Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 1.884 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. September 2008 um 20:17) ist von Hazer.

  • Mal eine Frage an die Leute die es _wissen_:

    Habe ich das Recht mir den KWS, selbstverständlich nach vorheriger Übersendung der Zahlungsbestätigung per Post zuschicken zu lassen?

    Bitte mit Urteils-, bzw. Gesetzteszitaten.

    Vielen Dank!

    VENI VIDI FUNGHI

  • Meiner kam per Nachnahme, Gesamtkosten trotzdem 50€

    Find ich ist eigentlich die beste Lösung, da kann es keine verspätete Überweisung oder öhnliches geben.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Die erste WBk kommt auch per Post. Als normaler Brief- kein Einschreiben, kein eigenhändiger Empfang. Nada.

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Bleibt dem SB überlassen . Bei uns steht z.B. auf der Homepage ,daß der Antrag für den KWS persönlich abzugeben ist und dabei die Vorschußgebühr fällig wird.
    In meinem Fall hab ich den Antrag per Post geschickt und nichts im vorraus bezahlt, der KWS wird mir dann zusammen mit der Gebührenverordnung und Überweisungsträger zugeschickt.
    Natürlich hab ich vorher dort angerufen und nett gefragt .

  • Meinen hab ich per Einschreiben (mit Rückschein) bekommen.
    Hab auch per Vorkasse bezahlt, der Staat is ja immer klamm...

    Hat 2004 auch gute 5 Wochen gedauert...Berlin halt...

    Einmal editiert, zuletzt von Thehunt (27. September 2008 um 00:36)

  • Hoi Hoi!

    Ich habe zwar keine erfahrung mit der beantragung eines KWS aber bei uns bekommt man immer alles per Post zugesand mit einem Zahlschein dabei.
    Ich hab noch nieh etwas per Vorkasse bezahlen müssen.
    Selbst wenn ich persönlich kurz dort bin und etwas möchte und der vorgang gerade zeitlich möglich ist bekomme ich dann die Rechnung nachträglich per Post.

    Zumindest auf unserem Kreishaus ist das so.

    Mfg,
    Peter

  • Zitat

    Original von Amarti
    Das sind örtliche Verwaltungsvorschriften und Durchführungsbestimmungen.

    Andreas

    Kann man irgendwo Einsicht nehmen, bzw. du mir sagen wo ich herausfinde welche das sind?

    VENI VIDI FUNGHI

  • Ruf doch einfach an und frag nach wie das bei deiner Behoerde gehandhabt wird. Es hat ja da jeder seine eigene Methode...

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Zitat

    Original von Nocturnal

    Kann man irgendwo Einsicht nehmen, bzw. du mir sagen wo ich herausfinde welche das sind?

    Grundsätzlich unterliegen Verwaltungsvorschriften, Durchführungsbstimmungen und dienstliche Anweisungen nicht einer Veröffentlichungspflicht.

    Ein Rechtsanwalt kann dir aber vielleicht sagen, wie man bei strittigen Verwaltungsklagen Akteneinsicht einklagen kann. (Ist aber glaub ich nicht so einfach.) Ich kenne mich aber nicht im Verwaltungsrecht nicht aus. Nur durch meinen Vater bin ich etwas vorbelastet.

    Andreas

  • Zitat

    Original von Amarti

    Grundsätzlich unterliegen Verwaltungsvorschriften, Durchführungsbstimmungen und dienstliche Anweisungen nicht einer Veröffentlichungspflicht.

    Ein Rechtsanwalt kann dir aber vielleicht sagen, wie man bei strittigen Verwaltungsklagen Akteneinsicht einklagen kann. (Ist aber glaub ich nicht so einfach.) Ich kenne mich aber nicht im Verwaltungsrecht nicht aus. Nur durch meinen Vater bin ich etwas vorbelastet.

    Andreas

    Herzlichen Dank!

    VENI VIDI FUNGHI

  • Zitat

    Original von rencor
    Ruf doch einfach an und frag nach wie das bei deiner Behoerde gehandhabt wird. Es hat ja da jeder seine eigene Methode...

    Hab ich ja gemacht, ich will wissen, ob sie befugt sind, die Sachen abholen zu lassen. Schriftliche Vollmacht reicht denen, was die Sache für mich noch absurder macht.

    VENI VIDI FUNGHI

  • Mir wurde er auch erst zu geschickt und dann hab ich bezahlt

    Suck out kommt immer!

    Da ich Privatposter bin keine Garantie oder Rücknahme sinnloser oder schwachsinniger Posts. Lesen Sie nur wenn Sie damit einverstanden sind.

  • Mir soll er auch zugeschickt werden. Anbei liegt dann ein Überweisungsformular.

    Allerdings warte ich schon 26.04.08 auf eine Antwort aber ich höre und lese rein garnix. Das macht mich langsam ungeduldig.

    lg Hazer

    W