Mitführen einer Co2 Pistole

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 3.091 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Juli 2008 um 19:17) ist von Pinkerton.

  • Nein. Nur mit "großem" Waffenschein, und außer einigen höchst dubiosen Anbietern glaubt auch kein Mensch das die zur Selbstverteidigung geeignet oder auch nur ernsthaft gedacht seien.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Luky
    dürfen diese RAM Waffen getragen werden`? weil das sind ja eigentlich selbstschutzwaffen?

    Nein!

    Ne RAM ist Rechtlich gesehen nix anderes als ne Co2 Pistole!

    und diese Dinger nennen sich vll. "Home Defense" Waffen aber die taugen dazu keinen schuss Pulver, da fehlt einfach die Leistung.


    Tipp von mir: Geh in den Baumarkt und kauf dir ein Vierkantholz für die Heimverteidigung.

    und für unterwegs ein Pfefferspray.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Zitat

    Original von Bierbauch_Bär
    Der Büma schreibt sich das auf und du unterschreibst, dafür das du die Information erhalten hast die Waffe nur mit dem KWS führen zu dürfen.

    Habe mal von eGun die Information bekommen dass sie laut WaffG verpflichtet sind, meine Daten ein Jahr lang zu speichern!! Wenn ich als Privatmann mal die eine oder andere SSW verkauft habe bin ich auch dazu verpflichtet die Daten der Käufer zu speichern??