Tunninglauf für die KJW 700

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 2.008 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Januar 2007 um 19:42) ist von snoop.

  • Hi Leute
    Hab eine Frage gibt es einen Tunninglauf für die KJW 700 und wenn ja wo
    gibt es Sie zu kaufen.

    Welches Gas würdet Ihr nehmen für größere Reichweit (Redgas oder was anderes).

    Nächste Frage gibt es für die MP5 ein Drum Mag und wenn ja wo gibt es sie zu kaufen.

    Gruß Tackelberry

  • Also Tuninglauf guckste am besten mal unter Stormtec oda Begadi
    Und Trommelmagazin hab ich noch nie für ne Softair gesehn
    Hätt ich auch gern ;D

    Error404
    Signatur nicht gefunden

  • Als Tuninglauf musst du einen für ein M24/ M700 nehmen, welchen es in DE nicht gibt. Import aus HK.
    Es gibt Drummags für die MP5, nur 1. nicht in DE und 2. sehen sie zum :kotz: aus. Ich such mal ein Bild...

    mfg, Lukas

  • Ich wüsste nicht das es einen Tuninglauf speziell für die KJW M700 gibt, man müsste sehen in wie weit andere passen. Sollte es einen für die Tanaka geben (was ich annehme) müsste der auch passen.

    Zitat

    Original von Lukas90
    Als Tuninglauf musst du einen für ein M24/ M700 nehmen, welchen es in DE nicht gibt. Import aus HK.

    Nix Import aus HK, darf nur ein Waffenhändler, da Lauf = Waffenrelevantes Teil.


    MP5 Drum gibts, sieht aber selten dämlich aus:

    http://www.wgcshop.com/pcart/shopper.…_cat_Electronic Winding Magazine

    http://www.wgcshop.com/pcart/shopper.…P5HC_cat_Manual Winding Magazine

    Ist mir in Deutschland Gott sei Dank noch nicht untergekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen (28. Januar 2007 um 13:53)

  • Da haste recht die Drum Mags sehn echt bescheiden aus

    Ma ne Frage am Rande
    Mein Freund hat sich von irgend einem amerikanischen Händler eine Automatik M249 MIT SAGENHAFTEN 3000 SCHUSS IM MAGAZIN gekauft
    Nur wir haben noch nicht rausgefunden wie dieses System funktioniert dass er alle Kugeln im Dauerfeuermodus schiessen kann
    Er kanns aba wie funktioniert das weil die Kugeln müssen nich per Rädchen hochgedreht werden und die Kugeln muss man nur einfüllen
    Kann mir des einer erkären?

    Error404
    Signatur nicht gefunden

  • Ein M249 mit F/A? Du weisst dass das illegal ist? (Ausnahme: <0,5J)
    Und du weisst auch, dass sich jeder, der das liest und nicht zur Polizei geht, sich strafbar macht, weil er einen Gesetzesverstoß nicht meldet?

  • Wie sind denn Deine Streukreise bei der M700 out of the box?

    Lohnt sich der Tuninglauf?
    Man muß erst einen passenden finden , da greift man besser zur echten Tanaka.

    Ich habe selber mal einige Zeit mit der KJW M700 geschossen, habe sie dann aber aufgrund meiner vielleicht zu hohen Präzisionsanforderungen
    an die Waffe verkauft, weil sie mir zu sehr streute.

    Ob die Tanaka wirklich genauer ist kann ich aber auch nicht mit Sicherheit sagen.

    2 Mal editiert, zuletzt von snoop (28. Januar 2007 um 18:58)

  • Zitat

    Original von snipahawk
    FA was??
    Sin diese M249 illegal oda was?


    Schau mal im WaffG nach, was in der Anlage 2 unter verbotenen Waffen steht. Und dabei ist es völlig egal, ob es sich um eine Feuerwaffe handelt oder (wie hier) nicht. Vollautomaten sind verboten.

    Die einzige Ausnahme stellen (Spielzeug-)AEGs mit einer Energie von weniger als 0,5J (ursprünglich 0,08J) dar, die nach Anlage 2, Abschnitt 3, Unterabschnitt 2, Punkt 1 des WaffG von diesem ausgenommen sind. Jedenfalls nach einem fragwürdigen nachträglichen BKA-Bescheid.

    Die Anhebung der Energiegrenze von 0,08J auf 0,5J (für Federdruckwaffen im eigentlichen Sinne, also exklusive GBBs/NBBs) per Feststellungsbescheid des BKA steht aber juristisch auf wackeligen Beinen und ist in dieser Form nicht tragfähig. Dazu müsste eine formal korrekte Gesetzesänderung her.

    Wie überall, so gilt auch hier in der Jurisprudenz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

  • Zitat

    Original von snoop
    Wie sind denn Deine Streukreise bei der M700 out of the box?.

    Hallo snoop,

    ich habe mir die KJW M700 vor ca. 6 Monaten nach unserem "Gespräch" über diese Waffe gekauft. Auf die 15 mtr. die ich maximal zur Verfügung habe ein Streukreis von ca. Bierdeckelgrösse, was ich als recht zufriedenstellend empfinde. Allerdings kommt es in ca. 5% der Schussabgaben zu extremen Ausreissern bis zu 40 cm. Bisher konnte ich noch nicht nachvollziehen warum, vermutlich eher an der Unkonzentriertheit des Schützen gelegen.

    Ich habe wieder meinen lederbezogenen Sandsack als Auflage aus dem Keller geholt, da mir das Zweibein zu instabil ist. Magazin fülle ich in 2 Schritten, ZF 3 - 9 X 60, BB 0,25, indoor ohne Windeinflüsse.

    Viele Grüsse
    Alfred

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (28. Januar 2007 um 21:06)

  • JAJA ich weiß.. OT. aber was bis jetzt keinem aufgefallen ist :

    Zitat

    Original von snipahawk
    Da haste recht die Drum Mags sehn echt bescheiden aus

    Ma ne Frage am Rande
    Mein Freund hat sich von irgend einem amerikanischen Händler eine Automatik M249 MIT SAGENHAFTEN 3000 SCHUSS IM MAGAZIN gekauft
    Nur wir haben noch nicht rausgefunden wie dieses System funktioniert dass er alle Kugeln im Dauerfeuermodus schiessen kann
    Er kanns aba wie funktioniert das weil die Kugeln müssen nich per Rädchen hochgedreht werden und die Kugeln muss man nur einfüllen
    Kann mir des einer erkären?


    Kann es sein, dass sich da noch ein Gesetzesverstoß versteckt? So weit ich das weiß haben die AS aus dem Ausland doch keine Markierungen beschusstechnischer Art. Selbst wenn diese <0,5J haben sollte, müsste das doch auf der Waffe mit einem Branding o.ä. vermerkt sein, oder nicht? :)

    Sorry für OT

    Die Editier-Funktion ist mein Freund. Ich benutze sie sehr gerne!
    Diese Signatur wurde x mal editiert, zum letzten Mal von Polonier: Heute XX:XX

  • Ja, zumindest ne CE Kennzeichnung müssten sie afaik haben .

    Trotzdem wäre es illegal eine Waffe unter 0,5 J zu bestellen im Ausland.

    Weil so lange die nicht staatlich geprüft wurde, ist sie einer scharfen Waffen gleichgestellt.
    Aber Spinnahawk auf etwas hinzuweisen bringt recht wenig.
    Der darf ja gerade mal <0,5 er kaufen. Und das auch erst seit ein paar Tagen wenn ich mich nich verrechnet habe.:laugh:

  • 0,5er brauchen gar keine Kennzeichnungen. Braucht irgendein normaler Gegenstand eine Kennzeichnung? Wenn ich in Amerika ein Spielzeugauto kaufe und es "importiere", braucht dieses auch keine Kennzeichnung.
    Die Kennzeichnungen, die von den Impoteuren aufgebracht werden, sind freiwillig. Und ein CE ist da auch nicht drauf. Solange <0,5 und Federdruck ist alles erlaubt. Auch Selbstimporte.

    Nur Waffen über 0,5 und unter 7,5 Joule sind, wenn nicht beschossen, wie scharfe Waffen zu behandeln.

    Einmal editiert, zuletzt von Lukas90 (29. Januar 2007 um 13:51)

  • Zitat

    Original von Lukas90
    Solange <0,5 und Federdruck ist alles erlaubt. Auch Selbstimporte.


    Zum wiederholten x-ten Mal: Auch wenn die ASG eine Energie von weniger als 0,5J aufweist, darf man eine solche Waffe nicht hemdsärmelig ohne die Beachtung weiterer Bestimmungen importieren! Denn das Beschussamt muss zunächst prüfen, ob die Energie tatsächlich unter 0,5J liegt. Die Gebühren für ein :F: fallen dabei natürlich nicht an, denn ein solches wird ja nicht erteilt.

    Auch eine „Spielzeug“-AS ist eine Schusswaffe im Sinne des WaffG; auch wenn sie eine Energie von weniger als 0,5J besitzt und – was wesentlich ist – nach offizieller Feststellung dieser Gegebenheit von den Vorschriften des WaffG entbunden ist.

    Zum Nachlesen:

    Zitat

    Original von WaffG, Anlage 1, Unterabschnitt 1, Punkt 1.1:
    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    Zitat

    Original von WaffG, Anlage 1, Unterabschnitt 1, Punkt 1.3.1:
    ... der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt...


    Von einer Energiegrenze oder gar einem bestimmten Antriebssystem ist hier (noch) überhaupt keine Rede. Wie soll denn auch sicher gestellt sein, dass die vom Hersteller als mit weniger als 0,5J deklarierte AS auch wirklich nur maximal 0,49J und nicht 0,51J liefert? Wie soll überhaupt sichergestellt sein, dass sich in dem Paket nur „Spielzeug“ und nichts anderes befindet.

    Na ja, im Zweifel wird hoffentlich der Zoll für eine nachträgliche Aufklärung sorgen, die dann für immer im Gedächtnis haften bleiben wird.

    Von der – schon unter Kostengesichtspunkten – unsinnigen Aktion, ein Spielzeug zu importieren, mal ganz abgesehen (Versand, EUSt, Überprüfung beim BA).

    Zitat

    Original von Lukas90
    Nur Waffen über 0,5 und unter 7,5 Joule sind, wenn nicht beschossen, wie scharfe Waffen zu behandeln.


    Und woher sollen die Behören das wissen? Siehe oben! Wenn man das ganz einfach durchgehen ließe, würden eine Menge „Spezialisten“ ein FS2000 bestellen und als Spielzeug-AS deklarieren…

    BTW: Ist eine AS für Dich keine scharfe Waffe?

  • Natürlich behandle ich sie wie eine scharfe Waffe. Aber das Gesetz nicht...

    Es GIBT jede Menge Spezialisten, die z.B. Waffen aus Polen o.ä. Ländern bestellen. Und dies IST auch eine Straftat.

    Man kann es auch so sehen: Das mit Lauf und Antriebsgasen (in diesem Fall Luft) ist nicht anzuwenden, da die Energie ja unter 0,5 Joule liegt.
    Ich werde mal beim BKA nachfragen wie das geregelt ist, oder hat schonmal jemand dort deswegen angefragt?

    Einmal editiert, zuletzt von Lukas90 (29. Januar 2007 um 14:31)

  • Auch die in .de im Handel befindlichen Spielzeug-AS werden von der PTB dahingehend geprüft, dass die Energiegrenze von 0,5J im Mittel nicht überschritten wird.

    Beim Einzelimport muss diese Überprüfung das Beschussamt durchführen.

    Und noch mal: Durch die Tatsache, dass irgenwo „weniger als 0,5J“ drauf steht, ist noch lange nicht behördlich anerkannt, dass dem tatsächlich so ist.

    Zitat

    Original von Lukas90
    Man kann es auch so sehen: Das mit Lauf und Antriebsgasen (in diesem Fall Luft) ist nicht anzuwenden, da die Energie ja unter 0,5 Joule liegt.


    Nein, siehe unten (das Gesetz bezeichnet auch diese Gegenstände explizit als Schusswaffen). Und im Zweifel wirst nicht Du das Gesetz auslegen, sondern zunächst der Staatsanwalt und danach der Richter. Die kommen erst gar nicht auf die Idee, Dich nach Deiner juristischen „Expertise“ zu fragen.

    Zitat

    Original von Lukas90
    Natürlich behandle ich sie wie eine scharfe Waffe. Aber das Gesetz nicht...


    Irrtum: Denn wenn das Gesetz sie nicht als Waffe sehen würde, dann wiese es sie nicht als vom Gesetz ausgenommene Waffe aus:

    Zitat

    Original von WaffG
    Anlage 2
    Abschnitt 3 - Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen
    Unterabschnitt 2 - Vom Gesetz ausgenommene Waffen:

    1.

    Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,08 Joule (J) erteilt wird, es sei denn,

    – sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,08 Joule (J) steigt oder

    – sie sind getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf.

    Der BKA-Bescheid ist übrigens juristisch nicht tragfähig; aber das habe ich ja schon mal erzählt.

    €: Der BKA-Bescheid hat natürlich gar nichts mit der Aufhebung der Schusswaffeneigenschaft zu tun, sondern bezieht sich lediglich auf eine Anhebung der Energiegrenze für die vom WaffG ausgenommenen Schusswaffen. Schusswaffe bleibt Schusswaffe…

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (29. Januar 2007 um 15:01)