Waffengesetz Fassung vom 31.3.2008

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 3.128 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. April 2008 um 18:02) ist von Falke.

  • Zitat

    Originally posted by TheEraserWas meint ihr dazu?


    Er ist eine Fehlbesetzung für seinen Beruf, indem er angesichts solcher Aussagen in der Praxis wissentlich oder aus Dummheit Rechtsbeugung begeht.

    In Anbetracht der Stunden, die ich schon wegen abenteuerlicher Rechtsauffassungen exektuiver Vollstrecker meiner Freiheit beraubt und kriminalisiert wurde, fallen mir da noch diverse Sachen zu ein... aber ich formuliere es mal vorsichtig: wenn die Exekutive sich nicht an die eigenen Spielregeln hält, die sie entweder nicht für nötig hält zu kennen oder bewusst missachtet, dann steht die Legitimation eines staatlichen Gewaltmonopols in meinen Augen auf Messser's Schneide.

    Ansonsten danke für den Gesetzestext. Auch das ist schon eine Zumutung. Die Medien kommuniziern die Gesetze meist falsch oder lückenhaft und wenn Mensch auf Nummer sicher gehen möchte, dann stößt er auf sowas undurchsichtiges...

  • EDIT: SRY hat sich erledigt.. lesen sollte man können ;)


    Wenn man ein berechtigtes interesse hat, darf man sie ja trotzdem noch führen.

    Ich finde Selbstverteidigung fällt in den Bereich: "allgemein anerkannter Zweck" oder sogar "Brauchtumspflege" wobei das 2. viell. etwas zu weit gegriffen is :D.

    Ich ruf in den nächsten Tagen nochma beim LKA an und frag ganz genau nach...

  • die vielen legalen Waffenbesitzer, die über das neue Recht nicht auf dem laufenden gehalten werden oder sich nicht umfassend informieren, werden zwangsläufig Verstöße gegen das Waffengesetz begehen. Zum Beispiel der erforderliche Transport zum Sachbearbeiter des Ordnungsamtes in einem abgeschlossenen Behältnis, wie geil...

  • Zitat

    Original von Falke
    die vielen legalen Waffenbesitzer, die über das neue Recht nicht auf dem laufenden gehalten werden oder sich nicht umfassend informieren, werden zwangsläufig Verstöße gegen das Waffengesetz begehen. Zum Beispiel der erforderliche Transport zum Sachbearbeiter des Ordnungsamtes in einem abgeschlossenen Behältnis, wie geil...


    Man kann , insbesondere von Inhabern einer Erwerbserlaubniss, erwarten das diese sich selber über die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Hobbys auf dem laufenden halten. Finde ich ...

  • das ist lediglich ein dahergesagter, gutgemeinter Spruch.

    Man kann nämlich auch von Führerscheininhabern erwarten, daß diese sich an die Straßenverkehrsordung halten und keine Verkehrsunfälle (Ordnungswidrigkeiten und Staftaten) verursachen...

    Einmal editiert, zuletzt von Falke (10. April 2008 um 19:17)