Transport von Schreckschusswaffen!

Es gibt 51 Antworten in diesem Thema, welches 5.710 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Februar 2009 um 23:40) ist von Denis->.

  • Hi,

    für deutsche ist der KWS für 50 Euro auch eine möglichkeit den Transport von SSW legal zu machen.
    Egal wie man sie dann bei sich hat man kommt bei den Grünweissen nicht in Bedrängnis denen beizubrigen das es nur Transportieren war und nicht führen.

    Das ist einer der Gründe warum ich mir mein recht eine SSW zu führen zurück gekauft habe.
    Weniger ärger und ich muß nicht immer einen Koffer mit rumtragen wenn ich einem Kumpel eine SSW zeigen will. Ich steck sie in die Tasche und gut.

    Gruß C.C.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Ich hab da mal ne Frage.
    Ich bin nicht im Besitz eines Kleinen Waffenscheins.

    Also wenn ich eine Waffe oder auch mehrere transportieren will, dann brauch in ein abschließbares Behältnis. Das ist klar.

    Aber was ist mit der Munition ? - Kann ich diese einfach in die Jackentasche stecken oder gibt es da auch bestimmte Richtlinien ?

  • Kannste so einstecken, daß kein Unberechtigter drann kommt. ;)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Hi wurde im Dezember 2007 von der Polizei angehalten AVK. Da ich auf den weg zu Verwandten war wo wir Silvester feiern wollten hatte ich 2 SSW in normalen Walther (Umarex) Koffern und die Munition in einer separaten Tasche, (Hatte noch keinen KWS) und die Polizei hat nichts gesagt J hat sich die SSW mal angeschaut und mir ein schönen tag gewünscht deswegen dachte ich bis heute ist ok wenn ich dir Munition von den SSW getrennt transportiere. Na ja vielcht hatte die Polizei auch kein bock anzeige aufzunehmen J

    [

  • Zitat

    Original von Denis->
    Hi wurde im Dezember 2007 von der Polizei angehalten AVK. Da ich auf den weg zu Verwandten war wo wir Silvester feiern wollten hatte ich 2 SSW in normalen Walther (Umarex) Koffern und die Munition in einer separaten Tasche, (Hatte noch keinen KWS) und die Polizei hat nichts gesagt J hat sich die SSW mal angeschaut und mir ein schönen tag gewünscht deswegen dachte ich bis heute ist ok wenn ich dir Munition von den SSW getrennt transportiere. Na ja vielcht hatte die Polizei auch kein bock anzeige aufzunehmen J

    Das hat wohl eher nichts, mit kein Bock der Beamten zu tun. Sondern eher damit das man das geschlossene Behältnis, worin man die Waffe transportiert, nicht abschließen muss.
    Ich hab da jemand gefragt der es wissen muss, nämlich die Aufsicht auf dem Schießstand. Ich wollte damals wissen, ob ich an meinem Gewehrfuteral von meinem Luftgewehr, ein Schloss an bringen müsste.
    Er verneinte dies und meinte dass es genügt, wenn das Futteral zu ist und die Munition in einer anderen Tasche ist.
    Das bestätigte dann noch eine andere Aufsicht von einem anderen Schützenverein. Also kein Schloss, egal ob mit Schlüssel oder Zahlencode nötig.
    Vorauseilender Gehorsam ist uncool...

  • Ja aber leider ist der Gehorsam in diesem Fall nicht vorauseilend.

    Seit 1.4.08 gilt da eineneue Vorschrift die kein GEschlossenes Behältnis sondern ein VERschlossenes Behältnis fordert.

    Übrigens kann man sich nicht immer auf Aussagen von Schützenkollegen verlassen. Selbst da geistern einige Legenden und Mythen durch die Schießstände.

    Viele ältere Kollegen haben nämlich wenig von den letzten Verschärfungen der Vorschriften mitbekommen und sind (bevor meine Wenigkeit etwas Licht ins Dunkel gebracht hat) zum Beispiel mit ihrem Gewehrchen im eingeschlagenen Stofflappen zum Stand gefahren.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Also doch!!! gut zu wissen. besorge mir bald auch so ein koffer zum abschliesen. sicher ist sicher. und meine grünnen freunde will ich ja auch nicht verärgern :)

    MFG denis :ngrins:

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    Einmal editiert, zuletzt von Denis-> (24. Februar 2009 um 12:36)

  • Das ist einer der Gründe warum ich mir diesen KWS "gekauft" hatte.
    Es ist echt schwierig sich immer auf dem Laufenden zu halten, wenn so ein Pupser meint das er wieder eine neue noch idiotischere Regelung auspupsen muss. :evil:
    Von diesen Flatulenzern in der Gesetzgebung hab ich echt die Schnauze voll. Die sollen gefälligst was richtiges arbeiten gehen, dann würden die auf solchen Blödsinn nicht mehr kommen.
    Bei SSWs geht da jedenfalls nichts mehr schief. (Bis auf weiteres)

    Nur gut das ich das mit der neuen Regelung jetzt mitbekommen habe.
    Tja dann muss ich wohl mein Luftgewehr jetzt mit einem Vorhängeschloss einschließen.
    Zum Glück bin ich seit der neuen Regelung irgendwie auch nicht mehr dazu gekommen, zum Schießstand zu gehen. Nicht auszudenken was mir nach einer eventuellen Kontrolle geblüht hätte. :evil:

  • Gut daß uns die Gesetzeshüter vor den ganzen Terroristen beschützen, die ihr Luftgewehr in einem Futteral OHNE Vorhängeschloss zu Schießstand fahren. Nicht auszudenken was passieren könnte wenn die Staatsmacht da nicht einrgeifen würde......


    Gruß K.

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  • Zitat

    Original von cal.177
    Das heißt SSW werden in Österreich NICHT als Waffe gehandhabt.

    doch, SSW gelten als Waffe, SSW gelten jedoch nicht als SCHUSSwaffe...