Hi,
so ich wollte noch mal nachreichen was es nun geworden ist:
(Bilder sind leider etwas überbelichtet, aber es reicht)
Gruß C.C.
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Hi,
so ich wollte noch mal nachreichen was es nun geworden ist:
(Bilder sind leider etwas überbelichtet, aber es reicht)
Gruß C.C.
Sehr schön!
Was sind das für Griffschalen, welches Holz mein ich?
Mal zum Thema "Messer, das man noch führen darf" eine Frage:
Mir ist neulich zu Ohren gekommen, daß es wohl mittlerweile eine Definition oder BKA-Bescheid dazu gibt, was ein "Einhandmesser" im Sinne des Gesetzes ist. Derjenige, der mir das gesagt hat, meinte, es hinge mit dem Vorhandensein einer Fingeröse oder eines Öffnungs"Knubbels" zusammen. Seine Abwesenheit würde ein aretierbares Messer dieser Vorschrift entziehen.
Weiß da jemand genaueres dazu?
Bis zum Inkrafttreten dieses ominösen Gesetzes habe ich nämlich bei allen möglichen Gelegenheiten ein Winchesterklappmesser am Gürtel gehabt, das zwar arretierbar, aber ohne jegliche Öffnungshilfe versehen war. Da die Öffnung der Klinge aber recht leichtgängig war, und man es mit ein bischen Übung eben auch einhändig öffnen und einrasten konnte, habe ich es erst mal nicht mehr mit mir geführt. Denn der Gesetzestext lautet halt "einhändig zu öffnen und zu arretieren". Wenn mir also ein geschickter Cop vorführen könnte, daß er ein Schweizer Messer mit einer Hand öffnen und arretieren kann, bin ich es los.
Weiß da jemand was darüber?
So ungefähr sa es aus (Klingenform etwas anders)
http://www.bluegrasscutlery.com/bluegrasscutle…ges/lb220ss.jpg
ZitatWas sind das für Griffschalen, welches Holz mein ich?
Das ist Olive.
Ich mache morgen mal ein besseres Bild.
Gruß C.C.