum, der nur den die Richtung auf das Ziel freilässt, kommst du nicht vorbei. Im Zielbereich muss wieder gewährleistet sein, dass dort weder Dia noch ein eventueller Abpraller des Grundstück verlassen können.
Eine preiswerte Lösung lässt sich mit Zeltplanen herstellen. Bei Raer gibt es z.B. NVA-Zeltplanen für etwa 4 Euro das Stück. Selbstversuche haben bei mir ergeben, dass zwei Planen, welche übereinander gelegt lose herunterhängen im Nahschuß mit einer HW 45 nicht durchschlagen werden.
Nun kann man mit 4 Pfosten und ein paar Baulatten damit eine Art kleiner Garage bauen. Als Dach habe ich eine alte Tischtennisplatte verwendet und den Ausgang der Hütte mit einer gefalteten Plane so verengt, dass ich nur noch das Ziel sehen kann.
Ich habe nun das Glück, dass hinter dem Ziel ein alter Bahndamm ist. Wer das nicht hat, kann mit Planen eine entsprechendes Gegenstück zur Schießhütte bauen.
Die Sache hat mich einen Nachmittag Arbeit und ca. 70 Euro für Planen und Pfosten gekostet.
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Hi,
so hab meinen Text mal angepasst! Will das hier jetzt auch nicht diskutieren!Aber das ist doch so das die Schützen dort nicht vorbei schießen können!
Das muss doch so sein oder?Das mit der Zeltplane ist ne gute Idee das werde ich mal testen.
LG Cyberlipper
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Zitat
Original von cyberlipper
Aber das ist doch so das die Schützen dort nicht vorbei schießen können!
Das muss doch so sein oder?..Ich kann Dir nur meine Erfahrungen damit schildern. Wird auf den "Holzvogel" auf Mast geschossen, ist die Waffe so auf einer Säule eingespannt und die Schussrichtung so durch Begrenzer eingegrenzt, dass keine Gefährdung entstehen kann.
Entsprechend ist auch eine Schiessaufsicht eingerichtet. -
Zitat
Hab`s gelesen!
Aber finde ich doch kein Logik!
Bei mir auf dem Grundstück muß mein Schießstand DRUMZUgeschloßen werden, damit kein Geschoß AUF KEINER FALL MEINER GRUNDSTÜCK VERLASSEN KANN, obwohl bei mir, wenn das Gewehr runterfällt, kann das Kugel ganz sicher keiner Mensch treffen, und bei der Kirmesbude steht 100% fest, daß das Gewehr nicht runterfallen KANN, daß auf keiner Fall kein Querschlag passiert u s.w.! Vieleicht bin ich dumm - aber verstehe ich das trotzdem nicht!!! Sorry! -
Kirmesgewehre habe eine geringere Energie.
https://www.co2air.de/wbb2/lexi-744-Kirmesgewehr.html -
Zitat
Original von Kalaschnikow
Vieleicht bin ich dumm - aber verstehe ich das trotzdem nicht!!! Sorry!@ Kalaschnikow:
Nein, Du bist natürlich nicht dumm - Es ist sehr schwer, manche Details in der Waffengesetzgebung nachzuvollziehen. Aber grundsätzlich muss auch für Uns Waffenbesitzer nicht Nachvollziehbares beachtet werden.
Und der Kollege muffrikaner hat Dir eben die entsprechenden Links nach Deiner Frage aufgezeigt, um Dir diese gesetzlichen Regelungen und Auslegungen zu vermitteln. Das bedeutet nicht unbedingt, dass muffrikaner, die anderen User oder ich jede Regelung als genial empfinden ....
Aber als legale Waffenbesitzer befolgen Wir die Vorschriften, und dafür muss man diese eben erst kennen.
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Zitat
Eine preiswerte Lösung lässt sich mit Zeltplanen herstellen. Bei Raer gibt es z.B. NVA-Zeltplanen für etwa 4 Euro das Stück. Selbstversuche haben bei mir ergeben, dass zwei Planen, welche übereinander gelegt lose herunterhängen im Nahschuß mit einer HW 45 nicht durchschlagen werden.
@ barret
meintest Du diese Plane
46271-61-000 NVA Zeltbahn B strichtarn;Das würde mein Problem lösen.
Gruß
Bogenschuetze
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