ZitatOriginal von FaFaFarin
muss ich den kws eigentlich im amt meienr nähe beantragen oder geht das auch auf anderen ämtern?
Immer da wo Du gemeldet bist und das steht in Deinem Perso drin.
Das für Dich zuständige Rathaus oder Bürgerbüro sollte wissen wer für Waffenangelegenheiten zuständig ist.
Bei uns ist es das Ordnungsamt und im Landkreis die untere Jagdbehörde.
Bei anderen das Landratsamt oder manchmal die Polizeibehörde.
ZitatOriginal von FaFaFarin
wenn ich in eimem geshcäft abreite und sollte überfallen werden ,währe es doch notwer eine gasladung abzugeben. muss man dazu aber die erlaubnis des unternehmens haben oder reicht es wenn man selber der fialleiter ist?
Na da frage erstmal den Besitztümer des Geschäftes. Ohne sein Einverständnis darfst Du keine Waffe auf/in seinem Besitztum führen.
PS: Wie bist Du mit diesen Rechtschreibkenntnissen Filialleiter geworden?