schreckschuss eingezogen

Es gibt 105 Antworten in diesem Thema, welches 11.076 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Januar 2008 um 00:11) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Wow, ich dachte, wenn ich die SSW ohne Munition (ohne KWS) in dem Koffer (ohne Schloss) mit mir rumtrage kann nix passieren!? ???
    Dann sollt ich mir echt nen KWS holen, was?

  • Zitat

    Original von Tilvaltar
    Was den Polizisten betrifft: Zivilcourage finde ich klasse.

    Aber der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Das nennt sich gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, und nicht nur dass er außer Dienst war, es war auch nicht sein Einsatzgebiet, als Landespolizist von Berlin in Brandenburg sozusagen zu "wildern". Zumindest würde man das so nennen wenn ein Jäger in einem fremden Revier jagt. Der hätte höchstens mit seinem Fahrzeug dahinter bleiben dürfen, die Kollegen auf dem Laufenden halten und die Landespolizei Brandenburg hätte ihn anhalten müssen.

    Ich würde das auf jeden Fall zur Anzeige bringen....wäre ja noch schöner, der ist zwar Polizist, hat aber in einem anderen Land keinerlei hoheitliche Rechte, denn die bekommt er vom Land Berlin. Die einzige Ausnahme ist hier die Bundespolizei, die dürfen bundesweit agieren.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Berlinermarf
    naja geschossen wurde schon damit auf dem grundstück von meinem kumpel ...........das mich einer nachts um 3 rauszieht....

    Triffst Du Dich immer um 3°° in der Nacht bei einem Kumpel zum schiessen. Und zwar so, dass Du von unbeteiligten Dritten dabei gehört und beobachtet werden kannst.

    Du hast nicht zufällig so gegen 3°° Uhr in der Nacht auf öffentlichem Grunde ........ und wolltest dann die Fliege machen?

  • naja aber wie komm ich aus der sache jetzt am besten raus ohne anwalt ....also ich hab mit nem kumpel gesprochen den habn die mal rausgezogen auf verdacht wegen drogen etc...dann hat der hund halt was im handschuhfach gerochen und da hat er glei zu dem polizisten gesagt da liegt ne SSW drin....jeden fall wurde er dann vorgeladen und der polizist meine zu ihm am schlausten wäre es wenn sie sagen sie haben die waffe von ihrer freundin zu sich transportieren wollen....naja darauf hin wurde es fallen gelassen...

    wie komm ich da wieder glimpflich raus ohne anwalts scheiße mein vadder reißt mir die eier ab^^


    nein ALFHA1802

    das issn dorf da kommt das nächste haus erst in 1km entfernung issn kuhkaff

    Einmal editiert, zuletzt von Berlinermarf (13. Januar 2008 um 21:26)

  • Zitat

    Original von Berlinermarf
    nein ALFHA1802

    das issn dorf da kommt das nächste haus erst in 1km entfernung issn kuhkaff

    Okay,

    und wie konnte der Polizist das feststellen? Ich gehe davon aus, dass er ein anderes Freizeitvergnügen hat, als in der Menschenleeren Prärie vor dem Hause Deines Freundes zu warten, ob dort etwas passiert?

  • Zitat

    Original von ALFHA1802

    Okay,

    und wie konnte der Polizist das feststellen? Ich gehe davon aus, dass er ein anderes Freizeitvergnügen hat, als in der Menschenleeren Prärie vor dem Hause Deines Freundes zu warten, ob dort etwas passiert?

    Naja vielleicht ist er zufällig gerad da vorbeigefahren.
    Man muss bedenken, dass sowas vielleicht in einem von 80.000 Fällen passieren, da war es vielleicht reiner Zufall.

  • woher soll ich denn wissen was in den köpfen der menschen vor geht es gibt auch alte omas die hocken den ganzen tag am fenstern und beobachten das leben da draußen ohne nen sinn...was weiß ich warum der das gemacht hat

  • Zitat

    Original von germi
    Aber der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Das nennt sich gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, und nicht nur dass er außer Dienst war, es war auch nicht sein Einsatzgebiet, als Landespolizist von Berlin in Brandenburg sozusagen zu "wildern".


    Ja, das klingt jetzt auch nicht mehr nach purer Zivilcourage, sondern nach echten Sheriff-Ambitionen. Kommt man ohne Zeugen dagegen an?

  • offensichtlich hat der polizeibeamte (außer dienst) die schüsse auf dem grundstück des freundes gehört. das hat in ihm den verdacht einer straftat begründet, ist ja irgendwie normal, denn wer schießt schon nachts um drei ? dann hat er den themenstarter, als er vom grundstück kam und im auto war, festgehalten, bis seine kollegen kamen. sieht rechtlich korrekt aus. er hatte die waffe zugriffsbereit im handschuhfach, ohne im besitz eines kws zu sein. daß sie nicht geladen war, spielt keine rolle, das ist führen einer ssw ohne die erfordeliche erlaubnis. zieht eine strafanzeige gem. § 52 abs. 3 nr. 2 waffg nach sich und führt auch zur sicherstellung der waffe. auch hier scheint alles korrekt gelaufen zu sein.
    also am besten einen anwaltlichen rat einholen !

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (13. Januar 2008 um 21:44)

  • Wenn sie zugriffsbereit im Seitenfach war, ist es unerlaubtes Führen, da gibt's keinen Zweifel.

    Und wieder einer weniger, der Unsinn mit Waffen anstellt - sorry, ist aber so. :confused2:


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Die Omas dachten bestimmt an sowas hier:

    http://www.youtube.com/watch?v=CjcJd0s3hTQ

    Sehe ich ja jetzt erst, die deutsche Version ist mal wieder gecuttet worden, oder zumindest die Version die im Fernsehen lief...

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  • Zitat

    Original von germi
    ....Ich würde das auf jeden Fall zur Anzeige bringen....wäre ja noch schöner, der ist zwar Polizist, hat aber in einem anderen Land keinerlei hoheitliche Rechte, denn die bekommt er vom Land Berlin. Die einzige Ausnahme ist hier die Bundespolizei, die dürfen bundesweit agieren.

    Ich darf Dich kurz korrigieren ? Jeder Polizeibeamte darf sich in den Dienst versetzen, wenn er den Verdacht einer Straftat sieht. Er hat dann auch dieselben Rechte, muß aber selbstverständlich die Kollegen herbeirufen, die sich im Dienst befinden und sich dann der Sache dann annehmen. Dabei spielt es garkeine Rolle, von welchem Bundesland er ist, oder ob er der Bundespolizei angehört oder nicht !

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (13. Januar 2008 um 21:44)

  • Zitat

    Original von Derringer
    ..als er vom grundstück kam und im auto war, festgehalten, bis seine kollegen kamen. sieht rechtlich korrekt aus. !

    Sorry, aber das halte ich für mehr als grenzwertig. Und zwar könnte das genauso gut eine Masche von einem Gauner sein. Wäre auch nicht das erste Mal das einer sowas macht, daher würde ich mich da mit den nötigen Mitteln zur Wehr setzen. Vor allem das Anhalten in Wildwest-Manier mit einem Zivilfahrzeug ohne Blaulicht oder Anzeige hinten (Polizei-Bitte folgen).

    Kann ich das dann in Zukunft auch machen? So nach dem Jedermann-§en??

    Sorry, aber ich kann das Verhalten nicht nachvollziehen. Und vor allem wenn er mit einer Straftat gerechnet hat, wieso hat er nicht auf Verstärlung gewartet, denn die Landespolizisten dürfen im Gegensatz zur Bundespolizei die Waffen nicht mitnehmen nach Dienst.

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  • dann jetzt mal ne andere frage ich bin noch nicht vorbestraft oder in irgend einer weise anders aufgefallen...was kann mir schlimmsten fall passieren oder mit was kann ich rechnen geldstrafe? welche höhe? eintragung ins vorstrafen register?

  • Zitat

    Original von germi

    Der Threadstarter hat aber geschrieben, dass er bereits fuhr, von dem Polizisten überholt wurde und der dann die Straße blockierte. Aus meiner Sicht eigentlich absolut nicht zulässig. Er hätte höchstens hinten dran bleiben können, und den Kollegen mitteilen wo der "Tatverdächtige" sich hinbewegt. Da derjenige keinerlei hoheitliche Rechte dort hatte, mehr als grenzwertig, wie gesagt der war wohl außer Dienst von der Landespolizei Berlin und das war aber in Brandenburg, also sowieso nicht seine Zuständigkeit.

    Irrtum deinerseits, glaube mir ! Es gibt die sog. Eilzuständigkeit, ist in jedem Polizeigesetz der Länder und des Bundes festgeschrieben. Damit hat er dieselben Rechte, wie ich bereits schrieb. Er darf damit auch das bereits fahrende Auto anhalten, wenn er den Verdacht einer Straftat mit Schusswaffe hat. Muß aber immer danach die ureigenst zuständigen Beamten heranholen.

    Berlinermarf
    Was auf Dich zu kommt, kann Dir hier sicherlich keiner sagen.
    Dafür sind Richter zuständig. Wende Dich am besten an einen Anwalt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (13. Januar 2008 um 21:53)

  • Ja und? Er hat keine Dienstwaffe dabei wenn es in Berlin so ist wie hier in Hessen!! Die Landespolizisten hier dürfen die Waffe nicht mitnehmen, also wäre er unbewaffnet gegen im schlimmsten Fall einen Bewaffneten vorgegangen....noch schlimmer da in Rambo-Manier vorzugehen. Und sich auf die billige Schutzweste zu verlassen ist nicht wirklich ratsam, da geht sogar eine 7,62 Tokarev durch...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • Zitat

    Original von germi
    Ja und? Er hat keine Dienstwaffe dabei wenn es in Berlin so ist wie hier in Hessen!! Die Landespolizisten hier dürfen die Waffe nicht mitnehmen, also wäre er unbewaffnet gegen im schlimmsten Fall einen Bewaffneten vorgegangen....noch schlimmer da in Rambo-Manier vorzugehen.

    Ob sein Handeln eigensicherungstechnisch klug war oder nicht, sei mal beiseite gestellt. Die Frage war, ob der Polizeibeamte ihn anhalten durfte. Und ich sage ja ! Ihre Waffen dürfen im Übrigen Polizeibeamte selbstverständlich mit nach Hause nehmen, wenn sie eine entsprechende Haftpflichtversicherung (nicht die normale für Jedermann) und einen Waffenschrank entsprechender Klasse zur sicheren Aufbewahrung haben. Auch in Hessen ! Irgendwie kennst Du Dich nicht ganz so mit der Materie aus.

    7 Mal editiert, zuletzt von Derringer (13. Januar 2008 um 22:09)