Luftgewehr-Schießen im Garten

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 36.255 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Dezember 2007 um 09:57) ist von 5-atü.

  • Zum Thema, ob unser Waffenrecht liberaler sein sollte, gibt es hier bereits Umfragen und Diskussionen.

    Das viele in Unkenntnis nicht gesetzeskonform handeln, nehme ich auch an.

    Aber gerade bei Forumsmitgliedern dürfte das selten sein, da wir uns ja informieren.

    Und bewußte Gesetzesverstöße dürften bei Forumsmitgliedern auch die Ausnahme sein, da viele hier waffenrechliche Erlaubnisse haben oder künftig haben möchten und diese nicht wegen Spaßballerei im Garten versaubeuteln wollen.

  • Zitat

    Original von Sologun
    Zum Thema, ob unser Waffenrecht liberaler sein sollte, gibt es hier bereits Umfragen und Diskussionen.


    ... die ohnehin sinnlos sind.

    Zitat

    Original von Sologun
    Aber gerade bei Forumsmitgliedern dürfte das selten sein, da wir uns ja informieren.


    Da wäre ich nicht so sicher. In vielen geschriebenen Beiträgen ist auch viel Vorsatz zu lesen.

    Zitat

    Original von Sologun
    Und bewußte Gesetzesverstöße dürften bei Forumsmitgliedern auch die Ausnahme sein, da viele hier waffenrechliche Erlaubnisse haben oder künftig haben möchten und diese nicht wegen Spaßballerei im Garten versaubeuteln wollen.


    Das kann man gar nicht dick genug unterstreichen.
    Ich unterstelle mal vielen hier im Forum, dass diese auch in absehbarer Zeit eine WBK haben wollen. Werden diese vorher schon mal straffällig, insbesondere mit einem Verstoß gegen das Waffen- oder Sprengstoffrecht (Silvesterbastellei und illegale Vogelschreck und dergleichen), ist's Essig mit Erlaubnissen.
    Das sollte jedem mit Verstand klar sein.

  • Zitat

    das Grundstück in alle Richtungen „dicht machen“, wie es das Gesetz – unsinnigerweise - fordert.


    Das muss man aber auch mal aus der Sicht des Gesetztgebers sehen. Wenn dann mal tätsächlich der unwahrscheinlichste aller Fälle eintritt und Jemand verletzt wird. Dann kann der Gesetztgeber dem Opfer nicht einfach sagen: "Pech gehabt, der Schütze hat alles richtig gemacht." Amn muss halt auf nummer sicher gehen.

  • Zitat

    Original von First Blood
    Darum meine Frage an alle, die im Garten schießen:
    [...]

    2. Interpretiert ihr die Formulierung „verlassen können“ nicht so streng und schießt ohne umfassende Absicherung und in dem Glauben, dass dies kein Verstoß gegen das WaffG darstellt?

    3. Seid ihr euch des Gesetzesverstoßes bewusst und schießt trotzdem nach dem Motto „es wird schon nichts passieren“ bzw. „Die Nachbarn haben nichts dagegen“?


    Was soll das?!
    :evil:

    Ich denke, dass die meisten der hier aktiven User sehr wohl wissen, was gesetzlich erlaubt, bzw. verboten ist und entsprechend umsichtig handeln. Es gibt hier zahlreiche Abhandlungen und Beispiele, wie man dies sicherstellen kann, bzw. warum es so schwierig ist, diese gesetzliche Forderung (Geschosse dürfen das Grundstück nicht verlassen können) umzusetzen.
    Aber auch allen Newbies wird dies entsprechend vermittelt (z.B.: CO2air.de-Lexikon/ zuhause schießen (im Garten)).

    Das Waffengesetz wird fortlaufend verändert und verschärft. Waffenbesitzer stehen unter besonderer Beobachtung durch Medien wie auch staatliche Stellen.
    Wünsche für ein liberaleres Waffengesetz zu formulieren ist eine Sache.
    Aber wir sollten auf keinen Fall hier Argumente für weitere Verschärfungen bieten.


    Bevor sich noch jemand mit outet/ entblödet, mache ich mal besser dicht.

    Gruß,
    Helge/ 5-atü

    Fördermitglied des VDB.