KWS jetzt auch für Kinder

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.191 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. September 2008 um 23:29) ist von Bambi.

  • ...so denkt zumindest der Landkreis SFA. Neben allerlei seltsamen Fragen im Antrag (Daten des Ehegatten, Derzeit ausgeübter Beruf des Antragstellers etc) tauchte auch folgendes Schmuckstück auf:

    Daher eine Frage: Ist hier jemand oder kennt hier jemand einen under 18 aus SFA?

    Wenn ja, bitte SOFORT den KWS beantragen :)

  • Was haben die denn da wieder für ein Standard-Formular kopiert?

    Aber die Fragen
    "Haben Sie Verwandtschaft in der DDR/ Ost-Berlin?"
    und
    "Sind Sie Mitglied in einer terroristischen Vereinigung?"

    waren nicht auf dem Antrag zu finden?

    Na, dann geht´s doch noch!
    ;D

  • Also zur Verwandtschaft gab es noch den "Vor- und Geburtsnamen des Ehegatten", aber nichts mitm Osten.
    Terrorismus wird auch nicht erwähnt, es gibt aber "Waren sie einzeln oder als Mitglied in einer Vereinigung, die Bestrebungen verfolgt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt haben, die gegen die verfassungsmässige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind?"

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Selbst wenn dies so wäre das man den KWS mit 17 bekommen könnte, dürfte derjenige (minderjährig) keine SSW mitführen und somit die Vollständige Gewalt über dieser Waffe tragen. Da eine SSW ab 18 ist und unter 18 darf man mit dieser nicht handtieren.

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]

  • Zitat

    Selbst wenn dies so wäre das man den KWS mit 17 bekommen könnte, dürfte derjenige (minderjährig) keine SSW mitführen und somit die Vollständige Gewalt über dieser Waffe tragen. Da eine SSW ab 18 ist und unter 18 darf man mit dieser nicht handtieren.


    Naja, und was wolltest Du uns nun neues sagen?