Darf ich das Führen??

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 5.242 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juni 2008 um 23:50) ist von Thehunt.

  • man kann es anscheinend nicht oft genug wiederholen: was wann wo geführt werden darf obliegt nur mehr der willkür der exekutiven. wenn ihr (noch) sicher sein wollt kauft also entweder ein klappmesser mit einer klinge kürzer 12cm, dass sich nicht verriegeln lässt oder ein feststehendes messer mit einer klinge kürzer 12cm, daß weder irgendwie "tactical" aussieht noch irgendwie "tactical" heisst ! und ein scheckkartenmesser, auf dem "angreifer 2" steht verursacht im fall der fälle garantiert probleme, egal was ein 6 jahre alter bka bescheid sagt.

    vita brevis, ars longa

  • Hab mal ne kleine Frage, hat hiermit entfernt was zu tun. Darf man denn Einhandmesser was man seit dem 1 April mit einem KWS führen? Würde ja eigentlich sinn machen. Ist aber nicht so oder?

    Suck out kommt immer!

    Da ich Privatposter bin keine Garantie oder Rücknahme sinnloser oder schwachsinniger Posts. Lesen Sie nur wenn Sie damit einverstanden sind.

  • Zitat

    Original von Thehunt
    ABER: das würde Messer auch zusehr in die Waffenecke rücken. Meine sind Werkzeuge!

    Also, mir persönlich wäre ein Messer als Waffe, welches ich mit einer Art KWS führen dürfte, lieber, als ein Messer als Werkzeug, welches ich wegen dem aktuellen WaffG zu Hause lassen muss :confused2:

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Zitat

    Original von Beowolf

    Also, mir persönlich wäre ein Messer als Waffe, welches ich mit einer Art KWS führen dürfte, lieber, als ein Messer als Werkzeug, welches ich wegen dem aktuellen WaffG zu Hause lassen muss :confused2:

    Gruß
    Beowolf

    seh ich genauso

    Suck out kommt immer!

    Da ich Privatposter bin keine Garantie oder Rücknahme sinnloser oder schwachsinniger Posts. Lesen Sie nur wenn Sie damit einverstanden sind.

  • Leider muß auch ich euch mit einer Frage belästigen die das führen eines Messers anbelangt. es handelt sich um folgendes Messer: http://www.boker.de/index.php?c=30…s3=9999&p=&pp=0
    :huldige:
    Das gute Stück soll mein neues Messer werden. Nur hab ich bis jetzt nirgendwo, nicht mal bei der Polizei, eine eindeutige Antwort erhalten ob ich es führen darf oder nicht. :cry: :cry:

    Hat einer von euch eine eindeutige Antwort???

    Gruß:

    Stephan

    Kiss my Ass, if you don´t like me i don´t care (ManoWar)

  • Das ist ein Einhandmesser und dafür gelten die hier bereits umfangreich diskutierten Regeln. Suche mal im Forum und im Lexikon nach "Einhandmesser" oder schau mal hier nach.

    Gruß... Uli

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
    S&W 586 in 6", Walther CP88, CP99, Lever Action long, Umarex Desert Eagle, Beretta 92FS, Px4 Storm; in der "Firma" HK G36 und P8
    FWR-Mitglied Nr. 30524

  • ^v^Night^v^

    Eine eindeutige Auskunft kann Dir bei der derzeitigen Rechtslage keiner geben. :new16:
    Meiner Ansicht nach fällt das Messer unter das "Führungsverbot", da es eine einhändig feststellbare Klinge besitzt.
    Wäre die Klinge vorne abgerundet (wie das Boker Plus Reality Based Blade Emergency) , könnte es vielleicht noch als Werkzeug angesehen werden, siehe Feststellungsbescheid

    Steige lieber auf ein klassisches Zweihandmesser (Löwe, Opinel, Laguile) oder (wie ich) auf ein feststehendes Messer um.

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Da bin ich im Grunde genommen der gleichen Meinung, hatte nur vom Händler eine anders lautende Antwort. Und bei der Polizei sagte man mir eigentlich müßte man es führen dürfen, da es einem eindeutigen Zweck zuzuordnen ist, sicher war man sich allerdings nicht.
    Daher meine Unsicherheit.

    Gruß:

    Stephan

    Kiss my Ass, if you don´t like me i don´t care (ManoWar)

  • Da es ein einhändig zu öffnen und verriegelndes Messer ist, nein.
    Frage ist, ob Du es drauf ankommen lassen willst, denn man muß erstmal kontrolliert werden, bevor überhaupt was passieren kann. Und das ist in Berlin schon ne Leistung, sich kontrollieren zu lassen...


    Schau Dir mal das Mercator-Messer an, ist günstiger und wie ich finde auch besser (nur meine Meinung)
    http://www.otter-messer.de/index.php/cat/…ator-Knife.html

    Das kannst Du ohne Bedenken führen, da beidhändig bedienbar, trotzdem fest arretierend. Habs selbst in der Kohlenstoff-Variante, super Teil...

    Auf dem Bild ein Schweizer und ein MoD Razorback zum Größenvergleich
    (Qualli ist Käse, aber man erkennts)


    @Beowolf/nuplan:

    Ich kann eure Standpunkte verstehen.
    Wenn wir allerdings Messer per se zu Waffen und nicht zu Werkzeuge zählen, dann ist der Schritt zu weiteren Verschärfungen noch kleine, als ers ohnehin schon war.

    Und für mich bleibt ein Messer ein Werkzeug, egal was die Herrschaften "da oben" sagen.

  • Wenn mich nicht alles täuscht, ist die Waffendefinition eines Messers irgendwo im WaffG geregelt, und zwar über das Verhältnis Klingenlänge / Klingenbreite, Schliffart und noch irgendwas. Muss nochmal nachsehen. Also nach meinem (halbwegs) gesunden Menschenverstand sollte sowohl das Tantomesser (da kenn ich die genauen Daten nicht) als auch das Rampage NICHT als Waffe gelten. Aber "gesunder Menschenverstand" und "Gesetze" schließen sich bekanntlich meist aus ;)

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Sowas in der Art gab es mal, z.B. Dolche, was Klingenlänge und Breite angeht, das galt mal für Springmesser nach 2004, aber das ist auch hinfällig.

  • @ Thehunt:

    Mag ja sein daß das Messer gut ist, allerdings ist das aussehen nicht mein Fall.
    Das Auge mag ja auch was davon haben.
    Aber vielleicht habt ihr ja andere Vorschläge. Eine Tantoklinge würd ich zur Zeit bevorzugen. Ob Klappmesser oder feststehend is mir egal.
    DANKE!!!

    Gruß:

    Stephan

    Kiss my Ass, if you don´t like me i don´t care (ManoWar)

    Einmal editiert, zuletzt von ^v^Night^v^ (20. Juni 2008 um 23:23)

  • Mein derzeitiger Preisrahmen beschränkt sich leider auf maximal 25 Euro. :cry: :cry:

    Gruß:

    Stephan

    Kiss my Ass, if you don´t like me i don´t care (ManoWar)

  • Danke für die Hilfe!!
    Dann werd ich besser noch en bischen weitersuchen!

    Gruß:

    Stephan

    Kiss my Ass, if you don´t like me i don´t care (ManoWar)