Walther cp99 Preisanfrage

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 2.994 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Juni 2008 um 22:28) ist von Cobra2008.

  • Hey Leute ich wollte mir jetzt (auch mal endlich) eine Walther CP99 holen,
    war gestern auch schon im Waffenladen. Jetzt ist die Frage ist der preis
    von 165 € gerechtfertigt mit einer dose munition und 5 co2 kapseln
    Ich weiss im I-net kriegt man die billiger aber ich weiss net wie es mit dem Service da aussieht was haltet ihr den von der Umarex CP sport als Alternative

    Mit freundlichen gruss
    Marcel

  • Die CPS hat einen reinen Double Action Abzug, welcher auch noch recht schwergängig und kratzig ist. Damit sind Treffer fast schon Glückssache.

    165.-€ , dafür bekommst du bei Internet-Händler schon eines Umarex-Spitzenmodelle in Vernickelt und evtl. sogar mit Holzgriffschalen.
    Die bekannten Händler, wie z.B. Teutenberg, Ostheimer, Schneider, etc., sind sehr zuverlässig, auch im Service.

    Aber solltest du wirklich was an der Waffe haben, dann schicken sowohl dein örtlicher Händler als auch die Internethändler die Waffe zu Umarex ein, was durch den Umweg über den Händler dir nichts bringt, als Zeitverlust und evtl. Geldverlust.
    Jeder kann seine Waffe direkt an Umarex schicken, um sie reparieren oder Überholen zu lassen. Wenn eine Kopie des Kaufbeleges dabei ( 2 Jahre Garantie ), dann wird sie meist auch umsonst repariert. Im Forum konnte man schon sehr häufig lesen, das Waffen auch weit nach der Garantie von Umarex auf Kulanz repariert wurden.

    Wenn es dir nur um das Design der P 99 geht, dann kaufe dir die CP 99. Aber wenn es dir auch darum geht, gut treffen zu können, dann ist eine CP 88, Beretta 92 oder Colt Government besser geeignet. Die CP 99 hat für einen ungeübten Schützen eine zu kurze Visierlinie, um sauber und reproduzierbar treffen zu können.

  • Hallo,

    ich denke auch darüber nach, mir eine CP99 zu kaufen.
    Und kauf sie wenn wirklich im Internet, das ist wirklich besser.

    Ich kann dir in Punkto Versandabhandlung wirklich Versandhaus-Schneider empfehlen, die sind super.

    Gruß
    Genius

    SI VIS PACEM PARA BELLUM

  • Den Monat wirst du warten müssen! Und wenn ein Kumpel für dich so eine Waffe kauft, dann darf er sie dir auch erst an deinem Geburtstag aushändigen. Ansonsten macht er sich und natürlich auch du wegen Verstoß gegen das WaffG. strafbar. Und das wird nicht mit "dududu" bestraft, sondern ist mindestens mit einer Vorstrafe, die ein Lebenlang in den Papieren steht, und einer sehr deftigen Geldstrafe belegt.

    Wenn du dir dein Leben und das deines Kumpels versauen möchtest, weil du nicht 1 Monat warten kannst, dann legt los. Aber du hast hier in einem öffentlichen Forum, das von den Behörden überwacht wird, kund getan, was du vor hast. - Warte lieber!

  • ja klar habt recht ist wahrscheinlich besser so sorry war ne blöde frage aber trotzdem nochmal zurück zur ersten frage sind 165 € zu teuer für eine cp99

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Den Monat wirst du warten müssen! Und wenn ein Kumpel für dich so eine Waffe kauft, dann darf er sie dir auch erst an deinem Geburtstag aushändigen. Ansonsten macht er sich und natürlich auch du wegen Verstoß gegen das WaffG. strafbar. ...

    Wo ist das Problem?

    Wenn ich mich recht erinnere, darf ein <18jähriger unter Aufsicht sehr wohl mit einer F - Waffe schiessen.

    Sein Kumpel (>18) kauft die Wumme,
    er und der <18 schiessen dann zusammen, der <18 unter Aufsicht des >18.

    Am Abend nimmt der >18 die Waffe mit.

    Zum 18. Geburtstag des <18, der jetzt =18 ist, gibt der >18 die Waffe an den =18 und bekommt vom dem =18 das Geld, dass er zum Geburtstag bekommen hat. $-)

    Wo ist da ein Verstoß gegen das WaffG.?

    Und nebenbei, wie will ein <18 sich ne "lebenslange Vorstrafe" (was fürn Blöööödsinn, "Vorstrafe lebenslang in den Papieren") einhandeln?

    Wollt ihr den Jungen nur abschrecken, oder was soll das?

  • Zitat

    Original von Cobra2008
    habe ich gemacht worauf wolltest du da jetzt hinaus auf den preis ?

    Klar, und bekommst noch nen Koffer dazu!
    Zuschlagen sag ich da!

  • Zitat

    Original von cp99schütze
    Wo ist das Problem?
    Wenn ich mich recht erinnere, darf ein <18jähriger unter Aufsicht sehr wohl mit einer F - Waffe schiessen.
    Sein Kumpel (>18) kauft die Wumme,
    er und der <18 schiessen dann zusammen, der <18 unter Aufsicht des >18.

    Wo ist da ein Verstoß gegen das WaffG.?

    Wollt ihr den Jungen nur abschrecken, oder was soll das?

    Ein Minderjähriger darf auf einem genehmigten Schießstand ( allgemein nur zu finden bei Schützenvereinen ) unter Aufsicht einer ausgebildeten und geprüften Jugend-Schießaufsicht eine Waffe schiessen.

    Das Märchen, daß jeder Volljährige einen Minderjährigen irgendwo schiessen lassen darf, wenn er nur dabei steht, ist völliger Quatsch. So etwas hat es seit Bestehen der BRD legal nicht gegeben.
    Natürlich wurde es vor einigen Jahrzehnten noch nicht so hart gehandhabt und viele von uns Älteren haben in ihrer Jugend irgendwo mit einer LP oder einem LG herumgeschossen. Aber erlaubt war es damals auch nicht.

    Der Unterschied zu damals ist heute, daß dieser Verstoß gegen das WaffG. den Volljährigen ( auch bei unter 21 ) mit voller Wucht trifft, weil ein eine Waffe ( ab 18 ) einem Minderjährigen überlassen hat! Der Minderjährige hat die Strafe mindestens bis zum 25 Geburtstag in den Papieren stehen, der Volljährige bis zum Tod.

    Dazu kommen für Beide noch sehr empfindliche Geldstrafen, die, wenn sie nicht bezahlt werden können, im Strafarrest abgesessen werden müssen!

    Und die Behörden verfolgen inzwischen jeden Verdachtsfall, auch hier im Forum gemachte Äußerungen.
    Und mit Abschrecken hat dies überhaupt nichts zutun, es soll nur zwei junge Menschen bewußt machen, daß das, was sie vorhaben keine Spielerei ist, sondern eine schwerwiegende Straftat.

    Im Übrigen finde ich es gut, daß Cobra2008 so ehrlich war und gesagt hat, was er vorhat. Denn nur so konnte ihm aufgezeigt werden, auf welche kriminelle Spielchen er sich eingelassen hätte.
    Ich denke, er ist vernünftig genug und wartet diesen einen Monat noch ab.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (25. Juni 2008 um 15:57)

  • hmm ja aber wird schwer werden weil weisst du eig sind es 3 monate aber lieber das als ne geldstrafe aber ich kann doch eine co2 waffe zuhause haben oder spricht da auch was gegen ist doch im umzäunten eigentum

  • Zitat

    Original von Cobra2008
    hmm ja aber wird schwer werden weil weisst du eig sind es 3 monate aber lieber das als ne geldstrafe aber ich kann doch eine co2 waffe zuhause haben oder spricht da auch was gegen ist doch im umzäunten eigentum

    Auch wenn es schwer fällt, warte lieber. So ersparst du dir viel Ärger und hast genug Zeit dich hier im Forum mit der Materie Co2 vertraut zu machen.. Wenn du den Button " Links" benutzt, bekommst du Links zu den bekanntesten und zuverlässigen Internethändlern.
    Da kannst du dann die Preise vergleichen, damit du abschätzen kannst, was eine bestimmte Waffe oder Zubehör kosten sollte. Außerdem ist die Vorfreude etwas, was auch wir Älteren des öfteren in Kauf nehmen müssen - oder glaubst du, daß alle Erwachsenen einfach das Geld für eine Waffe auf der Bank liegen haben. Meist müssen auch wir das Geld ansparen.

    Schiessen darf man als Volljähriger auf befriedeten Grundstück, wenn absolut sichergestellt ist, daß, egal wie und wo, kein Geschoß das Grundstück verlässt. Da dies kaum zu realisieren ist ( außer man baut sich einen geschlossenen Schießstand in den Garten, der dann wiederum abgenommen sein muß ), schießen die Meisten im Keller oder auf dem Dachboden.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (25. Juni 2008 um 17:28)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne

    Ein Minderjähriger darf auf einem genehmigten Schießstand ( allgemein nur zu finden bei Schützenvereinen ) unter Aufsicht einer ausgebildeten und geprüften Jugend-Schießaufsicht eine Waffe schiessen.

    ...

    Und mit Abschrecken hat dies überhaupt nichts zutun, es soll nur zwei junge Menschen bewußt machen, daß das, was sie vorhaben keine Spielerei ist, sondern eine schwerwiegende Straftat.

    mein letztes Statement zu dem Thema, dann ist (für mich) der Thread gegessen.

    Mord, Vergewaltigung, Kinderschändung.
    DAS sind schwere Straftaten.

    Wenn ein 17.8 Jähriger mit einer <<7.5 Joule Luftpistole im Keller auf Scheiben schiesst, dann ist das NICHTS.

    Nur in unserem hirnrissigen Deutschland ("BRD") pisst man sich wegen Kinderkram in die Hose, während Pädophile
    usw. nach 5 Jahren als "geheilt" aus der Geschlossenen entlassen werden.

    Ich schaisse auf dies "Gutmenschenphilosophie".

    OK, VS, DU kannst da nichst für.
    Aber überlege doch das nächste mal, bevor du Spielereien als "schwere Straftat" abtust.

    Sag dann doch einfache "der Gesetzgeber sieht darin eine Straftat" oder was auch immer...

    So, schluss jetzt.
    Ich muss noch Frau und Kind erwürgen.

    Ach ja:
    trotzdem muss ich darauf hinweisen, dass auch hirnrissige Gesetze befolgt werden müssen.

  • trotzdem straftat und den spruch mit dem erwürgen hättest du dir sparen können.

    Zitat

    Sein Kumpel (>18) kauft die Wumme,
    er und der <18 schiessen dann zusammen, der <18 unter Aufsicht des >18.

    zeig uns das doch mal im waffengesetz.

    Zitat

    Mord, Vergewaltigung, Kinderschändung.

    klar schlimmere straftaten aber dadurch wird das waffengesetz für freie waffen nicht verschärft. "kleinere" vergehen gegen das waffengesetz sind aber dann schon ausreichend politiker etwas zeit zu vertreiben. hatten wir ja schon dieses jahr eine verschärfung, oder? und da ging auch nur um spielzeug, welches verboten wurde.

  • Zitat

    Original von cp99schütze
    OK, VS, DU kannst da nichst für.
    Aber überlege doch das nächste mal, bevor du Spielereien als "schwere Straftat" abtust.

    Sag dann doch einfache "der Gesetzgeber sieht darin eine Straftat" oder was auch immer...

    Mit schwerwiegend meinte ich, daß sich Beide zumindest für die nächsten Jahre das Leben versauen. Und bei unserer Justiz ist das Strafmaß tatsächlich weniger von der Schwere der Straftat oder der Tatsache, ob es eine Ersttat oder Wiederholungstat ist, abhängig, sondern von der Tagesform des Staatsanwaltes und des Richters.
    Haben die ihren "Ich habe Verständnis"-Tag, wird es bei einem Dududu und einer Geldbuße mit ein paar Sozialstunden abgegolten. Aber haben die ihren "Es ist Zeit für ein Exempel"-Tag, dann wird daraus schnell eine längere Bewährungstrafe mit einem sehr üppigen Strafgeld, was bei Nichtzahlenkönnen schnell tatsächlich in der JVA endet.

    Innerhalb des gesetzlich vorgesehenden Strafmaßes von einer Verwarnung bis hin zu einer mehrjährigen Haftstrafe ist der Richter frei in seiner Entscheidung! Deswegen sollte man so etwas nicht als Lappalie abtun, sondern sich vor Augen halten, welche Strafe maximal möglich ist.

    Im Übrigen gebe ich dir recht bei deiner Aussage, daß wirklich Kriminelle, die auch noch eine dauernde Gefahr für andere darstellen, wie z.B. die Pädophilen, nicht ihrer Taten angemessen bestraft werden. Da trifft es die meisten Ladendiebe vor Gericht härter als diese nicht therapierbaren, weil falsch gepolten, Kinderschänder, leider. :(