der neue beschluss des waffengesetzes

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 767 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Februar 2008 um 17:33) ist von HWJunkie.

  • Mit einem geänderten Waffengesetz, das der Bundestag am Freitag, dem 22. Februar 2008,verabschiedete, soll das Tragen von Waffennachahmungen verboten werden. Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns dürfen danach nicht mehr öffentlich mitgeführt werden, der Erwerb und Transport der erworbenen Waffe in einem Behälter nach Hause bleibt dagegen erlaubt. Ererbte Waffen müssen nach den Plänen der Bundesregierung zukünftig blockiert werden, wenn der Erbe über keinen Waffenschein verfügt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/7717) setzt das Schusswaffenprotokoll der Vereinten Nationen und eine EU-Waffenrichtlinie um.