ZitatOriginal von Erklärbär
AUA! Also wenn im neuen wieder eine Waffe und eine Gültigkeit eingetragen ist, solltest Du mal wirklich über einen Einspruch nachdenken.
Aber mit manchen kann man scheinbar alles machen.
Ich würde es lieber nochmal ohne förmlichen Widerspruch versuchen. Sie sitzen am längeren Hebel, wetten ?