Beschußstempel weg (PTB noch da) - Waffe Illegal?

Es gibt 51 Antworten in diesem Thema, welches 5.462 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. März 2007 um 20:42) ist von HWJunkie.

  • er hat angegeben, daß die Griffschalen nicht passen, das stimmt definitiv nicht. Dann hat er gesagt, daß die Sicherung nicht funktioniert & das ist mir nicht aufgefallen, hat also bei mir noch funktioniert.

    SSW: Valtro 98 Civil chrom, Reck Miami 92 F Nickel mit poliertem Lauf, Geco P217, Walther P99 Nickel, IWG Gouverneur Sports Club
    Co2:Sigma 40 F Aluschlitten, RWS C225

  • er ist in der beweispflicht! hast du nen zeugen? der diw waffe kurz zuvor noch gesehen hat? oder beim einpacken dabei war?
    er bräuchte euch eine zuegen der beim auspakcen dabei war und ahnung davon hat! und dann steht es aussage gegen aussage!

    ganz abgesehen das kein staatsanwalt wegen so ner sache was unternehem wir!

  • Glaube auch nicht, daß da was kommt, ist so ein Unfug. Aber solche Leute machen einem einfach nur das Leben schwer, rege mich die ganze Zeit auf, mache mir Gedanken & habe heute den ganzen vormittag wie Sau rumtelefoniert.

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  • Ganja82

    Ich würde vor allem den Vorgang vollständig an egun melden. Wenn Du dem Käufer anbietest, die Waffe zurückzugeben, ist eigentlich klar, dass dieser nicht mehr Geld bekommen kann, als er selber bezahlt hat. Normalerweise läuft das so, dass der Verkäufer dem Käufer den gesamten Kaufpreis einschl. Hin- und Rückporto überweist. Und nicht mehr. Allerdings wird wohl der Käufer verlangen, dass er erst das Geld zurückbekommt und dann die Waffe zurückschickt. Er wird sich darauf berufen, dass er ja auch erst bezahlen musste, bevor er die Waffe bekam. Das Problem ist nicht einfach zu lösen.

    Das die Griffschalen nicht passen ist Blödsinn. Außer es sind nicht die originalen. An der Sicherung kann eigentlich nur die Walze brechen oder einer der Flügel abbrechen. Das hättest Du aber wohl beim Einpacken gemerkt.

    Wenn es keine Einigung gibt, kommt ja auch das Problem der negativen Bewertung durch den Käufer noch dazu.

    Gruß.

    sundog

  • Naja, eine egun Bewertung habe ich schon abgegeben, natürlich eine gute, da er ja sofort überwiesen hat. Er hat auch eine gute Bewertung abgegeben. War ja auch erst halbwegs zufrieden, nannte mir die Mängel und bewerte mich danach gut, dann kam er auf einmal mit dieser Illegal-Geschichte an. Ich jedenfalls habe die Ware nach bestem Wissen und Gewissen reingestellt, ohne mir bekannte Mängel. Mit dem zurücknehmen ist für mich gegessen, ich nehme sie nicht mehr zurück, erst Recht nicht, nach diesem Verhalten von ihm, außerdem bot ich ihm an, sie mir per Nachnahme zu schicken.

    Aber manche wollen glaube ich einfach nur Ärger machen.

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  • schon eigenartig gut bewertet und dann meckern? nene. reg dich nicht auf lass alles auf dichzukommen. email aufbewahren! und wenn was kommen sollte dann kram die mails raus! der ist es nciht wert sichaufzuregen! hast du nen link zu der auktion?

  • wenn du bei egun meinen Namen ( ganja82 ) eingibst bei Verkäufersuche, kommst du zur Auktion.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Ganja82 (9. März 2007 um 19:39)

  • also auf dem foto sieht man auf der seitzte nix von defekten oder nicht passenden teilen

  • Naja, die Griffschalen haben ja auch gepasst, ob Original oder nicht, kann ich ja nicht sagen, da ich sie selber gebraucht gekauft habe, und die Sicherung war auch in Ordnung. Aber ihm wird die Waffe einfach nicht gefallen und sucht nun Gründe sie zurück zu geben, auf teilweise haarsträubende Art & Weise. Das einen sowas aufregt ist ja klar. Mann, Mann.

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    Einmal editiert, zuletzt von Ganja82 (9. März 2007 um 19:34)

  • PTB Stempel reicht, es kamen vor einiger Zeit auch Schmeisser (Erma Nachbauten) ohne Beschusszeichen in den Handel, nach Aussage der PTB reichen die PTB-Stempel zum legalen Besitz.

  • Ich hatte mir die Auktion auch angesehen, aber Abstand von einem Gebot genommen, da ich so, in meinem Augen, verbastelte Waffen nicht mag, ist halt Geschmackssache. Es war auf dem Foto eindeutig der Zustand der Waffe zu erkennen, auch das selbstgemachte Griffschalen montiert waren.
    Von daher ist meines Erachtens der Käufer nicht über den Tisch gezogen worden.

    Schreibe dem Käufer eine Mail, das du das Angebot korrekt beschrieben hast und er das bekommen hat, für was er geboten hat. Schließlich sind bei einer gestrahlten Waffe die Beschußzeichen fast immer schlecht oder garnicht mehr zu sehen. Das ist jedem Kenner klar. Wenn der Käufer keine Ahnung von der Materie hat, soll er doch die Finger in Zukunft von solchen Sachen lassen.
    Du hast korrekt gehandelt und was der Käufer macht, nennt man Nötigung.