Wie Grundstück richtig einfrieden?

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 2.788 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Mai 2008 um 09:28) ist von 73ed.

  • in österreich haben wir das sogenannte kumulationsprinzip, das heißt daß du für ein bestimmtes vorhaben BEVOR du es realisierst bewilligungen nach allen dafür in frage kommenden gesetzen brauchst.... und bei übertretung dieser gesetzlichen regelungen nach jeder einzelnen übertretung ein verwaltungsstrafverfahren augebrummt bekommen kannst, also mit mehreren strafverfahren konfrontiert werden könntest.....
    erkundige dich lieber vorher bevor dich die liebe nachbarschaft anzeigt.....
    in frage kommen da neben dem waffenrecht (schau auch mal in die ÖNORM S1240 ) das baurecht ( lärmemission) in verbindung mit dem raumordnungsgesetz sowie eventuell das wasserrecht (kontamination des bodens mit schwermetallen)
    erkundigungen bei den zuständigen behörden (gemeinde, bh) sind in jedem falle billiger.....