CA G36K nicht lösbarer Gear Jam

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 3.804 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. November 2007 um 10:52) ist von sunix.

  • Hallo allerseits
    Nach langer Abwesendheit in Sachen Softair melde ich mich mal wieder und hatte meine Waffe auch mal wieder zu einem Skirm dabei gehabt(Jaja ich weiß,kein Thema deswegen gehe ich auch nicht näher drauf ein).Dieser dauerte jedoch nich lange, da ich mal wieder einen besagten Gear Jam bekam.Mir reichts jetzt echt mit der Waffe :evil:,denn ich habe sie so oft repariert,sodass ich das gar nich mehr zählen kann.Ich weiß echt nicht woran das diesmal bzw. jemals gelegen hat/hatte,denn ich verwende auch einen 9.6V Akku mit 1250mh.Der Freundliche Nutzer Grimreaper wieß mich daraufhin,dass ich unbedingt einen 9.6V Akku nehmen sollte,da ich einen 8.4 verwendete.Vielleicht liegt es irgedwo an der Elektrik der Waffe und ich weiß absolut nicht was.Deshalb hab ich zwei Fragen an euch liebe User:
    1.Gibt es einen Reperaturdienst der Softairs repariert,obwohl man diese nicht bei ihm gekauft hat?

    2.Kennt sich hier jemand im Forum gut und ich meine wirklich gut mit Elektrik bei Softairs aus?Ich will selbst da nix anrühren und würde ihm meine Waffe schicken.Natürlich bezahle ich den Versand und alle anstehenden Kosten der Reperatur wenn was anfallen sollte.Ich weiß echt nich weiter und will mich auch nur ungern von der Waffe trennen.Leider hab ich die Waffe von keinem Shop in Deutschland bestellt(jaja ich weiß ich durfte das nicht und hatte mich nicht ordentlich genug informiert),aber sie verfügt trotz allem über ein :F:,welches ich nicht selbst hab reinmachen lassen.Bei diesem Shop hatte ich auch keine Garantie mehr.Hab ein Gefühl das der Laden komplett scheiße ist und mir nur kacke verkauft hat.Entschuldigung für meine Ausdrucksweiße aber ich bin echt am verzweifeln ???.Schönen Abend noch und auf Wiedersehen.
    Sharpi

  • Sniper ist offizielles deutsches Classic Army Center, die sollten Dir weiterhelfen können. Einfach mal anrufen.

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Ich soll Dir das mit dem Akku gesagt haben? Kann ich mich ehrlich gesagt nicht dran erinnern. Oder gibt´s hier noch jemanden mit nem ähnlichen Nickname?

  • Ja Hallo,

    Hab auch das G36 K von CA und hatte auch schon manche Probleme, das erste Mal war es zwar meine Schuld: Ich versuchte ein Kugel die klemmte durch schiessen wieder heraus zu bekommen und da gingen ein Paar Zähne von den Zahnrädern kaputt. Ich fuhr also zu dem Geschäft wo ich sie kaufte und die reparierten mir das. Gut, ein paar Wochen später ist es wieder passiert, wieder sind Zahnräder gebrochen aber da war es echt nicht mein Schuld. ;D Da ich keine Lust hatte wieder 500km zu fahren und ich auch ihnen das Gewehr nicht schicken wollten, reparierte ich es selber. Also Gearbox öffnen, alte Zahnräder raus und Neue rein. Es ist jedoch eine Schweinarbeit, immer wieder fliegen Teile durch deen Raum *lol* jetzt funktioniert sie aber wieder einwandfrei.

    Ich hatte natürlich auch Angst das Ding zu öffnen, aber so schlimm ist es auch wieder nicht. das bekommst du auch hin. Also ich weiss ja nicht was genau bei dir nicht funktioniert, aber es müsste zu reparieren sein.

    (d'schuldigung für mein schlechtes Deutsch, bin nicht aus Deutschland) ;)

    Gut, bis denne

    SVNCRL

  • dürfen sie eben nicht. in de ist nicht mit selbst an "waffen" rumschrauben.
    daher auch sein problem...

    mfg Celica

    User wartet sehnsüchtig auf eine SIG551 Airsoft welche er mit einem EOTech 552, einem Gemtech SD, einem Harris Zweibein und einem 3Punkt Sling bestücken würde...optional ein 40mm-Granatwerfer

    :D Keine Angst, der beisst nicht...Er will doch nur spielen! WE1911er :D

  • Doch! Zerlegen, um einen Gear-Jam zu beseitigen, ist völlig legal. Wäre ja auch gar nicht nachzuweisen, was sollte da ein Verbot bringen? Sogar Reparaturen an den Zahnrädern sind legal, da es sich nicht per se um "waffenrelevante Teile" handelt. Eine Leistungsänderung ist über die Zahnräder alleine ja auch nicht zu machen.

    MfG
    Matthias

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  • austauschen der zahnräder legal?

    ich dachte eine gearbox sei ein waffenrelevantes teil?!

    ich dachte langsam blicke ich bei euren gesetzen durch... naja...

    mfg Celica

    User wartet sehnsüchtig auf eine SIG551 Airsoft welche er mit einem EOTech 552, einem Gemtech SD, einem Harris Zweibein und einem 3Punkt Sling bestücken würde...optional ein 40mm-Granatwerfer

    :D Keine Angst, der beisst nicht...Er will doch nur spielen! WE1911er :D

  • Sagen wir mal ob die Gearbox waffenrelevant ist oder nicht ist umstritten :D

    Nicht mal wir blicken bei unseren Gesetzen durch. Wenn mans genau nimmt könnte man schon sagen das die Modifikation der Gearbox immer illegal ist. Die Frage ist nimmt mans so genau. Das Recht ist halt für Airsoft nicht ausgelegt, daher kommts immer zu kuriosen Fragen.

  • oh sh... ist das verboten? Wusst ich garnicht. Die Leute hatten diese Ersatzteile im Shop zu verkaufen, da dachte ich nicht, dass es möglicherweise verboten wäre... Cool, gut zu wissen. Hab die Sachen auch aus Frankeich, möglicherweise ist das dort anders mit den Gestzen als in Deutschland.

    SVNCRL

  • Hmm also in erster Linie (natürlich nicht nur) verbietet das Gesetz ja Leistungsänderungen, und die sind nur mit Bauteilen die in der Energieübertragungskette ab und incl. der Feder kommen möglich.
    Mit Zahnrädern kann man wenn überhaupt die Feuerrate verändern, da die sich aber auch mit mehr oder weniger Strom verschiebt und das ganz normal beim betrieb auftritt sollte da in der praktischen Anwendung nichts illegales drann sein....

    "Ohhh god, help us"
    "Divine Intervention is.............unlikely" *Pew*

  • Zitat

    Original von Leeroy
    Hmm also in erster Linie (natürlich nicht nur) verbietet das Gesetz ja Leistungsänderungen, und die sind nur mit Bauteilen die in der Energieübertragungskette ab und incl. der Feder kommen möglich.
    Mit Zahnrädern kann man wenn überhaupt die Feuerrate verändern, da die sich aber auch mit mehr oder weniger Strom verschiebt und das ganz normal beim betrieb auftritt sollte da in der praktischen Anwendung nichts illegales drann sein....

    In der Theorie hast du da schon recht, nur liegt der Teufel hier im Detail. Wenn man das Gesetz wörtlich auslegt (was man im zweifel wohl tut) ist die Gearbox ein Waffenrelevantes Teil, weil sie am Antrieb der Geschosse beteiligt ist und damit ist jegliche Modifikation verboten.
    Dabei ist völlig unerheblich ob neue Gears die Leistung verändern oder nicht, es ist verboten.

    Bescheuert? Ich weiß, aber so ist das Gesetz. Ich sag ja, hier bewegen wir uns in einer Grauzone, weil das Gesetz eben für andere Waffen gedacht ist als für Airsofts und im speziellen AEGs. AEGs sind funktionell so weit von anderen Waffen weg, das man sich durchaus streiten kann ob man das Gesetz jetzt wörtlich oder eher einigermaßen sinnvoll auslegen sollte.

  • Zitat

    Original von Jürgen
    Sagen wir mal ob die Gearbox waffenrelevant ist oder nicht ist umstritten :D


    Nö, nö :D – streitig ist in dem Fall nix ;).
    Eine Gearbox ist ganz klar ein wesentliches Teil einer Schusswaffe:

    Anlage 1 zum WaffG / Abschnitt 1 / Unterabschnitt 1:

    Zitat


    Wesentliche Teile sind…

    1.3.3
    bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;

    Damit hat sichs dann leider mit Import / Bearbeitung / Instandsetzung & Herstellung (ohne gesonderte waffenrechtliche Erlaubnis).
    Auf gut Deutsch: Auch der Tausch von Zahnrädern ist in Eigenregie nicht legal durchzuführen.

    €:

    Zitat

    Original von Leeroy
    Hmm also in erster Linie (natürlich nicht nur) verbietet das Gesetz ja Leistungsänderungen…


    Nenn mir mal bitte die Stelle im Gesetz, die explizit Leistungsänderungen verbietet.
    Was ich damit sagen will: Die Sache ist ein ganz klein wenig subtiler.

    Zitat

    Original von Elchinator
    Sogar Reparaturen an den Zahnrädern sind legal...


    ... leider nicht durchzuführen, siehe oben.

    2 Mal editiert, zuletzt von sunix (4. November 2007 um 19:51)

  • Zitat

    Original von sunix


    ... leider nicht durchzuführen, siehe oben.

    Hm, das Verbot scheitert - wie so oft - am Nachweis. Solange man repariert und nicht verändert ist es unmöglich, das nachzuweisen...

    Übrigens:

    Zitat

    sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;


    Habe ich noch bei keiner Gearbox gesehen. Ergo kein Verbot.

    Wie auch immer, zerlegen ist legal. Das darf man ja in jedem Fall bei einer Waffe.

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Zitat

    Original von Elchinator
    Habe ich noch bei keiner Gearbox gesehen. Ergo kein Verbot.


    Nicht schon wieder das nonsens-Argument – das ist mit Verlaub Quatsch mit Soße.
    Was heißt wohl „fest verbunden“ – natürlich heißt das nicht, dass das Teil nicht mit Werkzeug entfernbar sein darf. Das „fest verbunden“ bezieht sich auf die Eigenschaft „eingebaut“.

    Gegenbeispiel: Das Magazin einer GBB ist zwar Teil der Antriebsvorrichtung aber nicht fest mit der Waffe verbunden.

  • hm... na dann lass ich dasl in Zukunft mal lieber sein. :)) ist mir sowieso auch zu Doof die Gearbox zu zerlegen und wieder zusammen zu basteln, das ist echt ne harte Arbeit und kostet echt Nerven wenn man es noch nie gemacht hat (Angst es nicht wieder hin zu bekommen) ;) na egaal, auf jeden Fall funktioniert alles wieder und es ist mir egaal ob ich das Ding repariere oder die aus dem Laden. Hauptsache es läuft.

    Sowieso, wenn die die Zahnräder frei geben zum Verkauf, dann ist es ja wohl kaum verboten, wär ja bescheuert...!

    SVNCRL

  • In Luxemburg interessiert Dich das deutsche Waffengesetz doch herzlich wenig, das Problem wie hier gibts bei Dir imo nicht (ohne Gewähr, da ich das Waffenrecht in Luxemburg nicht im Detail kenne - es ist jedenfalls um einiges liberaler als die deutsche Gesetzgebung).

    Dass Zahnräder auch in .de natürlich frei verkäuflich sind, bedeutet natürlich noch lange nicht, dass man diese eifach auch einbauen darf.

  • Zitat

    Original von svndesert
    Sowieso, wenn die die Zahnräder frei geben zum Verkauf, dann ist es ja wohl kaum verboten, wär ja bescheuert...!

    Nein, das stimmt leider nicht. Es gibt hier vieles zu kaufen, was in der Kombination illegal ist. Waffen und Lampen zum Beispiel. Zahnräder sind natürlich frei verkäuflich, da sie ja in allen möglichen Geräten verbaut werden können.

    Ansonsten bin ich immer noch der Meinung, daß "fest eingebaut" vom Gesetzgeber als "nicht manipulierbar mit haushaltsüblichen Mitteln" gedacht ist. Ähnliche Formulierungen finden sich ja im WaffG. Alles andere wäre auch Quatsch, denn ein Verbot, das nicht überprüfbar ist, ist hinfällig.

    €: War Airsoft in Luxemburg nicht verboten? Ich kann mich düster an so etwas erinnern... :))

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

    Einmal editiert, zuletzt von Elchinator (4. November 2007 um 20:29)

  • Ach so... ja es intressiert mich doch schon etwas, euere Gesetze, da ich die Gesetze hier selbst nicht 100% kenne und ich eure Gesetze mit den französichen Gesetze dann kombiniere... fragt nicht!!!! :))

    Das ist klar, dass man solche Teile auch wo anders einbauen kann. Aber wo hinein? Es ist do wohl klar, dass Leute, die Zahnräder in einem Softair-Laden kaufen, nicht in sonstige Geräte einbauen... Also, ich weis ja nicht... kommt mir etwar komisch vor dieses Gesetz. *lol* und Lampen an Waffen sind bei euch auch verboten????? Was soll denn das?

    SVNCRL

  • Zitat

    Original von Elchinator
    Ansonsten bin ich immer noch der Meinung, daß "fest eingebaut" vom Gesetzgeber als "nicht manipulierbar mit haushaltsüblichen Mitteln" gedacht ist.


    So einfach ists leider nicht, da gehts um Fragen wie „bestimmungsgemäße Verwendung“ (zum Schießen und nicht zum Basteln) sowie maßgeblich auch die Frage, ob eine AEG ohne GB noch eine Schusswaffe ist (was - abgesehen vom inner barrel - zu verneinen ist, im Gegensatz zum GBB-Magazin).

    Zitat

    Original von Elchinator
    Ähnliche Formulierungen finden sich ja im WaffG.


    Auch da ist es oft keine Frage des Aufwands, sondern der Intention. Und Instandsetzung ist leider etwas, das ohne waffenrechtliche Erlaubnis verboten ist.

    Zitat

    Original von Elchinator
    Alles andere wäre auch Quatsch, denn ein Verbot, das nicht überprüfbar ist, ist hinfällig.


    Wer hat behauptet, dass das WaffG nicht zu großen Teilen aus Quatsch besteht.
    Und natürlich ist ein Verbot expresis verbis natürlich nicht deswegen hinfällig, nur weil es u.U. nicht kontrollierbar ist. Z.B. ist ebenso wenig kontrollierbar, ob sich jemand mal per Klebeband eine Funzel an der Waffe befestigt hat, verboten ists trotzdem.
    Wenn ich nachts um drei mit dem Auto an einer roten Ampel einer verlassenen Kreuzung stehe und einfach losfahren würde, war das dann verboten oder nicht? Wenn ein Baum umfällt und keiner hörts, gibt es dann ein Geräusch?

    Hier geht es ja auch nicht darum, besonders kleinkariert zu sein und auf Paragraphen rumzureiten. Vielmehr ist doch hier die Aufklärung – von vielleicht mit dem Gesetz nicht ganz so vertrauten Usern – im Mittelpunkt, um unerwarteten Ärger zu verhindern.

    Wenn sich einer im stillen Kämmerlein wider besseres Wissen nicht ans Gesetz halten will, ist mir persönlich das herzlich egal – hinterher jammern braucht aber dann auch niemand.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (4. November 2007 um 20:53)