Probleme mit IWG SP15 Compact

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 4.756 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Mai 2007 um 00:28) ist von viper2485.

  • Zitat

    Original von viper2485
    Nein, nicht Rampe poliert, sondern so wie ich es oben im Thema geschrieben habe. Ich habe den Überstand des Laufes in der Patronenkammer weggeschliffen, weil an diesem Überstand beim durchladen die Patrone jedesmal hängen blieb. das ganze habe ich mit einem Dremel mit feinstem Schleifstein gemacht und anschließend noch poliert, wieder mit dremel, polierfilz und polierpaste. Jetzt sieht man natürlich die Schleifspuren in der Patronenkammer, da dort fast bis zum Ansatz der Rampe die Brünierung weggeschliffen wurde.

    Das hättest Du vielleicht nicht machen sollen.... Meist werden Garantieansprüche abgelehnt, wenn man selbst bereits Hand angelegt hat. Aber Du kannst es trotzdem probieren. Ich würde mich an Deiner Stelle an einen Händler wenden. Du kannst nichts dabei verlieren, oder...?

  • Mich plagt gerade die Überlegung, ob die von dem TE vorgenommene "Modifikation", die ja immerhin an einem relevanten Waffenteil (Lauf) stattfand, überhaupt gesetzeskonform gewesen ist und ob das nicht ohnehin aus Rechtsgründen einem BüMa oblegen hätte...

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Zitat

    Original von Jermaine25Bln
    Mich plagt gerade die Überlegung, ob die von dem TE vorgenommene "Modifikation", die ja immerhin an einem relevanten Waffenteil (Lauf) stattfand, überhaupt gesetzeskonform gewesen ist und ob das nicht ohnehin aus Rechtsgründen einem BüMa oblegen hätte...

    In diesem Sinne...

    Wenn ich den Lauf aufgebohrt, oder sonstwas damit gemacht hätte, dann vielleicht schon (gesetzeskoform...). Aber ich habe nur einen Grat weggeschliffen und anschließend das ganze poliert mehr nicht!!! Dafür brauchts keinen BüMa. Und ich habe ganz bestimmt nicht irgendwelche illegalen Sachen damit vor, falls das eine Anspielung darauf sein soll!!!

    :F: :F: :F: :F: :F: :F: :F: :F: :F: :F:

    @ Derringer:
    Ja, das werde ich wohl auch nach dem Feiertag machen sobald es geht. Vielleicht lässt sich ja mit der Guten Dame reden... :lol: Einen Versuch ist es allemal wert, da hast du recht.

    SIGNATUR

    3 Mal editiert, zuletzt von viper2485 (1. Mai 2007 um 19:53)

  • Das soll keine Anspielung sein, dass Du damit evtl. etwas illegales vorhast. Aber im Gesetz ist davon die Rede, dass wesentliche Waffenteile, und dazu gehört nunmal eindeutig der Lauf, nur von BüMa bearbeitet werden und ggf. auch erneut beschossen werden müssen.

    Und wenn ich am Lauf etwas wegfeile, egal ob ich damit nun etwas "scharf" machen will oder nicht, bearbeite ich den Lauf - und genau dies dürfte ausschließlich einem BüMa obliegen, weswegen ich momentan davon ausgehe, dass die vorgenommene Bearbeitung (rumfeilen am Lauf) durchaus grenzwertig sein könnte, was die rechtliche Bewertung im Fall der Fälle anbelangt.

    Das soll also mitnichten der Vorwurf sein, dass Du damit etwas illegales vorhaben könntest. Nur die Frage ist, wo das einem BüMa vorbehaltene Bearbeiten eines relevanten Waffenteils losgeht und wo es aufhört...

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Gut, da magst du vielleicht Recht haben das das ganze Grenzwertig sein könnte, da nirgends steht wo das ganze anfängt, und wo es aufhört. Ich bin mir der Vorschriften bewusst, aber mal ehrlich: wayne interessierts?! Solange ich keine Grundlegende veränderung mache, denke ich mal das da kein Hahn danach krähen wird. Und wenn es doch irgendwelche Leute zu diskussionen darüber anregen sollte, dann bitte neuen Thread eröffnen, und nicht in diesem darüber diskutieren, da es hier um ein Technisches und kein Gesetzesproblem geht.

    Nicht falsch verstehen :crazy2:

    mfg

    SIGNATUR

  • :direx: Also jetzt bitte mal mit den Füßen auf dem Boden bleiben und ganz vernüftig nachdenken: Es ist doch wohl nicht gesetzlich verboten, einen Grat wegzuschleifen, an dem eine Platzpatrone bei der Zufuhr hängenbleibt. :direx:

  • Zitat

    Original von Derringer
    :direx: Also jetzt bitte mal mit den Füßen auf dem Boden bleiben und ganz vernüftig nachdenken: Es ist doch wohl nicht gesetzlich verboten, einen Grat wegzuschleifen, an dem eine Platzpatrone bei der Zufuhr hängenbleibt. :direx:


    ...meine Rede... :lol:

    SIGNATUR

  • Sehe ich auch so...ich habe bei meiner einen EGP 75S das Patronenlager poliert (ebenfalls waffenrechtlich relevantes Bauteil)....bin ich jetzt ein Schwerverbrecher :confused2:


    ;)

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • @ germi & Co.:

    Jetzt lassen wir mal die Kirche ganz schnell im Dorf und lesen nochmal in aller Ruhe meine Beiträge dazu.

    :direx: Ich will niemanden deswegen als Schwerverbrecher hinstellen und habe selbst geschrieben, dass ich das waffenrechtlich allenfalls für :direx: :direx: :direx: grenzwertig :direx: :direx: :direx: halte, was und mit welcher Absicht auch immer am Lauf rumzufeilen. :direx:

    Es geht nicht darum, jemanden deswegen zu verurteilen, dass er seine Waffe mit solchen Eingriffen überhaupt erst funktionsfähig macht oder deren Funktion irgendwie verbessert, aber es geht darum, Leute, die sich möglicherweise keinerlei Gedanken über das Handeln gemacht haben, auf mögliche Konsequenzen im deutschen verqueren Waffenrecht hinzuweisen.

    Man weiß manchmal nicht, wie dumm das Leben spielt. Es braucht nur einen dummen Zufall und die Waffe fällt einem übereifrigen Polizeibeamten in die Hände, für den Waffen ohnehin böses Zeug sind, der sich das Ding deswegen genau anschaut und die Feilspuren sieht.

    Die Anzeige wegen einem möglichen Verstoß WaffG ist schnell geschrieben. Gleiches gilt für die Beschlagnahme bzw. Sicherstellung. Dann braucht es nur noch einen gut begründenden Staatsanwalt und den dazugehörigen Richter und perfekt ist das Urteil zum Nachteil des Betreffenden. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist natürlich dann ebenso hin.

    Und genau davor will ich den TE warnen ohne irgendjemanden hier als Schwerverbrecher hinzustellen oder jemandem hier irgendwas vorwerfen zu wollen.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Ich habe das ganze schon verstanden, so wie du es gemeint hast, allerdings erst bei deinem 2. Post. Und um es hier nochmal deutlich zu sagen ja, ich bin mir der Rechtslage bewusst und der Konsequenzen die dadurch unter ganz dummen umständen resultieren können. Und jetzt bitte wieder Back to Topic, falls noch jemand was zum Thema beitragen kann... Danke! ;)

    SIGNATUR

  • Zitat

    Original von Jermaine25Bln
    @ germi & Co.:

    Jetzt lassen wir mal die Kirche ganz schnell im Dorf und lesen nochmal in aller Ruhe meine Beiträge dazu.

    Lass du mal die Kirche im Dorf, was meinst du warum ich den zwinkernden Smilley darunter gesetzt habe? Das war nur ironisch gemeint. Dafür sind die kleinen Dinger ja da ;)

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-