Kleiner Waffenschein gilt nur im eigenn Landkreis

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 13.120 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Dezember 2007 um 19:50) ist von FaFaFarin.

  • Zitat

    Original von FaFaFarin
    muss ich den kws eigentlich im amt meienr nähe beantragen oder geht das auch auf anderen ämtern?


    Immer da wo Du gemeldet bist und das steht in Deinem Perso drin.
    Das für Dich zuständige Rathaus oder Bürgerbüro sollte wissen wer für Waffenangelegenheiten zuständig ist.
    Bei uns ist es das Ordnungsamt und im Landkreis die untere Jagdbehörde.
    Bei anderen das Landratsamt oder manchmal die Polizeibehörde.

    Zitat

    Original von FaFaFarin
    wenn ich in eimem geshcäft abreite und sollte überfallen werden ,währe es doch notwer eine gasladung abzugeben. muss man dazu aber die erlaubnis des unternehmens haben oder reicht es wenn man selber der fialleiter ist?


    Na da frage erstmal den Besitztümer des Geschäftes. Ohne sein Einverständnis darfst Du keine Waffe auf/in seinem Besitztum führen.

    PS: Wie bist Du mit diesen Rechtschreibkenntnissen Filialleiter geworden?

  • NICHT immer dort, wo Du gemeldet bist.
    Ich bin z.B. in der Stadt X gemeldet, zuständig für den KWS ist bei mir z.B. das Landratsamt des Kreises. Also, wie ich sagte, frag´ bei der nächsten Polizei oder Deiner Stadtverwaltung nach, die wissen das !

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (2. Dezember 2007 um 15:33)

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Immer da wo Du gemeldet bist und das steht in Deinem Perso drin.
    Das für Dich zuständige Rathaus oder Bürgerbüro sollte wissen wer für Waffenangelegenheiten zuständig ist.
    Bei uns ist es das Ordnungsamt und im Landkreis die untere Jagdbehörde.
    Bei anderen das Landratsamt oder manchmal die Polizeibehörde.


    Na da frage erstmal den Besitztümer des Geschäftes. Ohne sein Einverständnis darfst Du keine Waffe auf/in seinem Besitztum führen.

    PS: Wie bist Du mit diesen Rechtschreibkenntnissen Filialleiter geworden?

    Mit meiner Arbeitsleistung;)
    Evtl. auch weil ich gut in Mathe bin ,was meiner meinung nach einer der wichtigsten eigenschaften eines Einzelhändlers sein sollten.(Buchführung natürlich auch)
    Zum Glück gibs auch heutzutage noch Unternehmen welche
    einen tortz Rechtschreibschwäche eine chanse geben.
    ps:und das seit knapp 10 Jahren ^^
    Dazu kommt das ich mich natürlich sehr bemühe fehlerfrei zu schreiben
    auf der Arbeit. Hier hingegen habe ich übereifrig getippt.
    Ich merke aber das das stört und werde mich ein wenig mehr bemühen.
    Leider leide ich unter Legastenie ,und dazu kommt dann meine übereifrigkeit beim tippen,das ist natürlich keine Entschuldigung ,denn ein wenig anstrengen sollte man sich auch.

    Einmal editiert, zuletzt von FaFaFarin (2. Dezember 2007 um 19:52)