Zielerfassung mit einem Blasrohr

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 7.260 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Juli 2008 um 01:11) ist von Dabbeljay.

  • Zitat

    Original von T-gnom
    nur das blasrohre gesetzlich eindeutig sportgeräte sind, keine waffen ;)also muss die haltevorrichtung am blasrohr sien, dann ginge das.

    ...

    nichts zu danken, ich helfe nunmal gerne

  • An zorres,
    wie wäre es das waffg abschnitt 1 unterabschnitt 1: schusswaffen im sinne des §
    1 abs. 2 nr.1 mal durchzulesen?
    da steht nämlich was von wegen " geschosse durch einen lauf getzrieben werden ".
    was machst du denn bei ner blowgun?
    wattebäuschen werfen?

    Gruss Dabbeljay