Finde ich ne bl*** Idee.
[sarkasmusan]
Wieso sollen in .de die diskreminierten Schichten weiterleiden und umziehen müssen.
Das wäre ja die Höhe.
Man sollte das lieber anders herum machen.
Das wäre politisch korrekter und die Gutmenschen könnten sich in den Bergen sicher fühlen, da man sich dort ja ausgezeichnet in Bunkern eingraben kann.
Anders herum würde es nur wieder Diskussionen gegen die Bösen Nachbarn geben, die die armen Gutmenschen von den Bergen aus bedrohen.
Dann wären wir sozusagen auf der Achse des Bösen und hätten einen Präventivschlag zur Friedenssicherung zu befürchten.
[sarkasmusaus]
Führen von Gaswaffen in Österreich
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cal.177 -
28. Oktober 2008 um 16:30
Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 47.095 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Servus zusammen!
Ich weiß, ist schon ein recht alter Thread. Vielleicht gab es ja in der Zwischenzeit schon Gesetzesänderungen etc.
Darf ich in Österreich außerhalb des Ortsgebietes auf öffentlichem Grund (z.B. Wald/Feld) mit einer SSW schießen?
Damit meine ich jetzt nicht zu Silvester, sondern allgemein.Oder ist das wie in Deutschland, nur auf befriedetem Grund möglich?
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ja darfst du
(unter Einhaltung der Ruhezeiten) -
ssw sind in österreich keine waffen .. so wie ein stein vom Bergbach etc....
oder anders gesagt sie falllen in österreich nicht unters waffengesetzt wie beispielsweise in Deutschland
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Wie kann man nur sowas verbreiten? :wacko:
Es ist natürlich NICHT erlaubt im Wald oder Feld zu schießen da hier der Pachtschilling zu 99,9% entrichtet wurde. das sind KEINE öffentlichen Flächen.Quellenangabe: Jagdgesetz NÖ, in eurem Bundesland könnt ihr gerne selbst nachlesen.
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Ok, das mag vielleicht sein. Aber wenn es explizit öffentlicher Grund außerhalb des Ortsgebietes ist, wäre das Schießen mit einer SSW erlaubt?
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Jagdgesetz NÖ
Wen interessiert das? Du schießt ja auf keine Tiere und eine SSW fällt in Österreich in keine Kategorie von Waffen ...
Somit kanns nur mehr als Pyrotechnik gelten und die ist außerhalb des Ortsgebiets rund um die Uhr von 06:00-22:00 erlaubt. -
Wen interessiert das? Du schießt ja auf keine Tiere und eine SSW fällt in Österreich in keine Kategorie von Waffen ...
Somit kanns nur mehr als Pyrotechnik gelten und die ist außerhalb des Ortsgebiets rund um die Uhr von 06:00-22:00 erlaubt.
Nö....Es ist egal wie eine SSW erfasst wird da du als jagdfremde Person das Wild nicht zu beunruhigen hast. Nichtmal Paintballspielen darfst du ;^)
außerhalb des Ortsgebiet - so so, wie gesagt, zu 99% wurde oder wird dort der Pachtschilling entrichtet.
lg -
Dann mal ein anderes Beispiel.
Außerhalb des Ortsgebietes, leerer Parkplatz an einer kaum befahrenenen Straße, 20.00Uhr abends.
Sollte also problemlos möglich sein? -
Es gäbe natürlich immer was, wegen dem man dich dafür belangen könnte ... Besitzstörung, Ruhestörung, Umweltverschmutzung, Luftverschmutzung, nicht einhalten der Sicherheitsabstände, usw. ABER wie überall: wo kein Kläger, da kein Richter ...
Sonst holst dir halt vom Bürgermeister eine Genehmigung für das Abbrennen von Klasse F2,PM2 im Ortsgebiet für eine bestimmte Uhrzeit an einem bestimmten Tag (der Bescheid wird natürlich auch noch von der örtlichen BH abgesegnet).
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Gehts in österreichischen Großstädten zu Silvester eigentlich gut ab, was Feuerwerk angeht oder kann man das nicht mit deutschen Verhältnissen vergleichen?
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beides
wobei in den Großstädten gibt es eher Plätze wo es etwas mehr abgeht ...
direkt in der Innenstadt tut sich in Deutschland ws. mehr -