stimmt das? EM-GE Pat. M III ohne PTB erlaubt?

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 4.881 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Dezember 2008 um 18:07) ist von Kentucky.

  • Hi
    gestern war meine oma zu besuch bei mir.
    Ich hab gerade meine RG3 geölt.
    Als sie diese sah meinte sieh das sie so eine ähnliche auchnoch zuhause hat.
    Heute bin ich dan zu ihr gefahren und sie hat tatsächlich noch eine
    ”EM-GE” (Pat. M. III)
    muzzle
    zuhause da diese ja keine :ptb: hat und bei uns auch niemad eine wbk hat rief ich also heute mittag bei der polizei an und meinte das sie mal vorbeikommen sollen um sich das anzusehen.
    gegen 17 uhr kamen dan zwei polizisten und sahen sich die emge an
    nach kurzem diskutieren meinten sie das ich sie da sie vor 1970 gebaut wurde (:wogaga: wo ist hier die logik??) behalten darf :D .
    Nun will ich euch fragen ob das stimmt denn ich dachte ohne :ptb: darf ich sie auchnicht besitzen.
    MFG.Sim city

    Zitat

    ich hab grad nen Bagger bestellt um nen Atombunker zu schöppen für meine Knallplättchenpistolen

    Einmal editiert, zuletzt von sim city (8. Dezember 2008 um 21:32)

  • PTB oder EWB, ganz einfach.

    Da keine PTB-Nummer drauf ist, ist hier ausgiebiges Flexen oder Vorschlaghämmern mit anschliessender Entsprgung der Trümmer bzw das Überlassen an einen Berechtigten angesagt.

    Überlasse die Waffe am liebsten einem Berechtigten, denn sie ist ein echtes Stück Geschichte, meines wissens der erste erhältliche Schrechschuss-Derringer.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Der Entenmann (8. Dezember 2008 um 21:37)

  • 1) Waffe (sichtbar) unbrauchbar machen

    2) Waffengesetz ausdrucken

    3) Beides nehmen, auf das Polizeirevier wo die beiden Herren herkamen gehen

    4) Aufklärungsarbeit leisten: SSW ohne :ptb: = keine freie Waffe

    Sag denen, dass Du keinen Bock hast, aufgrund ihrer Unkenntnis irgendwann mal Probleme wegen eines für Polizisten offensichtlich zu komplizierten WaffG zu bekommen.

  • Hi
    Ich glaub ich ruf morgen nochmal an
    und frag ob sie mir das schriftlich geben können
    (zum denken zwingen)

    Zitat

    ich hab grad nen Bagger bestellt um nen Atombunker zu schöppen für meine Knallplättchenpistolen

  • Da haben die Polizisten wohl etwas mit den Druckluftwaffen durcheinander gebracht. Denn Luftgewehre, die vor 1970 gebaut wurden, dürfen frei besessen werden, auch wenn sie kein F haben..dies gilt allerdings NICHT für PTB Waffen..
    -> die EM-GE ist EWB pflichtig!!! Am besten zur Polizei hin und Aufklärungsarbeit leisten!!!


    " Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt " - Schwalbe-Fahrer aus Leidenschaft! :)

  • Habe noch nicht viel Ahnung vom WaffG aber schon etwas darin herumgeschmökert, könnte da eventuell der §20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerb infolge Erbfalls"
    Meiner Meinung nach kann man auch Sachen von noch lebenden Personen vererbt bekommen.
    könnte man da eventuell was machen...

    Die ganze Sache ist mir nur auf die schnelle eingefallen und soll nur ein Denkanstoß sein, ich möchte hiermit nichts zusichern oder behaupten.
    wie gesagt habe das WaffG bisher nur überflogen ohne groß hin und her zu blättern da ja viele sachen mit anderen gekoppelt sind

    MfG: PlayerMace

  • och man ich hätt sie so gern behalten
    aber naja bleibt mir nichts anderes übrig
    ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D

    Zitat

    ich hab grad nen Bagger bestellt um nen Atombunker zu schöppen für meine Knallplättchenpistolen

  • Ich finde es doof das immer auf die Polizei geschimpft wird :(

    Polizisten haben sich nicht nur mit dem Waffg. auszukennen sondern noch mit viel mehr Themen .

    Wenn man da mal einer einen § nicht kennt wird gleich mal Chaos ausgelöst .

    Wenn man sich nicht mit einen Thema direkt auseinandersetzt sondern nur an der Oberfläche kratzt kann man nie alles wissen.

    Die Herren haben einfach 1970 weil die das mit dem :F: Durcheinandergebracht haben .


    so zurück zum Thema:

    Waffe zum BüMa und der soll sie putt putt machen und gut isses ;)

    Nirgends kann man leichter Entscheidungen zu Themen treffen von denen man nichts versteht, als in der Politik.

  • So! Bevor hier noch mehr dummes Zeug gepostet wird - kurzer Einwand.


    Die SSW ohne PTB-Zulassung ist WBK-pflichtig! Sprich: Dein Opa/ Deine Oma hätten bei der großen WaffG-Änderung 1972/76 die Waffe anmelden müssen.
    Diese Frist wurde verpasst und seitdem ist die eine illegale Waffe, bzw. Deine Großeltern illegale Waffenbesitzer.

    Diese Waffe kann auch nicht einfach wieder legal gemacht werden. Einmal illegal bleibt illegal. Selbst wenn Du oder ein Verwandter/ Bekannter eine WBK mit freiem Platz hätte(st), könnte sie nicht einfach darauf eingetragen werden.

    Die letzte Möglichkeit - aber die ist ebenso illegal - wäre das Verbringen ins Ausland, wo die Waffe auch ohne WBK erlaubt wäre. Von dort könnte man sie theoretisch wieder importieren, mit all den hier notwendigen Papieren.


    Du solltest selber überlegen, ob Du
    a) deine Großmutter wegen illegalen Waffenbesitzes beschuldigst
    b) selber einen krummen Weg wählst, die Waffe zu erhalten
    c) sie einfach unbrauchbar zu machen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Danke
    werd sie wohl morgen unbrauchlich machen mach aber vorher noch ein paar bilder. :(:(
    Ist sie unbrauchbar wenn ich sie ein oder zwei mahl dursäge und dan in den restmüll schmeise (wird eh am mitwoch geleert) ???
    mfg. sim city

    Zitat

    ich hab grad nen Bagger bestellt um nen Atombunker zu schöppen für meine Knallplättchenpistolen

  • wichtig ist dass der Lauf nicht mehr existiert, den flext man am besten inklusive Patronenlager längs durch. Das Griffstpck kann zerlegt und in uwei Etappen in den Restmüll gegeben werden.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Zitat

    Original von sim city
    Ok danke
    :( :( :( :( :( :( :(
    die arme


    Besser "die" als du ;)

    Nirgends kann man leichter Entscheidungen zu Themen treffen von denen man nichts versteht, als in der Politik.

  • mensch mach keinen blödsinn, geh zur behörde sag denen das du das ding beim kellerentrümpeln gefunden hast, könnte noch von deinem opa stammen. falls der nicht mehr lebt kann ihm niemand was anhaben. sag du würdest sie gerne als andenken behalten und versuch das du für das teil ne WBK bekommst.

    nächste möglichkeit wäre künftig über solche funde zu schweigen und versuchen ne sammler WBK (sammelgebiet SSWs ohne PTB ausser VA) zu bekommen und sie darauf eintragen zu lassen.

    ob die zwei möglichkeiten funktioniern weis ich nicht, aber versuch macht bekanntlich kluch.

    wär echt schade um das teil. oder schenk sie notfalls nem museum.

    Grüßle Torro

  • Kann er sie nicht unbrauchbar machen indem er den Schlagbolzen ausbauen und das Loch zuschweist, dann zählt sie doch als Dekowaffe oder nicht???

    :alc: und :schiess1: :knicker: :johnwoo: absolutes no go!!!

    Einmal editiert, zuletzt von HobiT (8. Dezember 2008 um 22:42)

  • Zitat

    Originally posted by HobiT
    Kann er sie nicht unbrauchbar machen indem er den Schlagbolzen ausbauen und das Loch zuschweist, dann zählt sie doch als Dekowaffe oder nicht???

    dekowaffen müssen vonnem büma abgeändert werden und dann zur einzelprüfung ans bka, damits die schöne bka-raute gibt...


    ...zählt in einen kunstharzblock eingiessen nicht auch als unbrauchbar machen? :)