WBK frage

Es gibt 82 Antworten in diesem Thema, welches 7.997 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. August 2007 um 22:36) ist von BigBorner.

  • WBK beantragen muss man nicht - aber besser is das!
    Zum legalen jagen braucht man u.a. einen Jagdschein...

  • Zitat

    Original von SERO
    wenn man ein jagdschein hat muss man da auch wbk beantragen?
    oder was muss man machen um legal jagen zu können?


    In Deutschland ist der Waffenbesitz in privater Hand immer an ein Bedürfnis gekoppelt. Ein Bedürfnis nachweisen kann ein Sportschütze (nach einem Jahr) und ein anerkannter Jäger (Jagdscheininhaber).
    Und jede Feuerwaffe in Privatbesitz wird in eine WBK eingetragen.
    Du stellst zu allgemeine Fragen..Lexikon, Wikipedia, auch Google ist dein Freund, erstmal benutzen, und dann hier evtl. geziehlte..sinnvolle Fragen stellen.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von SERO
    wenn man ein jagdschein hat muss man da auch wbk beantragen?
    oder was muss man machen um legal jagen zu können?


    Den Jagdlehrgang und die anschließende Prüfung kann jeder 16 Jährige absolvieren. Mit bestandener Prüfung muss dann eine Jägerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Mit Vorlage der Police und des Prüfungzeugnisses kann dann der Jagdschein beantragt werden. Der 16 oder 17 Jährige Jäger darf dann in Begleitung jagen. Ab 18 ist dann uneingeschränkter Waffenerwerb möglich, allerdings nur 2 Kurze. Alle Arten von Langwaffen, egal ob Einzellader, Repetierer oder Selbstlader beliebiger Kaliber sind erwerbbar. Man geht einfach zum Händler und legt den gültigen Jagdschein auf die Theke und dann gehts an's Einkaufen. Der Jagdschein berechtigt grundsätzlich für jede Art und Menge Langwaffenmunition zu erwerben. KW-Munition nur für die eingetragene Waffe. Wird die erste Langwaffe auf Jagdschein gekauft, wird dann beim Eintrag die erste grüne WBK ausgestellt. Die Kurzwaffe(n) muss vorher als sog. Voreintrag in die WBK genehmigt werden. Auch hier ist das Kaliber und die Art - Revolver oder Pistole - völlig wahlfrei.
    Kosten: Jagdkurs bei den Kreisjägerschaften ca. 1000 €, bei Privatschulen ca. 3 - 4000 €. Zusätzlich sind Bücher, (reichlich) Munition und Fahrtkosten einzuplanen. Prüfungsgebühr in Niedersachsen 180 €, Jägerhaftpflicht ca. 30 - 50 € pro Jahr, Jagdschein 180 € für 3 Jahre (Jahrespreis nicht im Kopf). Haftpflicht und Jagdschein muss regelmäßig erneuert werden.
    Weiter geht's:
    Mit Glück wird dann der Jungjäger - wobei Jung sich nicht auf das Lebensalter, sondern auf die ersten 3 Jahre nach erstem JS bezieht - mal von einem Revierpächter zur (einfachen) Jagd eingeladen. Meistens gehts zu Anfang zur Taubenjagd. Bis man zum ersten Bockabschuss kommt, vergehen meist Jahre. Die ersten 3 Jahre ist der Jungjäger nicht pachtfähig, d.h. er kann kein eigenes Revier pachten. Je nach Bundesland ist aber eine Beteiligung an einem Revier möglich. 1000 - 5000 € pro Jahr sind da üblich.
    Dauer:
    Abendkursus bei den Kreisjägerschaften 8 Monate (so wars bei mir)
    Vollzeitkurse bei Privatschulen 6 Wochen
    Ausstellung des JS 10 Min

    Sportschützen:
    Ein Jahr Vereinszugehörigkeit, wobei darauf geachtet werden muss, dass der Verein den Schützen auch beim Verband anmeldet. Denn nur ein Jahr Verbandszugehörigkeit zählt.
    Innerhalb dieses Jahres muss der Schütze die Waffensachkundeprüfung ablegen. Wann immer er will, Zeit hat und auch Termine findet. Die einmal bestandene Sachkundeprüfung ist lebenslang gültig.
    Zugleich muss der Schütze regelmäßig trainieren. Regelmäßig heißt mindestens alle 14 Tage. Das wären 26 Trainingszeiten, wobei Urlaub und evtl. Krankheitsausfall zugebilligt werden, so dass mindestens 18 Einheiten über das Jahr verteilt das Minimum darstellen. Ob nicht erlaubnispflichtige Waffen zum Training dazu zählen, ist umstritten.
    Mit Ablauf des ersten Jahres kann der Schütze beim Verband für eine Disziplin eine Waffe beantragen. Das ist die Bedürfnisbescheinigung. Wenn dieser dann auch noch einen der Waffe passenden Waffenschrank kauft und diese Kaufrechnung als Nachweis der sicheren Einlagerung dem Antrag beifügt, dauert die Zuverlässigkeitsprüfung 2-4 Wochen zur Ausstellung der 1. WBK.
    Fassen wir Zusammen:
    Kosten:
    Ein Jahr Mitgliedschaft ~ 100 €
    Bedürfsnisbescheinigung je nach Verband 0 - 30 €
    Sachkunde 30 € in Abendschulungen (7 Wochen!!) 30 €
    Privatschulen wie http://www.waffensachkundepruefung.de/ 110 €, aber am Wochenende
    Waffenschrank für Lang und Kurzwaffen ab ca. 300 €
    WBK Gebühren für erste Waffe 54 € (gelb) 84 € (grün)

    Wichtig: Der Jäger muss seinen JS fortwährend lösen, der Sportschütze muss dauerhaft trainieren, sonst Bedürfsnisfortfall. Dann droht Widerrufung der WBK.

  • Klasse floppyk ... wow da hast du dir echt Mühe gemacht beim antworten..:nod:

    EDIT: Die länge der Sachkundeprüfung hängt vom Veranstalter ab, meine hat drei Wochen gedauert,
    jeden Dienstag und Freitag plus einen Samstag (Praxis).

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (3. August 2007 um 22:37)

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Klasse floppyk ... wow da hast du dir echt Mühe gemacht beim antworten..:nod:


    Na ja, so auf die Schnelle und aus dem Kopf.

  • Zitat

    Original von Rambo
    Also 7 Wochen dauert die Sachkunde nicht, soweit ich weis geht das recht schnell über die Bühne.


    Yupp, Sachkunde geht schnell (oder kann schnell gehen, wenn man nicht lange auf einen Prüfungstermin warten muss).

    Wenn man weiß, wann und wo eine geeignete Prüfung stattfindet (also: ohne waffenspezifische Beschränkungen im Prüfungszeugnis) kann man i.d.R. nach Voranmeldung teilnehmen (Achtung: Bei vereinsspezifischen Prüfungsterminen wird manchmal die Mitgliedschaft vorausgesetzt). Mit der Materie sollte man dann allerdings schon gut vertraut sein :crazy2:.

    Meinereiner hatte das so gemacht: Angemeldet und zur Prüfung (Theorie- & Praxisteil) erschienen. Kosten: 20 Euronen. Nix von wegen Abendkurs...
    Vorbereitet habe ich mich dezidiert eine Woche vorher - wobei man aber klar sagen muss, dass ich mit dem Themengebiet schon vorher vertraut war. Wenn man absolut unbeleckt und kein Autodidakt ist, besitzt so ein Abendkurs sicher klare Vorteile.

  • Vielleicht kann ein Mod / Admin die umfassende Antwort von Floppyk oben festpinnen, denn die ist wirklich gut und verständlich für jeden Laien - und es müssen nicht immer wieder zu diesem Thema die gleichen Fragen gestellt werden.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    War hier der Weg zur WBK so unbekannt? Ich dachte, hier ist wohl so gut wie jeder interessiert und die meisten informiert.


    Nee eigentlich nicht aber es kommen täglich "neue" an, die wieder "die" Frage stellen.. :new16:

    EDIT:

    Zitat

    Vielleicht kann ein Mod / Admin die umfassende Antwort von Floppyk oben festpinnen,


    ..evtl. wäre es noch besser es hier als Link dran zu hängen:
    Lexikon "WBK"
    das müsste dann aber Helge machen. ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    3 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (4. August 2007 um 00:14)

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    EDIT:


    ..evtl. wäre es noch besser es hier dran zu hängen:
    Lexikon "WBK"
    das müsste dann aber Helge machen. ;)

    Yep! Schon erledigt! Danke für den Hinweis.

    CO2air.de-Lexion\ Waffenbesitzkarte:
    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-635-Waffenbesitzkarte.html

    CO2air.de-Lexion\ Jagdschein:
    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-1590-Jagdschein.html
    (noch ein bisschen dünn, aber ich brauchte erst mal einen Aufhänger)

    Gruß,
    Helge

    P.S:: FloppyK´s Einverständnis setze ich jetz mal voraus. Ansonsten bitte per PN melden. Danke!

    Fördermitglied des VDB.

  • Klasse Helge,

    schnell wie immer.. ;)

    Wie Carsten (Vogelspinne) ja schon schrieb ist der Text von Floppyk wirklich gut erklärt und leicht verständlich,
    und passt auch zu dem Text von Hyperdeath (der ja mehr in Richtung 4 und 6mm ging).

    EDIT: Floppyk
    wo wir gerade dabei sind falls du mal wieder einen guten Text hast, Lexikoneinträge kann "auch" jeder selbst erstellen..
    um mal den Aufruf von Helge zu wiederholen. ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (4. August 2007 um 00:31)

  • Zitat

    Original von 5-atü
    P.S:: FloppyK´s Einverständnis setze ich jetz mal voraus. Ansonsten bitte per PN melden. Danke!


    Mit soviel Resonanz habe ich ja gar nicht gerechnet. Ich schreibe diese Tage mal einen besseren Text.

  • danke Floppyk :)

    aber eine frage hab ich noch: du hast ja geschrieben "Der 16 oder 17 Jährige Jäger darf dann in Begleitung jagen."
    heißt das jetzt er darf selber jagen oder nur dem jäger hinterher rennen :crazy2:

  • Zitat

    Original von SERO
    .................. oder nur dem jäger hinterher rennen :crazy2:


    Nein, du darfst vor dem Jäger rennen.

    Das nennt sich Treiber *lol*

    Obba Gerrit

  • Nein, er darf sogar jagen - uneingeschränkt und dazu eine beliebige Schusswaffe im Revier (wie jeder Jäger) führen. Nur muss eine befähigte Person dabei sein. I.d.R. wird das der Jagdpächter sein.
    Oder andersrum: Der Jugendliche mit Jugendjagdschein hat zwei Einschränkungen:
    Jagen nur unter Aufsicht
    Kein Waffen- und Munitionserwerb
    Ansonsten ist er ein "vollwertiger" Jäger mit allen Rechten und Pflichten. Mit seinem 18. Geburtstag erlöschen die Einschränkungen ohne weitere Prüfung oder Anträge.
    Also ab 16 kann er Mama's Kühltruhe mit Fleisch vollstopfen.

    Kommt das für Dich in Frage?
    Zum einen ist ein Jagdschein teuer und hat nicht unerhebliche Folgekosten. Man muss sich auch mit der Jagd identifizieren können. Einen Jagdschein nur um den Waffenerwerb wegen, macht keinen Sinn und wenn solche Leute im Kurs erkannt werden, werden die schon gefiltert.
    Wir hatten im Kurs auch zwei "Konfirmanden". Aber Papa hat eine Jagd. Die beiden kannten sich bereits gut aus und brauchten sich um eine Jagdmöglichkeit nicht sorgen.
    Als letztes: Der Jäger muss erlegtes Wild auch versorgen können. Gleich nach dem Erlegen musst Du auch das Wild aufbrechen können. D.h. aufschneiden und die Innereinen raus. Blutige Sache und das mitten auf dem Feld oder im Wald. Für viele ein Problem.

    Nachtrag: Wie GPB anmerkte, jedem jagdlich Interessiertem ist dringend anzuraten sich mal als Treiber zur Verfügung zu stellen. Man lernt Jäger und die Jagd gut kennen. Dazu ist es ratsam sich an die Kreisjägerschaft seines Wohnortes zu wenden. Treiber sind immer willkommen und das abendliche Schüsseltreiben (das ist die Feier) ist für Treiber gratis - so der Brauch.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (4. August 2007 um 11:48)

  • Informieren ist immer gut. Übrigens - die Lehrgänge der Kreisjägerschaften beginnen i.d.R. im Herbst, damit die Prüfung zum Beginn des Jagdjahres (1.4. - 31.3.) ebgeschlossen sein. Kann. Es ist nämlich egal wann man seinen JS löst. Er kostet immer das selbe. Würde jemand den JS im Januar lösen, zahlt er den vollen Jahresbeitrag obwohl er dann am 1.4. ausläuft.

    Geprüft werden übrigens (das kann je nach Bundesland durch andere Prüfungsordnung anders sein. Ich spreche immer nur für Niedersachsen - bitte ggf. informieren)
    Schießprüfung: 5 Schuss auf Rehbockscheibe mit Büchse und Kipphase oder Tontaube mit Schrot
    schriftliche Prüfung in 5 Fächer
    kombinierte praktische und mündl. Prüfung. Dauert den ganzen Tag. Zwei k.o. Fächer. Jagdhornsignale mit einer Wiederholungsmöglichkeit und Waffenkunde. Wer im letzteren einen Fehler macht, der sich und andere gefährdet hätte, kann sofort nach Hause gehen. Alle anderen Fächer kann man mit guten Noten wo anders kompensieren.

    Hier haben wir das Jagdrecht:
    http://bundesrecht.juris.de/bjagdg/index.html
    Hier Infos zu Prüfungsquoten:
    http://www.jagd-online.de/datenfakten/?meta_id=249
    Hier findest Du Kontakte zu Deiner Kreisjägerschaft:
    http://www.jagdnetz.de/Jagdnetz/Kreise/index.cfm
    Hier noch eine Übersicht einzelner Bundesländer und deren Bestimmungen und Gebühren:
    http://www.jagd-online.de/datenfakten/ja…en/?meta_id=353

    Waidmannsheil

    2 Mal editiert, zuletzt von Floppyk (4. August 2007 um 13:54)

  • SERO
    Besonders interessant ist dieser Link...

    Die Schießausbildung / Waffenkunde ist nur ein BESTANDTEIL der Jagd. Des weiteren musst Du dich verdammt gut mit den Tieren, Pflanzen etc. auskennen, und DAS ist wirklich schwer..

    Abgesehen davon ist das was Floppyk erwähnt hat mit dem Aufbrechen sicherlich wirklich nicht jedermanns Sache..


    Zumal ich irgendwie dieses Gefühl nich los werde, das Du nur mit möglichst wenig Aufwand möglichst früh ne Knarre haben willst.... :new16::confused2: