ZitatOriginal von barret
Also, wenn die Frau nicht gerade gebaut ist wie Brunhilde aus dem Nibelungenlied und Du nicht gerade eine Miniausgabe Deines Geschlechts bist, sollte es Dir eigentlich ohne jedes Hilfsmittel gelingen, eine Frau auf Abstand zu halten. Aus diesem Grund meine ich auch, dass Dir ein Richter nicht das Recht auf Notwehr sondern allenfalls auf Schutzwehr zugesteht.Schutzwehr heißt: Du darfst nur Angriffe des Angreifers abwehren, musst Dich aber bemühen, ihn nicht zu verletzen.
Im übrigen gilt für das Szenario Werners Weisheit: "Der Schlichter, der Schichter, der kriegt was auf die Lichter". Wenn etwas, was einen nix angeht, nicht gar zu wild eskaliert, sollte man sich nicht einmischen, oder mit 110 jemand rufen, der etwas davon versteht.
ich bin 1,75 cm groß aber größe hat damit nichts zu tun, kleine frau kann auch großen mann umhauen hats alles schon gegeben, durch erzählungen weiß ich das dies schon sehr eskaliert sein muss alleine meine zivilkoracke und mein menschenverstand sagt mir wenn jemand um hilfe schreit sollte man helfen und ein wahrnschuss, soll in diesem moment erschrecken und verletzt auch niemand also in diesem sinne auch schutzwehr lauter knall und waffe gleich angst und die frauen werden aufhören vermutlicherweiße.