bin neu hier im forum...

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.109 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. März 2008 um 00:47) ist von Diabolo28.

  • ...und in österreich, bzw an der grenze...da ich schon einige zeit LG schieße und jetzt in der (hoffentlich) guten situation bin, an der grenze zu wohnen und auch ein haus in österreich habe, würde ich gerne wissen wie es aussieht wenn ich als deutscher hier ein luftgewehr kaufen will? darf ich das? muss ich es "kastrieren" lassen, auch wenn es immer drüben bleibt? benötige ich irgendwelche nachweise oder sowas? wär super wenn ihr mir helfen könntet...

    mfg jiggy

  • :new11:Willkommen im Forum! :new11:


    also, wenn sich das LG in Österreich befindet, gilt das Waffengesetz dort.

    Sollte es sich in Deutschland befinden, darf es nicht über 7,5 Joule sein. Außerdem muss es ein F-Zeichen besitzen!

    Der Erwerb ist ab 18!

    Ach und P.S. Benutz doch mal due Suchfunktion ;)

    Viele Grüße!

    andy

  • aber darf ich es mit deutschem pass in österreich kaufen, und brauch ich dafür irgendwelche nachweise (zweitwohnsitz, arbeitgeber oä)??

  • nein du darfst es nicht deutschen Pass in Österreich kaufen.
    Sorry, für den EDIT, ich hab was falsches geschrieben :laugh:

    Viele Grüße
    andy

    Einmal editiert, zuletzt von aandykf (5. März 2008 um 21:12)

  • Willkommen im Forum !!!
    Also mal kurz zu deiner Problematik mit dem Erwerb in Östereich.
    Mit Deutschem Pass geht das nicht !!!!
    Ist das gleiche Spiel mit diversen Feuerwerkskörpern die sich in Deutschland erhöhter Beliebtheit erfreuen. Die kriegt man in Östereich als Östereicher !
    Wie das mit einem Zweitwohnsitz aussieht weiß ich leider nicht. Frage doch einfach mal einen Ortsansässigen Büchsenmacher !
    Grüße Gib ! :))

    :schiess1:Gestern standen wir noch am Rande des Abgrunds - Heute sind wir einen Schritt weiter :klo:

    Einmal editiert, zuletzt von gibsonairking (5. März 2008 um 20:49)

  • Mein Tip wäre:

    Kaufe Dir das Gewehr mit "F" und 7,5 Joule in Deutschland.
    Ebenso die Export-Feder oder-Ventil. (Erwerb in D ist erlaubt.)
    Den Umbau kannst Du dann legal in Österreich vornehmen.
    Falls das Gewehr wieder nach Deutschland soll, kann man es ja wieder auf 7,5 Joule reduzieren.

    Gruß, Mike

    Umarex Airmagnum, Walther Lever Action, FWB 102

  • @ Magic 81 !
    Nette Idee ! Geht auch !
    Hoffentlich schießt er sich die Exportfeder beim Einbau nicht ins Gesicht ! :cry:

    Grüße GIB :))

    :schiess1:Gestern standen wir noch am Rande des Abgrunds - Heute sind wir einen Schritt weiter :klo:

  • Zitat

    Original von gibsonairking
    ................Hoffentlich schießt er sich die Exportfeder beim Einbau nicht ins Gesicht ..............


    Oder dem Nachbarn in die Suppenschüssel. *lol*

    Obba Gerrit


  • Ich weiss nicht ob ich das falsch verstanden habe?Aber ich als Deutscher darf auch in Östereich normales Silvesterfeuerwerk der Klasse 2 kaufen.