Altersnachweis

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 2.868 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. März 2008 um 21:00) ist von wolpertinger.

  • Zitat

    Original von germi
    Da hilft nur aufpassen. Name, Adresse usw. was bei egun hinterlegt ist sollten mit dem übereinstimmen was auf dem Ausweis steht. Und nur an die Adresse versenden die auf dem Perso steht. Zu guter Letzt schauen ob die Überweisung auch vom richtigen Konto kam, also der richtige Name dabeisteht.


    Das mit dem Konto halte ich für sinnfrei.

    Okay mein Beispiel hat zwar nichts mit Waffen zu tun:

    Meine Mutter bestellt etwas und bittet mich zu überweisen (Online, schneller, einfacher) und gibt mir das Geld in Bar.

    Und nun ?

  • Wieso sinnfrei? Bei so einem Thema wie Waffen sollte man sowas nicht machen. Für andere Sachen ok, aber nicht für Sachen die einen Nachweis erfordern wie WBK oder Altersnachweis. Da sollte man schon mit einer gewissen Sensibilität herangehen.

    Ich habe auch kein Onlinebanking, aber am elektronischen Terminal der Bank ist die Überweisung nahezu genauso schnell.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Jetzt habe ich auch eine frage, zu diesem thema was wäre wenn mein kleiner Bruder, oder bekannter unter 18 meinen ausweiß stielt, sich bei eGun eine ssw oder sonstiges bestellt . Daraufhin zugesand bekommt und es passiert etwas verletzt sich durch falsche handhabung etc. würde mir Strafrechtlich etwas passieren weil ich kann im grunde ja nichts dafür ich habe das teil zwar gekauft bzw meinen perso dafür hingehalten aber im grunde weiß ich davon ja nichts ??? wäre mal net zu wissen obwohl ich meinen geldbeutel immer bei mir trage aber jetzt mal rein informativ.

    Einmal editiert, zuletzt von BadBoy1910 (23. März 2008 um 21:07)

  • Das ist ein Verstoß gegen §281 StGB "Mißbrauch von Ausweispapieren"

    Zitat

    § 281 Mißbrauch von Ausweispapieren
    (1) 1Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 2Der Versuch ist strafbar.
    (2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.

    Und der Versuch ist strafbar heißt, wenn man einem Jemand versucht so ein falsches Teil anzudrehen ist das schon strafbar. Das Geschäft muss nicht erst vollzogen sein. Und derjenige der dem Täter das Ausweispapier überlassen hat ist auch dran.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • wenn ch etwas kaufe und von unserem haushaltkonto überweise steht da auch nicht dominik zilles sonndern Dominik und Tanja Zilles! und dann?

    das konto von dem bezahlt wurde spielt keine rolle!
    nur der käufer und die daten des personalausweies müssen übereinstimmen!

  • Das ist was anderes, dein Name taucht ja da drin direkt auf..

    Aber auch egal, mach was du willst. Im Endeffekt muss ich mich als Verkäufer davon überzeugen dass der Käufer volljährig ist ansonsten bin ich der Ar***.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Die Sache mit den Käufern von freien Waffen ist ganz einfach ( auch eGun weist darauf hin :(

    - Beim Verkauf der Waffe bekommt der Verkäufer die Adresse mit vollen Namen des Käufers und es wird angezeigt, ob eine ID-Mitgliedschaft vorliegt. Diese ID-Mitgliedschaft wird vergeben, wenn Name und Adresse des angemeldeten Mitglieds mit den Daten im beidseitig farbkopierten Personalausweis übereinstimmt.

    Sollte keine ID-Mitgliedschaft vorhanden sein, fordere ich eine beidseitige Farbkopie vom Käufer an.

    Die Waffe schicke ich an die im Personalausweis genannte Adresse zu Händen (persönliche Auslieferung mit gegen Unterschrift ) der im Personalausweis genannten Person. So bekommt nur die volljährige Person des vorliegenden Ausweises die Waffe; und sollte es nicht die Person des Käufers sein, wird es im Umfeld des Perso-Inhabers so richtig Dampf geben.
    Aber es bekommt nur ein Volljähriger meine verkaufte Waffe!

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Die Sache mit den Käufern von freien Waffen ist ganz einfach ( auch eGun weist darauf hin :(

    - Beim Verkauf der Waffe bekommt der Verkäufer die Adresse mit vollen Namen des Käufers und es wird angezeigt, ob eine ID-Mitgliedschaft vorliegt. Diese ID-Mitgliedschaft wird vergeben, wenn Name und Adresse des angemeldeten Mitglieds mit den Daten im beidseitig farbkopierten Personalausweis übereinstimmt.

    Sollte keine ID-Mitgliedschaft vorhanden sein, fordere ich eine beidseitige Farbkopie vom Käufer an.

    Die Waffe schicke ich an die im Personalausweis genannte Adresse zu Händen (persönliche Auslieferung mit gegen Unterschrift ) der im Personalausweis genannten Person. So bekommt nur die volljährige Person des vorliegenden Ausweises die Waffe; und sollte es nicht die Person des Käufers sein, wird es im Umfeld des Perso-Inhabers so richtig Dampf geben.
    Aber es bekommt nur ein Volljähriger meine verkaufte Waffe!

    das ist dann aber das Postident-Verfahren und da reicht das normale PaketPorto oder günstiger Hermes Preis wohl nicht aus.


    Ein Käufer wird wohl nicht bereit sein mehr als Post Preis: 6,90 oder Hermes ca 4.- € zu tragen