Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.985 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. März 2007 um 15:55) ist von Wikinger86.

  • Ich wollte mir eine P22 als Gaspistole kaufen und dazu einen Holster.

    Jetz meine frage:Wie komme ich an denn kleinen Waffenschein?
    Ich habe mal gehört das man ins Rathaus gehen muss und 50 Euronen hinblättern muss.

    Habe ich da recht?

    Ich darf doch dann die Pistole auch frei mit mir rumtragen oder?

  • Vielleicht benutz Du mal die Suchfunktion.
    Dann findest Du viele Beiträge zum kleinen waffenschein.

    Suche und so wirst Du fündig !!!

    sagt der Mauserman

    Ein Baum ist stark durch seine Wurzeln - ein Mensch ist stark durch seine Freunde.

  • Oder könnte ich auch einfach die Pistole ungeladen im Holster und die Patronnen in der Jackentasche tragen?

    Weil 50 Euro finde ich ist ganz schön viel Geld.

  • Also ich habe heut meinen KWS geholt und schön meine 50 Teuro bezahlt. Wie oben schon erwähnt: Die Suchfunktion hilft...

    Gemeinde, Bürgerhaus...

    Gruss!

    Einmal editiert, zuletzt von Wikinger86 (28. März 2007 um 14:47)

  • Hi,
    was du machen musst und was es kostet hast du doch oben schon geschrieben!
    ???
    Und ich würd mir ne kompakte Röhm oder Erma (nur noch gebraucht) zur Selbstverteidigung holen!
    lG

    "COGITO ERGO SUM"

    René Descartes'

  • hi,
    fragste einfach am Empfang und die Dame oder der Herr sagen dir dann schon wohin.
    Und....keine P22 oder andere Umarex :evil:
    Röhm oder Erma :new11:

    "COGITO ERGO SUM"

    René Descartes'

  • Naja es wird da wohl irgendjemand für zuständig sein. Mund aufmachen und fragen...

    EDIT: Da war jemand schneller :huldige:

    Einmal editiert, zuletzt von Wikinger86 (28. März 2007 um 14:51)

  • Hi,
    soweit ICH weiß ist schießen außerhalb des eigenen Grundstücks, außer im Notfall, verboten!!
    lG

    EDIT: außer dein Freund erlaubt dir auf seinem Grundstück zu schießen, aber in der Öffentlichkeit nicht!!

    "COGITO ERGO SUM"

    René Descartes'

    Einmal editiert, zuletzt von Agent Kohn (28. März 2007 um 15:01)

  • Ja, Agent Kohn hat Recht. Du darfst sie führen. Aber führen heisst nicht sie jederzeit benutzen zu dürfen. Das geht nur in Notwehrsituationen oder auf einem befriedeten Grundstück...

    Hast du jetzt mal die Suchfunktion bemüht?