LEP (ehemals Waffen mit "F") & 4mmM20 oder: Das Ende (der Vernunft)?

Es gibt 179 Antworten in diesem Thema, welches 33.633 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. September 2008 um 23:53) ist von harryumpf.

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Wenn sie dem Ursprungs-Kaliber gleichgestellt sind müssen sie auch in einen B-Schrank.
    :


    Im Prinzip hast Du damit Recht, Thomas, aber, ... hat sich der Gesetzgeber darüber auch einen Kopf gemacht, oder dieses Thema auch ausgelassen, ...

  • Nach dem neuen Gesetz bist du dann ein Wiederlader - dann braucht du zum Aufpumpen einer LEP-Kartusche einen Wiederladerschein.

    (Verspäteter Aprilscherz) :laugh:

    Upps, doppelt Post :n17: - entschuldigung, ich verblöde nur langsam!

  • Hatte ich schon im anderen Thread geposted, aber hier noch mal:
    So, habe grad mit dem für uns zuständigen Dezernat Waffenrecht (Brandenburg) gesprochen (eigentlich wegen unserer Schießstätte, aber ich wollte die Chance nutzen). Für 4M20 ändert sich hier überhaupt nichts, auch der Erwerb bleibt bedürfnisfrei und die Waffen gehen nicht auf das Kontingent. WBK für diese Waffen setzt auch keine Mitgliedschaft im Verein voraus.
    LEP soll in Zukunft genauso gehandhabt werden wie die 4mm M20. WBK würde dann - allerdings Kostenpflichtig - ausgestellt werden. O-Ton des Sachbearbeiters "Meinen Sie denn wirklich, daß sich da jemand bei uns meldet "

  • Zitat

    Original von flens69
    Habe eben mit dem zuständigen Herrn des Bayrischen Staatsministerium des Innern gesprochen. Es gab eine absolut eindeutige Aussage, dass der Altbestand ab dem 1.10.08 WBK-pflichtig ist und der Herr teilte auch meine Auffassung, dass sich ein Bedürfnis mangels Sportdisziplin oder als Sammler (weder kulturhistorisch noch wissenschaftlich-technisch) ableiten lässt und es damit einer Zwangs-Enteignung gleich kommt. Er sah sich nicht in der Lage, hier etwas zu ändern, da das Bundesgesetz hier eindeutig ist. Somit sah er auch nur eine reale Möglichkeit der "Unbrauchbarmachung", um die Dinger zu behalten. Langsam habe ich das Gefühl, wir sollten schleunigst die Möglichkeit einer Sammelklage prüfen......

    Meine SB sagt, das LKA Bayern sieht das etwas anders - mal sehen :confused2:

  • So, der Brief mit dem WBK-Antrag ist unterwegs. Ich habe einen Absatz nochmal etwas geändert und darauf hingewiesen, daß LEP-Waffen bis zum 31.03.08 frei ab 18 jahren erwerbbar waren und sie das "F im Fünfeck" tragen.

    Wenn ich was von der Beghörde höre, melde ich mich wieder.

    Viele Grüße,

    vincula
    http://www.vincula.de

    Forum Waffenrecht Lifetime Member Nr. 500

    "Gun control" means using both hands!

  • Zitat

    Original von vincula
    So, der Brief mit dem WBK-Antrag ist unterwegs. Ich habe einen Absatz nochmal etwas geändert und darauf hingewiesen, daß LEP-Waffen bis zum 31.03.08 frei ab 18 jahren erwerbbar waren und sie das "F im Fünfeck" tragen.

    Wenn ich was von der Beghörde höre, melde ich mich wieder.

    Viele Grüße,

    vincula
    http://www.vincula.de


    :respect: Ich drücke Dir alle meine Daumen - mein Antrag geht auch in der nächsten Woche raus - mal sehen was uns passiert.

    Edit:

    Mist, Du warst Erster :laugh:

  • Liegt wahrscheinlich daran, daß meine Sammlung viel kleiner ist als deine. Ich war mit meiner Liste ziemlich schnell fertig ;)

    Gruß an alle und trotz allem schönes Wochenende,

    vincula

    Forum Waffenrecht Lifetime Member Nr. 500

    "Gun control" means using both hands!

  • Hallo Zusammen!
    Bin ganz neu im Forum, verfolge aber die Beiträge schon länger,
    besonders die von Harryumpf- einfach klasse! Fand es deshalb nur fair, mich auch anzumelden, zur Vorstellung meinerseits hier ein etwas längerer Beitrag! :direx:
    Habe bis zum 31.03.08 die von meinem Vater mit Kurzwaffen begonnene
    Western LEP Sammlung durch Zukauf u.a. einiger UHR Waffen komplettiert.
    Mir war schon klar, daß evtl. Eintrag auf WBK erfolgen würde, habe auch überhaupt keine Probleme damit unsere "Kellerwaffensammlung" offiziell anzuzeigen. Aber nun das:
    NACHTRÄGLICHER Bedürfnisnachweis von nach geltendem Gesetz legal (mit viel monitärem Aufwand) erworbener Sammlung !
    Bedürfnis kann aber mangels Disziplinen in Schützenvereinen nicht nachgewiesen werden, da diese (bisher) für diese, so wörtlich "Murmelwerfer" nicht angeboten werden. Hier beißt sich also, wie in diesem Forum ja allgemein bekannt, die Katze in den berühmten Schwanz.
    In Kurzform:
    Nachweis eines Bedürfnisses für Waffen, für die es kein Bedürfnis geben kann!
    Ich denke, dies kann vom Gesetzgeber so nicht gewollt sein, und somit hoffe ich (vielleicht naiv) nach Erkennen der Situation auf entsprechene Ausnahmeregelungen. Sollte ich mich hier allerdings irren, sehe ich eine noch ganz andere Dimension auf uns alle zukommen (vielleicht übertrieben ??!!)
    Sollte der Gesetzgeber bei seinem Gesetz unverändert bleiben und damit durchkommen, wer sollte ihn dann noch daran hindern z.B. ein Gesetz zu erlassen, das mich zum Nachweis zwingt, daß mein Grundstück, auf dem ich mein Haus gebaut habe von meinem Urgroßvater VOR 1798 erworben wurde, da ich anderenfalls auf einem illegal erworbenem Grundstück wohne??
    Schon alleine deshalb werde ich die Entwicklung in diesem Falle, auch wegen möglicher Schadenseratzklagen wegen Enteignung stark weiterverfolgen und würde mich auch, wenn nötig, an einer Sammelklage SOFORT beteiligen!!! :evil:
    Übrigens gestrige Aussage "meiner" SB im Kreishaus zu einer entsprechenen Anfrage: Wenn die Waffen :F: gekennzeichnet wären und somit legal erworben wurden, könnte kein Gesetz etwas daran ändern (Stichwort "Bestandsschutz") :laugh: und dies wolle sie mir ggf. schriftlich mitteilen! Ich glaube die Gute weiß noch nicht, was da evtl auf sie zukommen wird !! :))
    So nun genug gequatsch, Ihr müßt den langen (Erst-)Beitrag ja nicht lesen, aber Eure Meinungen bzgl. meinen Gedanken zur "Enteignung" würden mich schon interessieren !!
    stweiler

    stweiler

  • Hallo stweiler und herzlich willkommen im Forum, alter Leidensgenosse ;)

    Der Gedanke wurde schon einmal aufgegriffen. Hier ist meine Zusammenfassung unserer Argumente, hauptsächlich im Bereich 4mmM20-Umbauten, aber auch teilweise für LEP gültig. Die Aspekte Enteignung und Altbestand sind dort bereits enthalten:

    http://i8200.dyndns.org/Subkaliber.doc

    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

    Einmal editiert, zuletzt von hyperdeath (4. April 2008 um 17:26)

  • :crazy3:Hallo im Forum stweiler hier erstmal eine :laola: - Welle zur Begrüßung.

    Das andere Thema mit den 4mmM20/LEP`s ist leider im Moment nicht ganz so erfreulich, wie deine Neuanmeldung bei co2air.

    Altbesitz, Enteignung und Bestandsschutz, ...... jaja, das leidige Thema.

    Dazu kann im Moment keiner etwas Verbindliches sagen - das Einzige, was mich adhoc aufbaut ist, dass unser Gesetzgeber diese Waffen (noch) nicht zu "Verbotenen Gegenständen" erklärt hat - und selbst für den Besitz von "Verbotenen Gegenständen" gibt es eine Ausnahmegenehmigung des BKA nach §40 /§41oder so (bin jetzt zu faul zum genau Nachsehen).

    In jedem Fall wurde uns "Legalen" eine ganz schön große Kröte ins Nest gelegt - die man aber vielleicht nicht so schlucken darf - bzw. nicht so einfach schlucken sollte.

    Momentan streiten sich ja noch die Geister, ob da nicht absichtlich was weggelassen wurde, um genau diesen Zustand zu erreichen und ein "Verbot durch die Hintertüre" durchzusetzen - das spart nämlich Enteignungskosten (wäre klever, dein SB kann dann sagen: Sie hätten die Waffen ja behalten dürfen, wir hätten ja nur ein Bedürfnis gebraucht, WBK verweigert, mangels Bedürfnis, ...) ???

    Nur um das nochmals ins Gedächtnis zu rufen:

    Im original BMI-Gesetzentwurf wäre der Altbesitz nicht betroffen gewesen, erst Neubauten - der Unfug mit "gilt für Waffen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes gekauft wurden, ab dem 01.10.08", kommt von den Ländern = dem Bundesrat (viele Köche, MISTBREI!!!) - und die Bundesregierung hat dem zugestimmt.

    Und auch unser Präsident hat es unterschrieben - obwohl einige User vorab auf evtl. Unkonformitäten mit der Verfassung hingewiesen haben ???

    Glaubt Ihr, dass das Gesetz und die, nachträglich eingebrachten "Bundesratsverbesserungen" (inkl. der sich daraus ergebenden Konsequenzen) irgendjemand gelesen (und verstanden hat???) - ich langsam nicht mehr.

    Wir sind dran, aber erstmal muss jemand "etwas Rechtsverbindliches" sagen, oder eine LEP-WBK versagen oder bekommen :lol:, oder ...!

    Es ist im Moment etwas, .........

  • Der Gesetzgeber kann sich ja auch ruhig Zeit mit der Entscheidung über LEP-Altbesitz lassen, er hats ja nicht eilig, er hats nur eillig bereits unnötige Gesetzte ins lächerliche zu verschärfen und jeden Bürger in seinen Privatrechten so weit einzuschneiden, dass es mich immer wieder wundert warum im Strassenverkehr nicht so viel Willen gezeigt wird, da gab es nämlich 2006 -5000 Tote, die Zahlen von 2007 liegen noch nicht vor, wieviele Menschen wurden von freien Waffen wie LEPs oder Soft-Airs getötet-Mir ist kein Fall bekannt! Messer ok, da waren schon ein paar Fälle aber bei Schlägereien gabs in D-Land die letzten Jahre auch viele Tote, dann kann man auch den Leuten die Finger amputieren und in Tresore Sicherheitsstufe B stecken, ach was weiß ich-warum reg ich mich auf-bringt eh nix, wie ein User schon sagte, sich die Fotos der Abgeordneten die das Gesetz befürwortet und beschlossen haben anzuschauen-reicht doch schon um zu sehen wer da über unsere Sicherheit und unser teures Hobby entschieden hat, da wundert einen doch gar nix mehr, gell ?

    CO2-CHRIS

    2 Mal editiert, zuletzt von Co2-Christian (4. April 2008 um 18:01)

  • Zitat thomas magnum
    @Pinkerton
    Die von dir verlinkte PDF mit der WaffG.-Änderung ist von 2002, die farblich hervorgehobenen Änderungen dürften die Änderungen sein, die 2003 mit dem "damals neuen" WaffG kamen oder???

    http://udo-winkelmann.de/waffengesetz-mit-aenderung.pdf

    thomas magnum: Natürlich ist es der Entwurf von 2003. Es könnte aber schon sein dass die rot markierten Beiträge aktuell sind!? Kenn mich da zu wenig aus.

    Edit: ich bekomme das mit dem "Zitat markieren" nicht hin??

    3 Mal editiert, zuletzt von Pinkerton (4. April 2008 um 19:18)

  • Zitat

    Original von Co2-Christian
    Der Gesetzgeber kann sich ja auch ruhig Zeit mit der Entscheidung über LEP-Altbesitz lassen, er hats ja nicht eilig, ...


    Genau das ist des Kasus-Knacksus - und im Oktober ist das Problem dann "gelöst" - alles kommt in die Tonne oder die Besitzer in den Knast - Fall ausgesessen, Problem erledigt!

    Langsam fürchte ich, dass das "Ausgesessen" wird - und wir sind am Ende die Dummen.

    Ich bitte mein Geschrei zu entschuldigen, aber meine Nerven sind langsam am Ende :n17:

    Noch schlimmer wäre: Jedes Bundesland kann das Gesetz "lesen" und vollziehen, wie es möchte (geht sowas überhaupt???) - Chaos komplett :lol:

    Beispiel: In Bayern geht nix, in Brandenburg ändert sich für 4mmM20 nix, LEP werden angemedet und gut is, im Saarland geht es auch ohne Probleme, in Hessen,........ ???????

    :dafuer: Apropo Sammelklage:

    Falls so etwas möglich sein sollte und Fachanwälte darin Chancen sehen, dann mache ich, wenn die Admins / Mods das zulassen, einen entsprechenden Thread, der dann (hoffentlich zugelassen und) eingestellt wird, auf, damit man sich zusammentun kann - wenn so etwas möglich ist???

    Ich denke in der Art, wie mein Thread: "Wer hat Interesse am ME Competition 6" ", oder so. :ngrins:

    Ihr werdet es sehen, wenn es soweit kommen sollte - mein Opa sagte mal: Wehret den Anfängen - er war der friedlichste Mensch der Welt - er musste aber in 2 Kriegen "dienen"!

    Edit:

    Habe das Topic des Threads etwas abgeändert, werde langsam waaaaaaahnsinniiiiiiiiiiggggggggggggggg :crazy3:

    vincula:

    In der Tat meine Liste ist über 180, ... :n23: - und alles ohne Brille und dann die kleinen Nummern (an den Colt`s), .....

  • Zitat

    Original von harryumpf
    In der Tat meine Liste ist über 180, ... :n23: - und alles ohne Brille und dann die kleinen Nummern (an den Colt`s), .....

    Hast keine Lupe? ;)

    Gruss

    der Basisdemokrat

  • Zitat

    Original von Pinkerton
    Da hier ja auch über eine Sammelklage bezüglich der Nutzung von LEP-Waffen nach dem 01. April 2008 nachgedacht wurde, hier mal ein informativer Link dazu:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage

    Na, wenn eine Sammelklage hierzulande nicht geht, dann halt anders!

    Siehe die Klage vor dem Verfassungsgericht, die auch ein Einzelner angestossen hat - zum Thema "Fahrtkostenpauschale".

    Aber, im Moment kann sowieso keiner etwas machen, es muss erst eine Erlaubnis versagt werden, dann stehen die Versagensgründe auf dem Bescheid - dann muss ein Anwalt drüber sehen - und dann kann man erst sehen, was wie machbar ist.

    In jedem Fall werde ich Nichts unversucht lassen, insofern es durch meine Rechtsschutzversicherung abgedeckt wird.

    Die Hoffnung stirbt zuletzt - und vielleicht kehrt ja doch noch Vernunft ein, in unserem lieben Vaterland.

    Die Wahlen stehen doch mal wieder vor der Türe - nur protestieren tun sehr wenige.

    Es ist mal wieder typisch deutsche Mentalität - " ... uff, ich bin (noch!!!) nicht betroffen - was soll ich mich mit dem anderen Schmarren beschäftigen ... " :nuts: Für mich ist es ja gaaaaar nicht soooo schlimm!

    Freiheit stirbt stückchenweise - jedes Mal ein Stückchen mehr - bis keine mehr da ist. Wir sind davon nicht mehr weit entfernt.

    Und wenn man unseren Gesetzgeber so liest, ist er ja der Meinung, dass die ganze EU-Waffenrechtsnovelle immer noch nicht im neuen Gesetz umgesetzt worden ist - mal sehen, was da noch auf den legalen (was weiß ich für) Waffenbesitzer zurollt.

    In fünf Jahren treffen wir uns alle im Klöppelverein, zum Klöppeln - mit stumpfen Plastiknadeln - alles andere ist verboten.


    Hier noch eine andere Mutmaßung zum Thema 4mmM20/LEP, ich musste mir dazu das Schreiben des BMI erstmal genauer reinziehen:

    Wie wahrscheinlich viele vermuten, werden sehr viele Besitzer dieser Waffen, diese wahrscheinlich nicht anmelden, weil sie gar nicht wissen, was sie ab dem 01.10. zu Hause haben.

    Edit:
    Könnte es nicht evtl. so sein, dass man hier absichtlich zuwartet und bewusst keine Klarheit geschaffen hat, um zu sehen, wieviele "Probleme" mit dem neuen Gesetz tatsächlich entstehen - keine Anmeldungen (oder nur sehr wenige) = keine Klagen zu erwarten = Einzelfälle, die Politik grinst und Thema beendet?

    Umkehrschluss:

    Je weniger die Waffen anmelden, desto weniger sieht der Gesetzgeber doch die Veranlassung, etwas für den geregelten Altbesitz zu tun - er kann ja sagen:

    " ... Es betrifft ja nur Einzelfälle (siehe die Antwort des BMI, sic!!!) - die paar Betroffenen haben halt "Pech gehabt" ... "

    Lest doch mal, was eure Heimatzeitung am 01.04. zum neuen WaffG. geschrieben hat, steht da zum Thema 4mmM20 oder LEP-Waffen etwas drin???

    In der Stellungnahme des DSB an seine Mitglieder (die Mitglieder haben alle Waffen und mit Waffen zu tun, ggf. auch LEP o.Ä) - steht da was über das Problem?

    Was haben die Medien zu diesem Thema berichtet, außer vielleicht zum Erbendildo, zum Anscheinswaffenmüll und zu den "gefährlichen Messern"?

    Würde unser Gesetzgeber wollen, dass man die Teile anmeldet, hätten m.E. Amnestiefristen und Anmeldefristen in das Gesetz gemusst (klar definiert, Regelung des Altbesitzer etc.) - und die Informationspolitik an die Besitzer dieser Waffen müsste wesentlich besser sein - insoweit, dass es der "Dümmste" weiß und versteht, dass er die (ehemals frei verkäufliche, ab 18) Waffe jetzt anmelden muss, weil ihm sonst hohe Strafen drohen (das "wie / wo anmelden" hätten man diesen Besitzern ebenfalls irgendwie mitteilen müssen). Soweit ich weiß, stand das Anmelden der 4mm-Waffen (damals, in den 70igern, als diese Waffen WBK-pflichtig wurden) in allen Zeitungen und kam in allen Medien.

    Zum Thema LEP etc. lese und höre ich in den, der Allgemeinheit zugänglichen Medien garnix.

    Und seit mal ehrlich, wenn ihr nicht in dem Forum hier wärt, oder Fachzeitschriften regelmäßig lesen würdet - sondern nur Waffeninteresse am Rande hättet, woher würdet ihr das mit den LEP/4mmM20 wissen?

    Wenn OTTO-Nomalbürger sagen kann, ich habe davon nix gewusst, weil in den, mir zur Verfügung stehenden Medien kam darüber nichts, wie soll OTTO-Mustermann dann am 01.10.08 auf einmal kriminell sein - wenn hier von Seiten des Gesetzgebers keine EINDEUTIGE Aufklärung erfolgt ist, die jeden, ja, jeden möglichen Besitzer (auch den OPI-Mustermann, der zufällig aus Interesse eine LEP-08 im Hause hat, sich aber mit Waffen nicht weiter beschäftigt) unmißverständlich klargemacht hat, anmelden, verschrotten, abgeben, ...... usw?

    Die Meinung der Staatsanwaltschaft würde mich interessieren!

    Vergesst nicht, die LEP`s waren "frei ab 18 Jahren", mehr nicht - wer jetzt davon welche hat, der kann mal gerade 19 Jahre alt sein - glaubt ihr, der liest jeden Monat Visier oder anderes??? Ich nicht.

    Oder, was ist mit der Witwe, die vorletztes Jahr von ihrem verstorbenen Mann eine Handvoll LEP`s geerbt hat, diese Waffen sogar beim Amt vorgestellt hat, wo man ihr sagte, das sind Luftdruckwaffen, die können sie ohne Probleme behalten - interessiert uns nicht. Glaubt ihr, die rennt nochmal aufs Amt, weil sie jetzt weiß (woher denn?), dass sie ab 01.10.08 eine illegale Waffenbesitzerin, mit allen strafrechtlichen Konsequenzen ist?

    (Braucht sie jetzt einen LEP-Erbendildo??? :laugh:)

    Wie und woher soll sie aktuell wissen, was sie jetzt plötzlich daheim hat - sie war doch schon beim Amt - die Teile waren doch frei???

    Erinnert ihr euch, als 2002 die "Butterfly-Dingens" verboten wurden - das stand in jeder Tageszeitung auf Seite 1 - wochenlang - zur LEP-Problemematik gar nix (die 4mmM20 lass ich hier mal weg, denn als Waffenbesitzer mit WBK sollte man bezüglich der Gesetze eigentlich auf dem Laufenden sein, nicht aber als Besitzer einer freien Waffe).

    Selbst viele hier im Forum hatten bisher weder mit Sachkundeprüfung und dem Ordnungsamt / SB etwas zu tun, manche wussten nicht einmal, wohin sie sich in ihrem Schreck mit den LEP wenden sollten (an welches Amt, ...), aber die sind im Waffenforum - da gibt es welche, die kann man fragen - viele eben nicht einmal da.

    Will der Gesetzgeber die Illegalen hier haben, oder denkt er, es gibt ja nur eine Handvoll dieser Teile, die man einfach "durch die Hintertüre" enteignet, in dem man die Besitzer erstmal für Dumm verkauft, dann im Regen stehen lässt, indem man bei Detailfragen die Politik des "Aussitzens" betreibt, und dann glaubt, das Thema hat sich (weil die legalen Besitzer letztendlich mürbe gekocht worden sind durch den Amtsschimmel und die Teile verschrottet haben, bevor sie illegale Waffenbesitzer sind) letztendlich bis zum 01.10. selbst erledigt???


    Bitte nicht falsch verstehen, wenn ich mich hier etwas "auskotze", ich möchte nur auf einen offensichtlichen Mißstand hinweisen - aber niemandem auch nur raten, eine illegale Waffe zu Hause zu haben - und sei es NUR eine LEP.

    Nochmal Edit:

    Meine Frau hat dazu folgende Meinung (sie hat zwar mit Waffen nix zu tun, bekommt aber meine Verzweiflung mit):

    Eigentlich sollte man sich mit so einem Mißstand an die Medien (Zeitungsredakteure usw.) wenden, weil hier ein Gesetz geschaffen wurde, dass nicht einmal der Gesetzgeber deuten kann und dass hier ab dem 01.10.08 ggf. tausende illegale, aber, mangels Informations- und Regelungspolitik, unschuldige Waffenbesitzer in D existieren.

    Ich bin jenseits der 40 und damit eindeutig zu alt, um mich veräppeln zu lassen :evil:!

  • harryumpf
    Deinem "Auskotzen" muss ich aber vorbehaltlos zustimmen!!! Auch bin ich mir sicher dass unsere -vom Volk gewählten- Politiker sich über diese Problematik keinen Kopf gemacht haben. Ich möchte aber auch anmerken dass der LEP-Bereich wohl schon immer ein Schattendasein führte. In meinem Bekanntenkreis hat es KK - LG und Schwarzpulverschützen. LEP???? Erklär mal! Auch die 4mm Waffen sind recht unbekannt. Gut, durch den nachträglichen Eintrag in eine WBK gibt es nicht die aktuellen Probleme wie jetzt bei LEP-Waffen.

    Auch denke ich, das die LEP-Waffen-Sammler nur wegen der Waffe sammeln und damit nicht unbedingt schießen wollen. Eine Disziplin dazu ist in den Vereinen ja auch nicht vorhanden, oder? Dazu trägt sicher auch die umständliche Handhabung des Ladens usw. bei. Somit erklärt sich wohl auch der Punkt "Unbekanntes Gerät!"

    Ich hatte bis Ende letzten Jahres auch einen LEP-Revolver Dewexco 6,3mm. Alleine vom Besorgen der Kartuschen über das Erstellen eines Adapters für die Druckflasche bis hin zum ersten Schuß sind locker drei Monate in's Land gegangen.

    Ich werde aber weiterhin hier im Forum die Aktivitäten von Dir und anderen Usern verfolgen und auch gegebenenfalls (Sammelklage?) unterstützen.

    P.S.: Vielleicht solltest Du in Deiner Signatur den Satz: "Bei uns in D werden sie geholfen" nochmals überdenken? Weil, was die Unterstützung des Gesetzgebers betrifft, stehen wir doch alleine auf weiter Flur, oder?
    Und Deine Mitgliedschaft bei den Kürzel wie FWR - BDMP - BSSB - VdW (was immer die auch bedeuten?) haben wohl auch nicht wirklich geholfen??

    4 Mal editiert, zuletzt von Pinkerton (6. April 2008 um 20:02)

  • Signatur überarbeitet, obwohl ironisch gemeint - aber bei und in D hilft nicht mal Ironie - da wirst du wahnsinnig :crazy3:


    Schießsportliche Disziplinen gibt es für LEP und 4mmM20 leider keine - wäre aber m.E. interessant - LEP-Speed-Loaden mit der Handpumpe - PPC4mmM20 - hätte was!

  • Zitat

    Original von harryumpf
    Schießsportliche Disziplinen gibt es für LEP und 4mmM20 leider keine - währe aber m.E. interessant - LEP-Speed-Loaden mit der Handpumpe - PPC4mmM20 - hätte was!

    Boah Ey, da ziehe ich ein Fitnesstudio vor!! Schon alleine wegen der freundlichen weiblichen Unterstützung (Trainer).