man kann es anscheinend nicht oft genug wiederholen: was wann wo geführt werden darf obliegt nur mehr der willkür der exekutiven. wenn ihr (noch) sicher sein wollt kauft also entweder ein klappmesser mit einer klinge kürzer 12cm, dass sich nicht verriegeln lässt oder ein feststehendes messer mit einer klinge kürzer 12cm, daß weder irgendwie "tactical" aussieht noch irgendwie "tactical" heisst ! und ein scheckkartenmesser, auf dem "angreifer 2" steht verursacht im fall der fälle garantiert probleme, egal was ein 6 jahre alter bka bescheid sagt.
Darf ich das Führen??
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stg44 -
7. Juni 2008 um 16:42 -
Geschlossen
Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 5.242 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Hab mal ne kleine Frage, hat hiermit entfernt was zu tun. Darf man denn Einhandmesser was man seit dem 1 April mit einem KWS führen? Würde ja eigentlich sinn machen. Ist aber nicht so oder?
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Ne, leider nich...
ABER: das würde Messer auch zusehr in die Waffenecke rücken. Meine sind Werkzeuge!
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Zitat
Original von Thehunt
ABER: das würde Messer auch zusehr in die Waffenecke rücken. Meine sind Werkzeuge!Also, mir persönlich wäre ein Messer als Waffe, welches ich mit einer Art KWS führen dürfte, lieber, als ein Messer als Werkzeug, welches ich wegen dem aktuellen WaffG zu Hause lassen muss
Gruß
Beowolf -
Zitat
Original von Beowolf
Also, mir persönlich wäre ein Messer als Waffe, welches ich mit einer Art KWS führen dürfte, lieber, als ein Messer als Werkzeug, welches ich wegen dem aktuellen WaffG zu Hause lassen muss
Gruß
Beowolfseh ich genauso
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Leider muß auch ich euch mit einer Frage belästigen die das führen eines Messers anbelangt. es handelt sich um folgendes Messer: http://www.boker.de/index.php?c=30…s3=9999&p=&pp=0
Das gute Stück soll mein neues Messer werden. Nur hab ich bis jetzt nirgendwo, nicht mal bei der Polizei, eine eindeutige Antwort erhalten ob ich es führen darf oder nicht.Hat einer von euch eine eindeutige Antwort???
Gruß:
Stephan
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Das ist ein Einhandmesser und dafür gelten die hier bereits umfangreich diskutierten Regeln. Suche mal im Forum und im Lexikon nach "Einhandmesser" oder schau mal hier nach.
Gruß... Uli
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Eine eindeutige Auskunft kann Dir bei der derzeitigen Rechtslage keiner geben.
Meiner Ansicht nach fällt das Messer unter das "Führungsverbot", da es eine einhändig feststellbare Klinge besitzt.
Wäre die Klinge vorne abgerundet (wie das Boker Plus Reality Based Blade Emergency) , könnte es vielleicht noch als Werkzeug angesehen werden, siehe FeststellungsbescheidSteige lieber auf ein klassisches Zweihandmesser (Löwe, Opinel, Laguile) oder (wie ich) auf ein feststehendes Messer um.
Gruß
Beowolf -
Da bin ich im Grunde genommen der gleichen Meinung, hatte nur vom Händler eine anders lautende Antwort. Und bei der Polizei sagte man mir eigentlich müßte man es führen dürfen, da es einem eindeutigen Zweck zuzuordnen ist, sicher war man sich allerdings nicht.
Daher meine Unsicherheit.Gruß:
Stephan
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Da es ein einhändig zu öffnen und verriegelndes Messer ist, nein.
Frage ist, ob Du es drauf ankommen lassen willst, denn man muß erstmal kontrolliert werden, bevor überhaupt was passieren kann. Und das ist in Berlin schon ne Leistung, sich kontrollieren zu lassen...Schau Dir mal das Mercator-Messer an, ist günstiger und wie ich finde auch besser (nur meine Meinung)
http://www.otter-messer.de/index.php/cat/…ator-Knife.htmlDas kannst Du ohne Bedenken führen, da beidhändig bedienbar, trotzdem fest arretierend. Habs selbst in der Kohlenstoff-Variante, super Teil...
Auf dem Bild ein Schweizer und ein MoD Razorback zum Größenvergleich
(Qualli ist Käse, aber man erkennts)@Beowolf/nuplan:
Ich kann eure Standpunkte verstehen.
Wenn wir allerdings Messer per se zu Waffen und nicht zu Werkzeuge zählen, dann ist der Schritt zu weiteren Verschärfungen noch kleine, als ers ohnehin schon war.Und für mich bleibt ein Messer ein Werkzeug, egal was die Herrschaften "da oben" sagen.
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Wenn mich nicht alles täuscht, ist die Waffendefinition eines Messers irgendwo im WaffG geregelt, und zwar über das Verhältnis Klingenlänge / Klingenbreite, Schliffart und noch irgendwas. Muss nochmal nachsehen. Also nach meinem (halbwegs) gesunden Menschenverstand sollte sowohl das Tantomesser (da kenn ich die genauen Daten nicht) als auch das Rampage NICHT als Waffe gelten. Aber "gesunder Menschenverstand" und "Gesetze" schließen sich bekanntlich meist aus
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Sowas in der Art gab es mal, z.B. Dolche, was Klingenlänge und Breite angeht, das galt mal für Springmesser nach 2004, aber das ist auch hinfällig.
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@ Thehunt:
Mag ja sein daß das Messer gut ist, allerdings ist das aussehen nicht mein Fall.
Das Auge mag ja auch was davon haben.
Aber vielleicht habt ihr ja andere Vorschläge. Eine Tantoklinge würd ich zur Zeit bevorzugen. Ob Klappmesser oder feststehend is mir egal.
DANKE!!!Gruß:
Stephan
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Preisrahmen?
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Mein derzeitiger Preisrahmen beschränkt sich leider auf maximal 25 Euro.
Gruß:
Stephan
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Ok, das ist nicht üppig...
Hier sind mal ein paar Links, vielleicht ist was dabei...
(Manchmal etwas drüber über den 25,-, sorry)http://www.wolfster.de/index.php?disp=shop&show=12/2/CR2030
http://www.wolfster.de/index.php?disp=shop&show=15/0/20BTJ
http://www.wolfster.de/index.php?disp=shop&show=15/1/20RBC
http://www.wolfster.de/index.php?disp=shop&show=15/1/20PW
http://www.wolfster.de/index.php?disp=shop&show=15/4/53CT
http://www.wolfster.de/index.php?disp=shop&show=11/6/473BK
http://www.wolfster.de/index.php?disp=shop&show=15/5/80FTBis auf das Letzte sind alle legal trag- und führbar.
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Danke für die Hilfe!!
Dann werd ich besser noch en bischen weitersuchen!Gruß:
Stephan
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Sorry...
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