Zulassung WBK-pflichtiges Luftgewehr

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 7.185 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Dezember 2008 um 19:40) ist von ZEBO.

  • Da aber ein 16 Joule LG in der Field-Target-Disziplin verwendet wird, dürfte es aber keine Probleme geben.
    Sehe ich das so richtig?
    Oder muss der Verein dem SB bestätigen, dass ich das LG direkt bei ihnen schiessen kann?

    Mir geht es vorallem um die Frage wie oft ich mit den besagten zwei Waffen (Halbautomatische Kurzwaffe, 16 Joule LG) irgendwo(?) schiessen muss, damit mein Bedürfnis nicht erlischt und ich die Waffen vielleicht abgeben müsste.

  • heinzelmann
    Ich wollte dich mit meiner Aussage nicht angreifen. Bloß muss man halt darauf achten das die Waffe, die mit der gelben WBK erworben wird
    a) grundsätzlich mit dieser erwerbbar ist (also zb Repetierbüchsen)
    und
    b) auch von einer Sportordnung erfasst ist.
    Wenn du nun beim Büchsenmacher aus Unwissenheit zb einen Drilling erwirbst bist du als Sportschütze Besitzer einer Waffe, die du nicht besitzen dürftest-> du hast kein Bedürfnis weil es keine sportliche Disziplin gibt in der Drillinge geschossen werden.
    Genauso verhält es sich mit einem Luftgewehr mit einer Energie größer 16,3 Joule.
    Daher sollte man ein wenig aufpassen- auch Händler sind nicht grundsätzlich zu 100% richtig informiert. Ich habe mir da schon so einige kuriose Auslegungen zur gelben bei Händlern im benachbarten Ausland (NRW) anhören dürfen....

    Übrigens bin ich ein recht lausiger wenn auch begeisterter Langwaffenschütze- KK Hülsen würde ich mit einem Preller nicht treffen :))
    Und Hülsen im Kaliber 9x19 fallen bei uns zu Hauf an- wiederladen lohnt aus wirtschaftlicher Sicht nicht und die paar Leutchen die sie trotzdem stopfen müssen nicht verhungern wenn ich ab und an mal ein paar Hülsen per Diabolo crimpe ;)

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Zitat

    Original von Tourban
    Da aber ein 16 Joule LG in der Field-Target-Disziplin verwendet wird, dürfte es aber keine Probleme geben.
    Sehe ich das so richtig?

    Das siehst Du falsch. Für eine gelbe WBK brauchst Du ein Bedürfnis. Ein Bedürfnis kann Dir nur von einem anerkannten Schießsportverband bescheinigt werden. Wenn der Verband, in dem Du derzeit Mitglied bist, kein FT anbietet, kann er Dir logischerweise auch keine entsprechende Bedürfnisbescheinigung ausstellen.


    Zitat

    Original von Tourban
    Mir geht es vorallem um die Frage wie oft ich mit den besagten zwei Waffen (Halbautomatische Kurzwaffe, 16 Joule LG) irgendwo(?) schiessen muss, damit mein Bedürfnis nicht erlischt und ich die Waffen vielleicht abgeben müsste.

    Wie oft? Regelmäßig. ;)
    Wie oft das ist, hängt von Deinen konkreten Möglichkeiten ab (z.B. Erreichbarkeit von FT-Schießständen). Als Faustregel kann gelten 12 mal pro Jahr.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Zitat

    Original von Tourban
    Da aber ein 16 Joule LG in der Field-Target-Disziplin verwendet wird, dürfte es aber keine Probleme geben.
    Sehe ich das so richtig?
    Oder muss der Verein dem SB bestätigen, dass ich das LG direkt bei ihnen schiessen kann?
    ...

    Um die neue Gelbe zu bekommen, musst Du das Bedürfnis für irgendeine Waffe nachweisen, die auf die Gelbe passt.
    Wenn jetzt Dein Verein kein FT schießt (wie wohl die meisten Vereine in D), es aber unbedingt ein starkes LG sein soll, kannst du dir vom Verband auch ein Bedürfnis für eine völlig andere Waffe ausstellen lassen (z.B. Gewehr Kaliber .357 Magnum), und dir dann wenn du die Gelbe hast das 16,3 Joule LG kaufen.

  • Vielleicht ergänzend dazu:

    Für die erste beantragte Waffe auf der gelben WBK muss eine schriftliche Bederfnisbestätigung des Verbandes her.
    Ist die gelbe WBK ausgestellt, unterstellt man dem Sportschützen weitere Bedrüfnisse, wenn er sportlich nutzbare Waffen kauft. Daher benötigt er keine weiteren Einzelbedürfnisse mehr.

    Das mit der regelmäßigkeit kann man in der WaffVwV nachlesen. 12 mal im Jahr reichen demnach nicht:


    14.2.1 § 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses
    für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder
    angegliederten Teilverbandes darüber, dass
    - der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den
    Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also in
    der Regel 18mal verteilt über das ganze Jahr, betrieben hat
    (Nummer
    1);
    - die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach § 15
    Abs. 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2);
    der Fall dass mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten
    des Antragstellers auch geschossen werden kann. Die Waffenbehörde
    muss die vorgelegten Bescheinigungen lediglich auf Vollständigkeit
    und Plausibilität überprüfen.

  • zum zweiten male:

    ich weis, dass ich für die erste auf gelb erworbene Waffe ein bedürfniss brauche. Um dieses zu bekommen kontaktiere ich als im BSSB schiesender Bayer die Münchner WasweisichwiederPostenvondemheist. btw bin ich an dieser stelle schonmal 20 Öcken los.
    Jetzt hab ich nun mein KK für irgend eine der vielen Disziplinen des DSB erworben. Nun entfällt für die zweite langwaffe die legal auf gelb erworben werden darf der Bedürfnissnachweis gegenüber meiner Sachbearbeiterin (ja, sie ist weiblich, jung und hübsch :n1: :nuts: )

    Ohne ihre Kompetenz in Frage stellen zu wollen: Woher weis die dame jetzt, dass mein LG, dass auf gelb erworben werden darf und Disziplinmäßig abgesegnet ist, ob es nun über oder unter 16,3 Joule hat????

    Und nein, wer mir jetzt unterstellen will, hier gesetzeswidrig ein LG über 16,3 Joule zu erwerben der irrt. Zur Erinnerung: dafür ist erstmal die gelbe notwendig, und auf die bekommt man gesetzeskonform locker flockig einen K98 in 8x57IS. Ich spinne mir nur mal wieder im Hirn zusammen, dass die Umsetzung eines Gesetzes zu wünschen übrig lässt.

    Anderes beispiel: Ich bin unter 25, besitze auf Grün eine SPoPi inkl. Munierwerbsberechtigung. Da unter 25 dürfte ich aber laut Gesetz klipp und klar geregelt nur .22lfb mit einer max. energie von unter 200 Joule erwerben.
    Mich hat aber noch NIE jemand danach gefragt wenn ich muni kauf. Auch steht das nicht in der WBK drin.
    In meinem Fall wäre das auch irrelevant, da ich, obwohl unter 25 auch GK besitze. Hierfür ist ein fachpsychologisches Gutachten von Nöten, was auch die 200 Joule Grenze aufhebt.

    Hier könnte Ihre Werbung stehen...

  • Zitat

    Original von heinzellmann
    Ohne ihre Kompetenz in Frage stellen zu wollen: Woher weis die dame jetzt, dass mein LG, dass auf gelb erworben werden darf und Disziplinmäßig abgesegnet ist, ob es nun über oder unter 16,3 Joule hat????


    Der Schütze hat ggf. nachzuweisen, dass die erworbene Waffe in eine Disziplin passt.
    Das schrieb ich irgendwo auch schon mal.
    Diese Auffassung stand auch irgendwo in der Visier oder DWJ.

  • Zitat

    Der Schütze hat ggf. nachzuweisen, dass die erworbene Waffe in eine Disziplin passt.


    Genau so ist es, wenn nicht gleich dann bei einer evtl. Kontrolle des Schießbuches, spätestens aber 3 Jahre nach Ausstellung
    der WBK bei der "Pflicht" Kontrolle muss man nachweisen das man regelmäßig mit all seinen EWB-pflichtigen Waffen schießt.
    Ansonsten kann und wird die Erlaubnis für eine Waffe oder auch alle Waffen widerrufen.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • gel.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    Einmal editiert, zuletzt von ZEBO (23. Dezember 2008 um 00:22)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Das mit der regelmäßigkeit kann man in der WaffVwV nachlesen. 12 mal im Jahr reichen demnach nicht:

    Floppy, ich will nicht stänkern, aber diese Verwaltungsvorschrift gibt es nicht. Nur wird in einigen Ländern analog dazu verfahren. Außerdem ist sie kein Gesetz.
    Aber das hatten wir hier schon mal ... ;)

    Kennst Du eine Rechtsnorm, in der eine Zahl - 12, 18 oder sonstwas - steht?

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Zitat

    Original von ZEBO
    Nur wird in einigen Ländern analog dazu verfahren.


    und genau das zählt. Weiterhin ist in den Anträgen der Verbände diese Zahl auch zu finden.
    Ob immer und überall danach verfahren wird, kann ich natürlich nicht sagen.
    Wie Du schon richtig bemerkt hast, ist diese Drucksache über das Entwurfsstadium nicht hinausgekommen, jedoch ... kennen wir.

    Aber aufgemerkt - 18 Mindesttrainingseinheiten bedeuten so etwa alle 3 Wochen einmal zum Verein und schießen. Das ist ja nun wirklich nicht zu viel verlangt. Wem diese Forderung dennoch zu viel und zu umständlich erscheint, soll sich ein anderes Hobby suchen, bzw. die Beantragung scharfer Waffen als Sportschütze vergessen.

  • Auch wenns nicht 100% hier rein passt würde mich mal eine Sache recht interessieren zu der ihr mich hier hoffentlich ein für alle Male aufklären könntet.

    Wer ist für das Bedürfnis zuständig, der Verband oder der Verein?

    Ich (19 Jahre, bald 20, Schießleiterlehrgang, VÜL, 3 Jahre LP Gaukader, 10 Jahre Mitglied in einem SV) wollte aufs neue Jahr mit KK-GK Gewehr anfangen was sich jedoch relativ schwierig gestaltet, da mein Heimatverein (sehr kleiner Ort) nur über einen LP/LG sowie Zimmerstutzenstand verfügt und die Nachbarvereine mich schon mehrmals äußerst unfreundlich abwimmelten.

    Ich verstehe z.B nicht die Logik daran wenn man höflich fragt ob man KK- Pistole schießen dürfe damit abgewürgt wird dass Anfänger ja nur die Wand kaputt machen (da könnt ich sowas von .... :evil: ...) vorallem KK ist ja wohl der nächste logische Schritt von LG aus gesehen, was soll ich sonst machen...
    Außerdem bin ich wohl dank Vereinsarbeit, Lehrgängen und Kader eher dafür geeignet als andere und auch glaube ich nicht dass ich mich wie ein rumballerndes Kiddie verhalte.

    (Das alles war betreffender Person bekannt, außerdem ist MIR bekannt, dass ich fast 10 Ringe auf LG 10m mehr schieße als er und er schießt GK .357 Revolver will mir aber keine KK geben :crazy2:)

    Ich dachte schon mehrmals daran mir mit 21 den Schein zu holen und mir einfach meine eigene Waffe mitzunehmen, allerdings gestalltet sich das ja eher schwierig da mein Verein weder KK noch GK anbietet...

    Wie läuft das jetzt also genau ab mit dem Bedürfnis, wenn das über den Verband läuft dann hätte ich ja ein Bedürfnis, da der DSB zahlreiche Disziplinen anbietet, beim Verein siehts da schlecht aus...... moment Zimmerstutzen ist WBK pflichtig oder :confused2:

  • Das Bedürnis stellt der Verband aus. Beim BDMP ist es so (und im DSB wirds nicht viel anders sein), das dem Antrag zum Bedürfnis, eine Bestätigung vom Verein beizufügen ist, in der bescheinigt wird, das der Verein über einen für die beantragte Waffe zugelassenen Stand verfügt.
    Aber keine Panik, wenn Dein Verein nur über einen für LG zugelassenen Stand verfügt. Es kann auch ein Stand angegeben werden, auf dem Du die Möglichkeit hast als Gast zu schießen.

    Zum Verhalten deiner Nachbarvereine sag ich jetzt mal lieber nix. Einfach nur peinlich! Andere wären froh, wenn ambitionierter Nachwuchs vorbeikommen würde.... :confused2:

  • Aber währe ich dann auf diesen "unfreundlichen" Nachbarverein angewiesen ? Immerhin brüchte ich dann ja von denen die Bestätigung das ich als Gast "erwünscht" bin...

    Eigentlich könnte ich auch bei mir "daheim" Zimmerstutzen schießen oder? Und dann später in die Nachbargemeinde wechseln wenn die Anschaffung der .22 Matchbüchse oder 9mm bereits gelaufen ist.
    Mir währs nämlich ehrlichgesagt lieber wenn diese Person so wenig wie möglich Mitsprache hat ob ich mit dieser Disziplin anfangen darf/kann oder nicht, denn offensichtlich kann der mich nicht wirklich gut leiden/ vertraut mir nicht.

    Naja wenns so nicht möglich sein sollte werd ich mal mit dem Schützenmeister reden weil der wird sich danach ein neues Mitglied nicht von einer offensichtlich voreingenommenen "simplen" Aufsicht abspenstig machen. Und solange ich mir als Gast mit Tagesversicherung oder Mitgliedschaft nichts zuschulden kommen lassen kann er gegen mich im Stand ja eigentlich ja auch nichts machen wenn ich die Sportordnung noch richtig im Kopf habe.

  • Welcher Verband führt Field-Target denn als Disziplin?
    Kann ich mir immer aussuchen in welchem Verband ich Mitglied werde, oder schreibt mir das der Schützenverein vor?

    Zweite Frage:
    Ich brauche also für die erste Waffe auf dem gelben Waffenschein auch einen Bedürnisnachweis.
    Und diesen Bedürnisnachweis für die erste Waffe auf die gelbe WBK bekomme ich nur wenn der Verband es als Disziplin führt UND der Verein Möglichkeiten bietet diese auszuführen.

    Ich kann mir aber als erste Waffe auf gelb eine andere Waffe kaufen die wenige problematisch ist und mir dann ein LG mit 16 Joule kaufen welches der Verband als Disziplin führt, der Schützenverein jedoch nicht unbedingt anbietet.

    Jetzt hat thomas_magnum aber geschrieben, dass nach spätestens drei Jahren sowieso von jeder Waffe die man eingetragen hat (egal ob auf gelb oder grün) das Bedürnis überprüft wird. Wenn die jetzt aber sehen, dass ich als zweite Waffe (16 Joule LG) auf gelb eine eingetragen habe, die zwar der Verband als Disziplin führt, jedoch in meinem Verein nicht geschossen werden kann oder ich sie nicht besagte 18 mal irgendwo anders schiessen konnte, wird mir diese Waffe wieder weggenommen??

  • Zitat

    Original von Tourban
    Welcher Verband führt Field-Target denn als Disziplin?


    BDS

    Zitat

    Original von Tourban
    Kann ich mir immer aussuchen in welchem Verband ich Mitglied werde, oder schreibt mir das der Schützenverein vor?


    Nein, normalerweise sind die Schützenveine an einem Verband angegliedert. Irgendwie soll es aber auch Einzelmitgliedschaften geben. Zumndest theoretisch kann ein Verein auch mehreren Verbänden angehören, jedoch kenne ich da kein Beispiel.

    Zitat

    Original von Tourban
    Zweite Frage:
    Ich brauche also für die erste Waffe auf dem gelben Waffenschein auch einen Bedürnisnachweis.
    Und diesen Bedürnisnachweis für die erste Waffe auf die gelbe WBK bekomme ich nur wenn der Verband es als Disziplin führt UND der Verein Möglichkeiten bietet diese auszuführen.


    So die regel.

    Zitat

    Original von Tourban
    Jetzt hat thomas_magnum aber geschrieben, dass nach spätestens drei Jahren sowieso von jeder Waffe die man eingetragen hat (egal ob auf gelb oder grün) das Bedürnis überprüft wird. Wenn die jetzt aber sehen, dass ich als zweite Waffe (16 Joule LG) auf gelb eine eingetragen habe, die zwar der Verband als Disziplin führt, jedoch in meinem Verein nicht geschossen werden kann oder ich sie nicht besagte 18 mal irgendwo anders schiessen konnte, wird mir diese Waffe wieder weggenommen??

    Nach § $ erfolgt das automatisch von der Behörde. So kann die Behörde einen kompletten Bedürfnisnachweis vom Schützen fordern, den der sich dann erneut vom Verband einholen muss.
    Damit soll vermieden werden, dass einer zum blosen Waffenerwerb einen Verein beitritt, nach den Regeln eine Waffe erwirbt und sich dann im Verein nicht mehr sehen lässt. Auch wenn er dann klang heimlich wieder austritt, muss der Verein Meldung machen.


    (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.
    (4) 1Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. 2Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen

  • Nochmal extra:

    Ich denke, Du machst Dir einen zu großem Kopf um die Sache.
    Suche Dir einen für Dich interessanten Schützenverein und nehme am Training teil. Willst Du später Waffen auf WBK erwerben, achte darauf, dass das Training erlaubnispflichtige Waffen enthält.
    Irgendwann später absolvierst Du einen Waffensachkundelehrgang. Auf diesem wird Dir das weitere Vorgehen sowiso erklärt.
    Ist das Jahr dann voll, kannst Du die erste Waffe beantragen.

    Meine eigene Erfahrung, die ich auch an anderen beobachtet habe: Ist man bei der Sache, ändern sich mindestens die damals ausgesuchte Wunschwaffe, wenn nicht gleich völlig andere Disziplin. Letztere leider oft gezwungenermaßen, weil man in Reichweite nicht das schießen kann, was man möchte.

    Daher nicht soviel Gedanken machen. Mache den ersten Schritt zum Sportschützen und suche einen Verein. Der Rest ergibt sich schon - ganz sicher.

  • Zitat

    Daher nicht soviel Gedanken machen. Mache den ersten Schritt zum Sportschützen und suche einen Verein. Der Rest ergibt sich schon - ganz sicher.


    Das ist der "richtige Tipp" so wird ein Schuh draus, das einzige was du evtl. gleich jetzt beachten solltest ist,
    das du dir einen Verein aussuchst der einem Verband angehört der für deine späteren Vorhaben der richtige ist.

    Nur so als Beispiel, sollte man nicht unbedingt in einen DSB Verein gehen wenn man später hauptsächlich GK oder dynamisch schießen will. ;)


    Zitat

    ...jedoch in meinem Verein nicht geschossen werden kann oder ich sie nicht besagte 18 mal irgendwo anders schiessen konnte, wird mir diese Waffe wieder weggenommen??


    Genau so ist es, nur nimmt man dir nicht die Waffe weg, sondern widerruft die Erlaubnis die Waffe zu besitzen.
    Das heißt du bekommst ein 4 Wöchige Frist bis du die Waffe verkauft haben musst (natürlich nur an einen EWB). ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (23. Dezember 2008 um 15:57)

  • Zitat

    Original von Falconmaximus
    Ich verstehe z.B nicht die Logik daran wenn man höflich fragt ob man KK- Pistole schießen dürfe damit abgewürgt wird dass Anfänger ja nur die Wand kaputt machen (da könnt ich sowas von .... :evil: ...) vorallem KK ist ja wohl der nächste logische Schritt von LG aus gesehen, was soll ich sonst machen...
    Außerdem bin ich wohl dank Vereinsarbeit, Lehrgängen und Kader eher dafür geeignet als andere und auch glaube ich nicht dass ich mich wie ein rumballerndes Kiddie verhalte.

    Wenn ich das schon wieder höre könnte ich ausrasten....
    Hast du kein BDS/BDMP/DSU Verein in deiner Nähe?
    Wo kommst du denn her?

    Scheiß DSB Trachtenspastis(sorry für die Ausdrucksweise :evil:) die am besten erstmal 60 Jahre LuPi schießen und dann so wie sie kurz vorm ins Gras beißen 1 Monat GK schießen.

    Für soviel Verbohrtheit können die gleich Ihre Waffen abgeben.
    Die merken doch erst das der Karren gegen die Wand gefahren ist, wenn die ihre LuPi aufgrund der inneren Sicherheit bei der nächsten Polizeistelle abgegeben dürfen.
    Nichtspeiler und Rentnerverband.

    OK ein paar liberale und gute DSB Vereine mag es auch geben ;)

    Ich meine wozu geht Ihr denn in einen Schützenverein?
    Damit ihr jahrelang mit ERLAUBNISFREIEN! Waffen trainieren dürft, mit denen Ihr auch Zuhause trainieren könnt, oder ob Ihr ein Bedürfniss für eine erlaubnispflichtige KK/GK Waffe nachweisen wollt.

    Hatte das gleiche Problem auch mal.
    Hatte mich bei einem DSB Verein vorgestellt und wollte KK schießen.
    Da meinten die erstmal nen halbes Jahr LuPi. Das sei doch viel zu gefährlich.
    Erstmal die FWB 65 Vereinshure in die Hand gekriegt und Attacke :crazy2:
    Kannst dir vorstellen wie oft ich da hingegangen bin. NIE WIEDER !!!

    Und bei meinem jetzigen BDS Verein vorgestellt.
    Nach einem kurzen Gespräch durfte ich beim SCHNUPPERSCHIEßEN 1x 50 Schuss KK Revolver umsonst schießen.

    Danach gleich Mitgliedsantrag ausgefüllt.
    Das nächste mal durfte ich ohne Aufsicht, die hinter mir Stand alleine KK Revolver schießen.
    Jetzt schieße ich fast nurnoch KK Langwaffe/.223 Rem Langwaffe und 9mm Kurzwaffe.

    Und da wird sich auch nicht eingepullert, wenn man mal mehr Murmeln ins Magazin lädt als 5 Schuss und nen bisschen schneller schießt.(So schnell wie man die Waffe wieder ins Ziel kriegt. Tack Tacktacktack hehe)

    Da wird der Waffenerwerb nach 1 Jahr Training und Sachkunde etc.
    absolut liberal und fair gehandhabt. Wer nämlich 1 Jahr regelmäßig trainiert, hat sich seine eigene Waffe auch verdient!!
    Und nix anderes.

    Pro Legal / BDS

    3 Mal editiert, zuletzt von Hundefänger (23. Dezember 2008 um 17:47)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Aber aufgemerkt - 18 Mindesttrainingseinheiten bedeuten so etwa alle 3 Wochen einmal zum Verein und schießen. Das ist ja nun wirklich nicht zu viel verlangt. Wem diese Forderung dennoch zu viel und zu umständlich erscheint, soll sich ein anderes Hobby suchen, bzw. die Beantragung scharfer Waffen als Sportschütze vergessen.

    Nochmal: Im WaffG steht nur "regelmäßig". Das niedersächsische MI versteht darunter 18 Mal pro Jahr. Andere Behörden und Gerichte können das anders sehen.

    Da im Gesetz keine Zahl steht, wollte der Gesetzgeber folglich einen blinden Schematismus - wie er mit der Zahl 18 jetzt im Raum steht - vermeiden. Die Regelmäßigkeit des Trainings wird man etwa bei einem FT-Schützen, der mehrere hundert Kilometer zum Training fahren muß, anders sehen als bei einem KK-Schützen, dessen Schießstand gleich um die Ecke liegt. Im ersten Fall sind 18 Trainingseinheiten pro Jahr utopisch - und vom Gesetz nicht gefordert.


    Zitat

    Original von Floppyk
    Damit soll vermieden werden, dass einer zum blosen Waffenerwerb einen Verein beitritt, nach den Regeln eine Waffe erwirbt und sich dann im Verein nicht mehr sehen lässt. Auch wenn er dann klang heimlich wieder austritt, muss der Verein Meldung machen.

    Das ist die Crux der gelben WBK: Sie "klebt" am Verein, der wiederum Mitglied eines staatlich anerkannten Schießsportverbandes sein muß.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    Einmal editiert, zuletzt von ZEBO (25. Dezember 2008 um 19:41)