30 M 1 - Co2 - Übungsgewehr: Ersatzteile

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 7.012 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Juni 2002 um 08:55) ist von pak9.

  • Moment ma - was hat das mit einem Salutgewehr und BKA Stempel zu tun?

    Das ist ein Luftdruckgewehr, was nach dem Umbau nicht mehr under den Anscheins-$ fällt,. also brauch es ein :F: und kein BKA Zeichen!

    Oder sehe ich das falsch?


    Gruß

    Wichtig: Andere Länder, andere Sitten - andere Frauen, andere Titten.

    MERKE: WAFFEN und ALKOHOL immer trennen - die Wumme in die Rechte, den Alk in die Linke

    What the fuck means *wtf*?

  • Das von Record hat da überhaut nichts mit zu tun, soweit hatte ich den Thread noch gar nicht gelesen, als ich das gepostet hab!

    Ich begreif irgendwie gar nix mehr... pak9 sucht Ersatzteile für dieses Gewehr, von dem ich ursprünglich fälschlicherweise dachte, daß es unter den Anscheins - § fällt.

    Das Dingen verschießt Rundkugeln - also :F: und nicht BKA, da BKA nur bei Salutgewehren!

    Und nun schreibt einer, daß er das Dingen mit dem BKA Stempek hat, was ja dann irgendwie nicht sein kann?! ODer hat er das gleiche Gewehr, nur halt nicht als Co2 Übungsgewehr sondern als Salutteil?


    Gruß

    Wichtig: Andere Länder, andere Sitten - andere Frauen, andere Titten.

    MERKE: WAFFEN und ALKOHOL immer trennen - die Wumme in die Rechte, den Alk in die Linke

    What the fuck means *wtf*?

  • Der BKA Stempel ist für zu Platz umgebaute, ehemals Scharfe Waffen.
    Das C02 M1 ist so wie es ist original. Es fällt nicht unter den §37.
    Warum kann ich nicht genau sagen. Aber dafür gibt es die Bescheinigung
    des BKA.

    Zur allgemeinen Verwirrung: Ich habe ein Diana 75 und eine FWB 80. Beide
    haben einen BKA Stempel...und F

    Pellet

  • Hallo,

    hatte nicht erwartet, dass meine Frage nach Dicht-
    ringen auf so grosses Interesse stoesst.

    Soweit ich die Angaben noch nicht gemacht habe,
    beantworte ich die Fragen und Unklarheiten der Reihe nach.

    1. Das von Grobi eingestellte Bild zeigt eindeutig die
    betreffende Waffe .30 M 1 - Co2.
    2. Das von Pellet eingestellte Bild vom Tyrol / Record
    zeigt, dass diese Waffe technisch weitgehend mit
    dem .30 M 1 - Co2 identisch, jedoch nicht baugleich
    ist.
    Im Wesentlichen scheinen Unterschiede nur im
    Bereich der Optik (militaerisches / ziviles Aussehen,
    Schaeftung) zu bestehen.
    3. Den Begriff Salutgewehr hat Germi irrtuemlich ver-
    wendet.
    4. BKA - Stempel: ich habe nicht von einem Stempel
    sondern von einer BKA- / Herstellerbescheinigung
    geschrieben.
    Es ist zu beachten, dass die Waffe vor dem
    01. 01. 1970 hergestellt wurde.
    Hierauf wird in der BKA- / Herstellerbescheinigung
    ausdruecklich hingewiesen.
    5. Erwerb:
    Die Tatsache, dass es sich um eine ab 18 J. frei
    zu erwerbende Co2 - Waffe handelt, steht in keinem
    Zusammenhang mit dem Anscheinsparagrafen.
    Die Altersgrenze im WaffG gilt eindeutig fuer die
    zulaessige Energieabgabe von max. 7,5 J.
    Sonstige Eigenschaften der Waffe sowie dafuer
    geltende gesetzliche Regelungen bleiben von die-
    ser Vorschrift unberuehrt.
    Damit kommen wir zum
    6. Anscheins - §:
    Ungeachtet des durch die Energieabgabe unter
    7,5 J ab 18 J. erlaubten Erwerbs koennte es sich
    trotzdem um eine Anscheinswaffe / Nachbildung
    einer vollautomatischen Kriegswaffe handeln.
    Andernfalls waere der Erwerb z. B. einer HK MP 5
    oder einer UZI als Softairwaffe o. aehnl. ebenfalls
    frei. Hier handelt es sich eindeutig um "Spielzeuge",
    die von der Energieabgabe her ohne jegliche Be-
    schraenkung frei zu erwerben waeren. Das Er-
    werbsverbot ist eindeutig durch das Aussehen
    begruendet, da der Anschein einer vollautoma-
    tischen Kriegswaffe erweckt wird.
    Diese Verbotsvorschrift stellt speziell auf das Aus-
    sehen / den aeusseren Eindruck ab.
    7. BKA- / Herstellerbescheinigung bestaetigt, dass
    -Herstellung vor dem 01. 01. 1970 erfolgte,
    - die Waffe frei verkaeuflich ist,
    - es sich nicht um eine Kriegs- bzw. Anscheinswaffe
    handelt, die unter den Anscheins - § faellt..
    Kurz gesagt: die Waffe muss zum ab 18 J. erlaubten
    Erwerb die Bedingungen Energieabgabe unter 7,5 J,
    und zur generellen Befreiung von der Erwerbser-
    laubnis das Fehlen der Eigenschaft als Anscheins-
    waffe haben.
    Das ist Inhalt der Bescheinigung.

    Hoffentlich konnte ich Euch helfen,
    Gruss pak9