Europäisches Recht ?

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 801 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Oktober 2007 um 18:15) ist von Promo.

  • In Deutschland ist ja das anbringen von Leuchtquellen zur Zielhilfe verboten (ist da eigendlich auch der Erwerb bzw Besitz alleine Untersagt?).

    In England gibts damit ja kein Problem wie sieht dass in Holland , Frankreich , der Schweiz oder Österreich aus ?

  • Österreich: Gewehrscheinwerfer bzw. zielbeleuchtende Geräte sind verboten. Das heißt an Langwaffen dürfen keine Lampen (m.E. beleuchten Laser das Ziel nicht, aber die Interpretation des Gesetzestextes sei jedem selbst überlassen), an Kurzwaffen dürfen Lampen + Laser.

    Schweiz: das Thema hatten wir kürzlich irgendwo im Forum. Ich glaube da hieß es dass Lampen an Lang- & Kurzwaffen raufdürfen, aber keine Laser. Aber such dir einfach den betreffenden Thread.

    Das ist soweit ich es weiß.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)