Was davon legal?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 8.324 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Mai 2008 um 21:12) ist von jnievele.

  • Ohne jetzt alles gelesen zu haben:

    Hier kam ja das Thema anerkannter Grund hoch.
    Und da ist mir die Frage gekommen, wie es denn mit Wurfmessern aussieht, die über 12cm lange Klingen haben?!?
    Ohne selber betroffen zu sein, aber interessieren würde es mich. Gelten die zufällig als Sportgerät? Ich meine als Waffe ja wohl kaum.. eine Armbrust ist um längen gefährlicher...

    Gruß
    Marc

    Guns don't kill people, people kill people... Guns defend people from people with smaller guns

    Waffen: HW 35 vor 1970 :n1: , Mosin-Nagant Salut :n1: , Magtech AR500 G2

  • Ich hatte früher mal so ein Wurfmesser. Das war an der Klingenspitze doppelseitig geschliffen und dürfte nun als Dolch gewertet werden. Somit komplettes Führverbot unabhängig der Klingenlänge.
    Ich weiß aber nicht, ob heutige Wurfmesser da anders gestaltet sind.

  • Zitat

    Original von Flo S.
    Laut Gesetz ist es doch völlig egal, was es für ein Messer es ist, wenn es unter das Führverbot fällt.
    Laut Gesetz ist dem Wanderer erlaubt ein Messer über 12cm Klingenläge zu führen. Warum sollte dann ein Kampfmesser verboten sein??

    Ganz einfach: NORMALE Messer fallen nur unter das Führverbot wenn sie länger als 12cm sind.

    Kampfmesser fallen unter das Führverbot für Hieb- und Stichwaffen.

    Zitat

    Original von Flo S.
    Der Bogen ist keine Waffe, also darf ich auf öfftl. Gelände schießen, wenn mir der Besitzer es erlaubt hat. Die Polizei kann den Schießbetrieb dort nicht so einfach verbieten, nur weil sie Lust dazu haben!

    Jein. Wenn Gefahr für Unbeteiligte besteht (Wanderwege nicht abgesperrt, etc...) kann die Polizei sehr wohl einschreiten. Und lass nur EINEN Unfall passieren, danach werden Bögen auch Waffen gleichgestellt...

    Es gibt Situationen in denen das schießen im Wald im Prinzip legal ist - z.B. für Jäger. Aber auch die müssen jede Menge Regeln beachten - z.B. Wege absperren wenn sie eine Treibjagd veranstalten.

    Dementsprechend sollte man auch Bogen-Parcours absperren - und hat dann auch kein Messer-Problem mehr: Wenn kein Polizist sich auf das Gelände verirren kann weil alles abgezäunt ist, kann sich auch kein Polizist über Messer beschweren.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer