mauser hsc mod 90 // aufbohren? umrüsten?

Es gibt 82 Antworten in diesem Thema, welches 16.939 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Dezember 2007 um 17:15) ist von germi.

  • Ich bin der Meinung, dass es vollkommen in Ordnung ist, zu fragen ob es erlaubt ist eine SSW aufzubohren oder sonst wie zu manipulieren! (Davon abgesehen, dass man vorher die Suchfunktion benutzen könnte ;) )
    Diesen Frage kann dem Besitzer (sowie der Scene, von der ja gerage so viel gesprochen wurde) eine Menge Ärger ersparen.
    Er hat schließlich nicht nach einer Anleitung gefragt.
    Wobei einem eigentlich der gesunde Menschenverstand sagen sollte, dass es illegal ist eine waffenscheinpflichtige Waffe auf egal welche Art und Weise zu basteln.

    Tell 220 vernickelt

  • Hmm der Gesunde Menschenverstand sagt einem das man eigentlich keine Waffenbesitzkarte brauchen sollte......

    "Ohhh god, help us"
    "Divine Intervention is.............unlikely" *Pew*

  • Zitat

    Original von Motorbiker
    Von der EGP 55 gabs glaube ich sogar ne 6.35, oder irre ich da?
    Wenn nun jemand eine so konstruierte Waffe auf ein 9mm Kaliber aufbläst und dann nicht mal ahnt, was dann passiert - selbst schuld.

    Nein, gab nur die EP 552 und die war in .22 lr. Von der 65 gabs noch die Schwestermodelle in .22 lr und in 6,35mm Browning. Erma hat bei den Pistolen aber noch bis 9mm kurz gebaut (größere Modelle wie die 75er-, 45er-, und KGP-Reihe), also was man gerade noch mit unverriegeltem Verschluss betreiben konnte. Bei den Revolvern waren sie nicht so kleinlich: ER 777, Kaliber .357 Magnum.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-