wenn man bei diversen online stores nach munition guckt steht da öfter: "ideal zur schädlingsbekämpfung".
nun fragt man sich doch was für schädlinge das sein mögen, die man mit LG oder LP töten kann...
kakerlaken hätten das richtige format aber wer setzt sich denn mit seiner LP in die küche und lauert kakerlaken auf ?
Schädlingsbekämpfung
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PicNica -
14. August 2002 um 11:27 -
Geschlossen
Es gibt 84 Antworten in diesem Thema, welches 18.689 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Zitat
Original von PicNica
nun fragt man sich doch was für schädlinge das sein mögen, -
sind ratten nicht ein bischen zu groß für ne lupi?
zudem find ich, daß das nicht gerade eine humane lösung ist
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Ratten, Tauben ähnliches Kleingetier
PS: es gibt auch Jäger die (WBK-pflichtige) LG´s verwenden, da unschlagbar billig in verhältnis zu anderen Waffen -
Abgesehen davon, dass ich noch nicht mal eine Ratte
abschiessen würde ist es auch nicht zulässig Tiere
zu schiessen.Ausgenommen behördliche Anordnung..Es gibt andere Methoden sich dieser Tiere zu entledigen.
Baikal
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Danke Astanase,
das ist das richtige Foto.
Duncan
und sowas willst Du abschiessen.Der Jäger schiesst nur um sein Revier
zu kultivieren.
Sind es zuviel? dann schiest er!
Sind es zu wenig? schliesst er seine Knarre ein!Baikal
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Selbstverständlich obliegt einem von der Gemeinde beauftragten Schädlingsbekämpfer die Entsorgung von Ratten u. Mäusen durch Gift oder Köderboxen.
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sag ich ja - wenn´s zu viele sind nehmen aber viele halt auch ein LG und nicht "scharfe" mit teurer Munition, wo der Schuß nicht nur ein/zwei cent kostet sondern zt mehrere ¤
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Also,
die Schädlingsbekämpfung (Nagetiere im Garten) darf ja auch von Menschen erfolgen, die ein LG besitzen UND eine WBK besitzen. Die bauen sich dann das LG um und haben mehr als 7.5 J. Damit das Diabolo in die Federn oder Fell besser eindringt, gibt es spezielle Munition.
ACHTUNG: Bei Verwendung eines LGs ist es aber gleichgültig, welche Munition Du nimmst. Du wirst einen Nager nicht sofort "erlegen" sondern ihn quälen, außer Du triffst ihn an der richtigen Stelle.
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ops... da habe ich mir so viel Zeit mit dem Tippen gelassen, dass Duncan es schon gesagt hat.
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auch übrigens im urbanen Bereich ist das beste Mittel gegen Schädlinge ihnen die Lebensgrundlage, sprich Unterschlupf und Nahrung, zu entziehen - also bei der Gestaltung von Gebäuden auch das mit zu bedenken und sich zu überlegen was man wie wegschmeißt
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ja das ist human: wir töten das vieh nicht gleich sondern machen es obdachlos und lassen es verhungern
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22er Waffen sind einen kostengünstige Alternative zu Luftdruckwaffen. 50 Schuß gibt es schon um die 3 Euro. Ist zwar immernoch teurer als Luftgewehrmunition, quält das Tier aber nicht, es stirbt sofort. Ich halte aber auch nichts von Leuten, die einfach nur aus Spaß Vögel usw. abschießen.
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Zitat
teurer als Luftgewehrmunition, quält das Tier aber nicht, es stirbt sofort.
- aus starken Luftgewehren ist die Energie und das Tötungsverhalten auch nicht wesentlich anders und es ist leiser so das es weniger unruhe gibt und du eventl. mehrere auf recht kleinem Raum nacheinander erlegen kannst - ansonsten ist ein 22ér eine gute alternative die auch gerne genutzt wird, je nach persönlicher Vorliebe und Einsatzbedingungen
PicNica: nicht verhungern lassen sondern erst gar nicht ansiedeln lassen die gehen auch nur dahin wo es ihnen gefählt
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Was hat es eigentlich mit diesen 7,5J auf sich?
Was ist das für ein Wert?
Peace -
das ist die maximale abschussenergie für freie luftdruckwaffen.
1 Joule energie wird benötigt um ein massestück mit der gewichtskraft 1Newton (auf der erde etwa 102 g) 1m senkrecht nach oben zu bewegen.
also wenn du 765 g einen meter hochhebst (oder wirfst spielt keine rolle) dann brauchst du dafür 7,5 joule energie.
wenn du diese auf ein luftdruck diabolo von 0,5 gramm überträgst kannst du geschwindigkeiten von etwa 175 m/s erreichen -
Hab ichs nicht gesagt... Here we go again.
Ich habe mich in dem artverwandten Thread "Tauben in der Stadt" schon mal zu der Thematik verbreitet, weil vieles von dem, was hier mit guten Absichten geäußert wird, nun mal nicht stimmt.
Nochmal im Telegrammstil:
Wer mit einer Schußwaffe - warum auch immer - außerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte schießt, muß entweder befugt die Jagd ausüben (einschließlich eines evtl. erforderlichen Kontrollschusses im Revier), oder über eine behördliche Schießerlaubnis verfügen.
Das gilt nicht, solange er a) eine Waffe verwendet, b) auf seinem befriedeten Besitztum schießt und c) sicherstellt, daß die Geschosse das Grundstück nicht verlassen.
Wer auf seinem befriedeten Besitztum Schädlinge bekämpfen will, der ist zunächst an Natur- und Tierschutzrecht gebunden. D.h. er darf nur solche Arten töten, die nicht besonders geschützt sind. Die Schädlingsbekämpfung ist ein "vernünftiger Grund" i.S. des Tierschutzgesetzes, und deshalb nicht verboten. Wirbeltieren dürfen aber nicht mehr als "unvermeidbare" Leiden zugefügt werden.
That's it. Wichtig ist vor allem, daß man im Rahmen des rechtlich Zulässigen gesunden Menschenverstand walten läßt.
Beispiel: Ratten in der Scheune oder im Stall. Analog: Der Keller, wenn z.B. Kinder im Haus leben. Das Ausbringen von Gift kann hier sehr bedenklich sein. Die Schußentfernungen sind dagegen sehr kurz, und für Beleuchtung läßt sich sorgen. Nichts spricht aus meiner Sicht dagegen, in einer solchen Situation mit einem starken LG Schädlinge zu bekämpfen. Daß hierfür keine LP oder schwache LG in Frage kommen - und daß eine geeignete Munition zu wählen ist - versteht sich m.E. von selbst.
Und noch eine Bitte:
Vermischt dieses und ähnliche Themen nicht mit der Jagd. Im Fall der Schädlingsbekämpfung ist z.B. das Jagdgesetz gar nicht einschlägig, da auf eingefriedeten Grundstücken (sog. befriedete Bezirke) die Jagd ruht.
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Auch ich habe eine Aversion gegen Ratten, insbesondere Luft-Ratten (Tauben).
Mein Traum: zwei über Kreuz schießende, lafettierte MGs auf dem Marcusplatz in Venedig einsetzen zu dürfen...
Quatsch beiseite!
Auf jeden Fall nicht mit -F- Luftgewehr und schon gar nicht ohne (behördliche) Erlaubnis!Später mehr!
5-atü -
Thema ist doch durch Gesetze tabu.
Was soll dann die Diskussion? -
Zitat
Original von Baikal
Thema ist doch durch Gesetze tabu.
Was soll dann die Diskussion?Hi Baikal,
ich dachte bisher, die Gesetzes-Freaks würden sich in den anderen Foren tummeln...?Wenn immer alles so klar wäre, dann könnten die Foren schließen und gleich von der Startseite einen Link zu amazon oder bol setzen, damit potentielle Forumsmitglieder, gleich ihr WaffG ordern können und auf dumme Fragen und Antworten verzichtet werden kann.
Ist das die Idee einer Meinungsbörse? Wohl kaum!
5-atü
P.S.: Damit nicht jemand meinen vorherigen Beirag Mist-versteht:
a) ich besitze keine Maschinengewehre oder andere Waffen, die unter das KWKg, §37 des aktuellen WaffG fallen oder sonst wie WBK-pflichtig oder gar verboten sind.
b) ich schieße -weder in Venedig, noch in Deutschland- auf Tauben, Ratten und dergleichen
c) ich habe bisher auch keine Erlaubnis (JS), auf andere Tiere schießen zu dürfen
d) ich verurteile es, wenn andere Menschen aus Spaß oder Trainingsgründen (oder Was-passiert-dann?) auf Tiere schießen.
e) sollte ich Tierliebhaber in ihrem Empfinden irritiert, gestört oder gar verletzt haben, bitte ich um Entschuldigung.P.P.S.: Manchmal habe eben auch ich das Bedürfnis, hier Luft (ohne Diabolos) abzulassen!
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