Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 3.478 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. November 2008 um 14:22) ist von Floppyk.

  • In Deutschland wird einem wirklich jeder Spaß vom Gesetzgeber versaut :evil:

    Hier bei uns brauchst du als Wiederlader noch nichtmal eine genehmigung oder sonst was, du must lediglich 18 sein, dann kannst du die Werkzeuge und SP/NC in beliebigen Mengen kaufen (ich glaube irgendwas von 2kg/Einkauf gelesen zu haben, aber die Menge pro Zeitraum ist nicht begrenzt)

    Wird privater Waffenbesitz zum Verbrechen, haben nur noch Verbrecher Waffen!
    Scharf: Repetiergewehr, .22 LR, Mauser-Verschlusssystem + Zielfernrohr
    SSW:.357 Magnum "Peacemaker", Röhm RG56 - Revolver, Königsklasse der Faustfeuerwaffen

  • Schon richtig. Jedoch ist alles für die interessierte Privatperson erreichbar.
    Wer will kann ja die Erwerbserlaubnis in Deutschland bekommen. So kompliziert ist das nicht.
    Jedoch ist das genauso wie bei der WBK an einer Vereinszugehörigkeit gebunden, oder man besitzt einen Jagdschein.

    Aber lassen wir das. Wer mehr Infos zum Wiederladen haben will, möge mir mailen oder meine Seite lesen, die im Profil steht. Unter der FAQ habe ich die wichtigsten Infos zusammen gefasst.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (28. November 2008 um 14:22)