ZitatOriginal von Smilie
Sorry fürs Threadausgraben, aber ich wollte dafür keinen neuen aufmachen und glaube, daß das hier ganz gut rein paßt.Bezüglich der Salutwaffen gibt es ja einen neuen Punkt im Gesetz.
Und zwar bei der Nummer 1.5 der Anlage 1:"-der Verschluß muß ein Kennzeichen nach Abbildung 11 der Anlage II zur Beschußverordnung tragen"
Das trifft auf alte Salutwaffen ja nun nicht zu. Gilt hier auch so etwas wie Altbesitz?
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