ZitatOriginal von SERO
ist es eigentlich schon illegal einen zu besitzen? oder nur wenn man damit schießt?
Wie schon geklärt, ist auch ein SD (ohne ) ein genehmigungspflichtiges, waffnewesentliches Teil. Für jedes waffnewesentliches Teil bedarf es eine EWB in Form einer WBK. Aber nicht jedes waffenwes. Teil ist eintragungspflichtig bzw. bedarf vorher einer behördlichen Erlaubnis in Form eines Voreintrages. So dürfen z.B. beliebig viele Wechselläufe, Wechselsysteme gekauft und besessen werden, sofern für die Grundwaffe ein WBK-Eintrag existiert. Die Läufe und Systeme müssen aber kalibergleich oder kleiner sein und müssen nicht in die WBK eingetragen werden. Letzteres empfiehlt sich aber wegen dem Munitionserwerb.
Wer eine gelbe WBK hat, kann sich duzende Gewehre im Kal. 50 BMG kaufen und eintragen lassen, sofern Einzel- oder Repetierer. Dazu bedarf es keiner eigenen Bedürfnis. Geht auch auch Jagdschein.
Das Kal. 50 BMG findet sich im Zollrecht wieder, da alle Kaliber über diesem automatisch zum KWKG gehören, über dessen Einfuhr der Zoll wacht. Ausnahme speziell zur Jagd hergestellte Kaliber (500, 600, 700 Nitro Express beispw.)