Diabolos zum töten?!

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 11.001 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. August 2008 um 07:58) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Zitat

    Original von HW fan
    Also ich finde solche Beschreibungen echt geschmack- und verantwortungslos.
    Es ist doch leicht vorstellbar, das gerade dem Jung- bzw Neu- Luftdruckwaffenbesitzer so suggeriert wird, mit dieser Munitions ist das Schießen auf Tiere möglich und evtl. sogar richtig.

    Pardon, aber mit der Logik Deines Beitrages müßte man jeden Artikel über Jagd- oder Polizeimunition in den Zeitschriften (wie z.B. Visier) verbieten, denn das durch die Lektüre angeeignete Wissen könnte eventuell von manchem jungen, unerfahrenen Leser so verstanden werden, daß ein wildes und unautorisiertes Schießen auf Menschen oder Tiere leicht möglich oder evtl. sogar richtig sei. :confused2:

    Der Anwender eines Diabolos ist für seine Handlungen allein verantwortlich. Ebenso ist er in der Pflicht, sich über die geltende Rechtslage zu informieren. Das nennt man Eigenverantwortlichkeit - und deren Gegenteil ist der bevormundende Rundumbetreuungsstaat.


    Zitat

    Original von Gummiente
    Na, dann fehlt aber auch der Hinweis, dass Blei giftig ist und die orale Aufnahme zu Vergiftungen führen kann :new16:
    Auch wenn die Menschheit zusehends verblödet, muss man den wirklich alle Formen von Dummheit des Benutzers berücksichtigen?

    So ist es.


    Edit:
    @ HWJunkie: Ich habe gerade Deinen Eintrag hier oben gelesen. Volle Zustimmung. Das ist einer der sachlichsten und ausgewogensten Beiträge, die es hier zu diesem heiklen Thema zu geben scheint.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    Einmal editiert, zuletzt von ZEBO (4. August 2008 um 14:53)

  • ZEBO
    "Pardon, aber mit der Logik Deines Beitrages müßte man jeden Artikel über Jagd- oder Polizeimunition in den Zeitschriften (wie z.B. Visier) verbieten"

    - sicher, aber diese Munition kann nicht jeder frei erwerben. Logik?
    Ich bin mir sicher, 99% aller Diabolo - Anwender handeln eigenverantwortlich. Meine Befürchtung zielte vielmehr auf unwissende Neueinsteiger.
    Nichts für ungut, kein Mensch will und braucht den Rundumbetreuungsstaat.

  • Sorry Mädels, aber ich bin anderer Meinung...
    § 4 Tierschutzgesetz
    (1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen
    Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung
    eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder
    auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger
    Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei
    nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer
    die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

    Ich glaube kaum, dass das ganze mit :F: -Luftdruckwaffen vereinbar ist...

    -= Nur gelochte Scheiben sind gute Scheiben =-
    Umarex Beretta M 92 FS CO2, Umarex Desert Eagle CO2

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Allerdings - und das gilt für Luftgewehre ebenso wie für Schürhaken und Schaufeln - das Töten von Wirbeltieren ist in Deutschland grundsätzlich verboten!

    Als Jurist interessiert mich das jetzt genauer: Wo steht das?
    Denn dem Tierschutzgesetz kann ich dies so nicht entnehmen. In der Grundsatzbestimmung des § 1 S. 2 heißt es:

    Zitat

    Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

    Und im einschlägigen § 4 Abs. 1 wird bestimmt:

    Zitat

    Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

    Des TierSchutzG stellt besondere Anforderungen für das Töten von Wirbeltieren auf (möglichst wenig Schmerzen); es müssen ferner bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. Jagd, Schädlingsbekämpfung). Ein generelles Verbot kann ich dem aber nicht entnehmen. Und auch Satz 3 bezeichnet nur allgemein die für den jeweiligen Vorgang notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, denn für professionelle Schädlingsbekämpfer und deren Sachkundenachweis gilt § 4 Abs. 1a.

    Hast Du oder ein anderer - da diese Rechtsauffassung hier desöfteren auftaucht - also noch andere Rechtsquellen, denen man ein solches generelles Tötungsverbot entnehmen könnte?

    Klar ist, daß Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, nur nach den besonderen Voraussetzungen von Bundes- und Landesjagdgesetz getötet werden dürfen (Jagdschein etc. pp.).
    Aber auch das Jagdrecht hält manch überraschende Bestimmung bereit, so z.B. das Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt in seinem § 8 Abs. 2:

    Zitat

    Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von befriedeten Bezirken [vgl. § 6 BJagdG u. § 7 LJagdG ST] darf unabhängig von jagdrechtlichen Beschränkungen Füchse, Steinmarder, Iltisse, Waschbären, Marderhunde, Minke und Kaninchen sowie Ringel- und Türkentauben fangen, töten und für sich behalten. Ein Jagdschein ist nicht erforderlich. § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Tierschutzgesetzes [s.o.] bleibt unberührt.


    Edit: Ich möchte noch eine Frage anschließen. Wenn dem TierSchutzG angeblich ein so generelles Tötungsverbot zu entnehmen wäre, dann würde sich jeder, der in seinem Haus oder seiner Wohnung eine Maus (Wirbeltier) mittels einer Falle tötet genauso rechtswidrig verhalten, wie derjenige, der dasselbe mit einer Druckluftwaffe tut. Oder?

    Ich sehe schon eine Lawine von Prozessen über das Land rollen. Und die Baumärkte werden gleich mit wegen Beihilfe verurteilt. *lol*

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    3 Mal editiert, zuletzt von ZEBO (4. August 2008 um 16:34)

  • Um das nochmal ganz klar zu stellen, eine Waffe bis 7,5 Joule ist nicht geeignet, dem Tierschutzgesetz gerecht, Wirbeltiere zu töten !

    Zumindest nicht in NRW. Da ich beruflich mit dem Thema zu tun habe, habe ich das mit den zuständigen Behörden und den Amtsveterinären der Landeshauptstadt ausgiebig diskutiert.

    Es gibt von Seiten der zuständigen Behörden ein ganz klares und nicht zu diskutierende nein dazu. Das gilt selbstverständlich auch für die Personengruppen mit der Genehmigung zur Tötung von Wirbeltieren.

  • @ HaPfco2:

    Allerdings werden die Behörden in NRW diese - vermutlich politische begründete - Auffassung (dort haben lange die Grünen mitregiert) kaum den dortigen Bürgern verbindlich vorschreiben können. Es sei denn, es bedarf vorheriger Genehmigungen (Verwaltungsakt), die mit einer entsprechenden Auflage versehen werden könnten. Das trifft vielleicht auf Kammerjäger zu.
    Ansonsten können die entsprechenden Beamten nur versuchen, in einem eventuellen Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das TierSchutzG als Sachverständige aufzutreten und das Gericht von ihrer Meinung zu überzeugen.

    Oder gibt es noch eine besondere Bestimmung dazu im Landesrecht NW, die ich nicht kenne?

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    Einmal editiert, zuletzt von ZEBO (4. August 2008 um 17:06)

  • Angeregt durch diese Diskussion - die hier im Forum ja immer wieder hochkommt - habe ich während der letzten Tage einmal versucht, die Rechtslage zu diesem Thema zu klären. Das Ergebnis ist ein kleiner Text, der nach Rücksprache mit Ulrich Eichstädt aber nicht hier im Forum, sondern eigenständig veröffentlicht wird. Hier der Link:

    http://backyard-safari.blogspot.com/2008/08/schdlingsbekmpfung.html

    Dort können auch Kommentare abgegeben werden.
    Ich hoffe, daß dadurch die ganze Diskussion etwas versachlicht werden kann, auch wenn sich die grundlegende Frage "Darf man ein Tier töten?" in unserer Gesellschaft wohl nie endgültig klären läßt.

    Auch wenn das von mir dort präsentierte manchem hier nicht gefallen wird, bitte ich doch darum, von Beschimpfungen meiner Person Abstand zu nehmen. Danke.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

    2 Mal editiert, zuletzt von ZEBO (7. August 2008 um 21:37)

  • Sodele, ich hab ein wenig legale Schädlingsbekämpfung betrieben und diesen Thread von allen Postings bereinigt, die vom Thema wegführen, spammen, Beispiele aus früheren Leben erzählen und ferien- oder alkoholbedingt waren.

    Den von ZEBO zusammengestellten Text (Link siehe Posting hier drüber) habe ich zudem als Zusatz in die Regeln und in die Top Ten aufgenommen. Ich weise (wie Zebo auch selbst) darauf hin, daß es sich dabei um seine private Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung handelt.

    Vielleicht kriegen wir damit die Eiertänze und das Drumrumschreiben um das immer wieder auftauchende Thema etwas in den Griff. Es ist nun mal so, daß Jagd mit (stärkeren) Druckluftwaffen in anderen Ländern praktiziert wird; in diesem Forum geht es um freie Waffen, mit der einzigen, aber unblutigen Ausnahme Field Target. Es ist halt schwierig zu beurteilen (auch für uns Mods), ob jemand rein technisch an irgendwelchen Abkäufen interessiert ist oder sich etwas zum Herumballern zusammenbauen will - und da habe ich nun mal als Leiter hier etwas dagegen, daß CO2AIR irgendwann als Quelle für solche Anleitungen genannt wird. Das gilt ja auch für andere Umbaubereiche, und da beschwert sich auch niemand.

    Die Ausgangsfrage dürfte auch beantwortet sein; es gibt halt zahlreiche international vermarktete Diabolosorten, und die sind eben auch nach den dort üblichen Regeln beschriftet. Und selbst in Deutschland dürfen Berechtigte mit entsprechender Ausrüstung mit Luftgewehren jagen - aber die wissen dann auch schon selbst, was sie dürfen und was nicht...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...