Western Arms Beretta 92FS

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 1.669 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Januar 2007 um 10:50) ist von Theeagle28.

  • Zitat

    Original von Jürgen
    Nur um Ärger vorzubeugen: Bestellen von Airsoftwaffen im Ausland ist illegal, gleich wie verlockend die Preisdifferenzen auch sind ;)

    Wenn diese unter <0,5 Joule sind dann nicht. Aber von soetwas reden wir hier ja nicht. Warum eigentlich? Wenn es nur Sammler (größtenteils hier gibt).

  • Zitat

    Original von Tassimo

    Wenn diese unter <0,5 Joule sind dann nicht. Aber von soetwas reden wir hier ja nicht. Warum eigentlich? Wenn es nur Sammler (größtenteils hier gibt).


    Unsinn.
    Es muss ja auch erstmal geprüft werden ob die WIRKLICH unter 0,5 Joule sind.

  • Das ist richtig. Aber eine Western Arms Beretta 92FS zählt als Freie Waffe :F: und ich würde dir nicht empfehlen diese in irgendeiner Form aus dem Ausland zu importieren (z.B. In Österreich kaufen und nach Deutschland bringen)

  • Ja, daran habe ich garnicht mehr gedacht... Aber mein Rat:
    Spar die 170€ wenn du die Waffe umbedingt willst, dann gibt es auch keinen Ärger (auser natürlich du bist noch unter 18, so wie ich :()

    Einmal editiert, zuletzt von DenniO (9. Januar 2007 um 16:18)

  • Zitat

    Original von Tassimo

    Wenn diese unter <0,5 Joule sind dann nicht. Aber von soetwas reden wir hier ja nicht. Warum eigentlich? Wenn es nur Sammler (größtenteils hier gibt).


    Na da möchte ich mal Mäuschen spielen und die Reaktion des Zollbeamten sehen, wenn bei Abholung und Überprüfung des Päckchens beim Zollamt eine Airsoft aus dem Paket hervorgeholt wird. Denn zum Zoll wirst Du hinzitiert, um Deinen Krempel abzuholen (und vorher überprüfen zu lassen), wenn Du aus Übersee bestellst.

    Und auch eine Airsoft unter 0,5J ist eine Schusswaffe nach dem WaffG (auch wenn sie von gewissen Bestimmungen des WaffG ausgenommen ist). So etwas kann man nicht einfach hemdsärmelig importieren (ok, "können" schon, dann wars aber unter Garantie das erste und das letzte Mal).

    Und auf die Frage, warum hier Airsofts unter 0,5J kein Thema mehr sind gibt es auch genügend Antworten - einfach mal die Suche bemühen. AFAIR haben da Uli und germi einige erleuchtende Worte geschrieben, die ich hier nicht wiederkäuen möchte.

    €:

    Zitat

    Original von Grim Reaper
    Oder halt :F:-en lassen.... Dann wird´s allerdings wieder um einiges teurer


    Und selbst dann braucht man – natürlich vorab – eine Einfuhrgenehmigung.

    €2:
    Und die 0,5J-Grenze gilt nicht für GBBs/NBBs, die „Spielzeug“-Grenze ist bei diesen Waffen weiterhin 0,08J (deshalb gibt es auch keine GBB unter 0,5J ohne :F:). Nur bei Springs und AEGs (und auch EBBs & AEPs) gilt die 0,5J-Grenze.

    €3: So, germi hat mich überholt und es unten auch noch mal klar gemacht: Keine 0,5J-Grenze bei mit vorkomprimierten Gasen betriebenen Waffen!

    2 Mal editiert, zuletzt von sunix (9. Januar 2007 um 16:35)

  • Zitat

    Original von sunix

    Und auch eine Airsoft unter 0,5J ist eine Schusswaffe nach dem WaffG (auch wenn sie von gewissen Bestimmungen des WaffG ausgenommen ist).


    Echt, das wusste ich garnicht aber man lehrnt eben täglich dazu..
    Danke für die Info

  • Zumal beim Import ja eh noch was drauf kommt, und zwar 19% und zwar nicht nur auf die 170$, sondern auch auf Verpackung und Versand.

    GBBs und NBBs fallen übrigends nicht unter die 0,5er Regelung, nur Springs, AEGs, EBBs usw.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    ... 19% und zwar nicht nur auf die 170$, sondern auch auf Verpackung und Versand.


    Genau so siehts, aus germi – die Einfuhrumsatzsteuer wird immer bezogen auf die Gesamtkosten aufgeschlagen. Und bei um die 30$ für eine Luftfracht aus Übersee hat man schon rein auf den Versandanteil wieder mit ~ 6$ USt zu rechnen.

  • Jaja, auch wenn der Importkauf billig aussieht, so ist er doch viel risikoreicher als der Direktkauf... Und so billig ist das ja auch nicht, mit den 19% MWS...

  • Hi,

    zu eurer Beruhigung.

    Erstens ich bin 23, kann mir also ne Softair kaufen, keine Sorge.

    Zweitens, ich wollte sie nicht importieren, sondern in Deutschöland kaufen, aber der Händler will 300€, das ist mir zu teuer.

    Drittens, danke für die vielen Meinungen!! ;)

    LG
    christian

  • Hallo,
    meine Erfahrung, in Hongkong bestellt, das Ding war 4 Tage später in Frankfurt beim Zoll. 2 Tage später lag ne Benachrichtigung im Briefkasten mit Telefonnummern. Dann der wichtige Teil: Der Zöllner fragt was da drin ist, was er aber vermutlich schon längst weiss. Der lässt dich erzählen, und wenn du dem sagst das da ne Softair drin ist die ja noch wegen dem F zum Beschussamt muss haste keine Probleme, die schicken die dann zum zuständigen Beschußamt da kannste das Teil dann nach ner Woche mit ner saftigen Rechnung abholen.... vorher wirst Du noch aufgefordert Gas und BB"s zum Beschußamt zu schicken.
    Beim Zoll abholen geht nicht, bis das Ding ein F hat ist das illegaler Waffenbesitz.
    Wenn Du denen was anderes erzählst z.b. ab 14 und unter 0,5,komm ich abholen...... dann haste in die kacke gegriffen.

  • Zitat

    Original von humunculus
    Der Zöllner fragt was da drin ist, was er aber vermutlich schon längst weiss.


    Richtig, der weiß sehr gut, was in dem Paket ist, möchte aber freilich wissen, was der Empfänger denn damit vorhat bzw. ob der Adressat überhaupt eine blasse Ahnung von den Vorschriften hat.

    Zitat

    Original von humunculus
    Der lässt dich erzählen, und wenn du dem sagst das da ne Softair drin ist die ja noch wegen dem F zum Beschussamt muss haste keine Probleme, die schicken die dann zum zuständigen Beschußamt...


    Ist ja schön für Dich, dass Dein Zollamt (oder der einzelne Beamte dort) so entgegenkommend ist und auf die Vorlage einer Einfuhrgenehmigung verzichtet (und die AS gleich anstandslos ans Beschussamt durchreicht). Der Regelfall ist das aber nicht und die Zollämter sind auch ganz unterschiedlich konziliant.

    Manche Beamte haben mit Dingen keine Probleme bei denen andere (mag sein gerechtfertigt, mag sein ungerechtfertigt) im Quadrat springen und die Staatsanwaltschaft einschalten. Es gibt ja auch noch einen Ermessensspielraum für unsere Staatsdiener (und ich möchte, ehrlich gesagt, auch nicht von deren Tageslaune abhängig sein).

    Ich kann daher nur einen Rat zu den Erfordernissen eines Imports geben: Informiert Euch bei den speziell für Euch vor Ort zuständigen Stellen und das bitte VORHER und wenn es geht schriftlich. Sonst könnte so mancher unbeholfene Importversuch ein Schuss in den Ofen werden – und das ist dann der einzige Schuss, der in der ganzen Angelegenheit fällt.

    Zumindest dem einen oder anderen hier ist vielleicht am Erhalt der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gelegen. Und zumindest die ist ganz schnell weg, wenn die rechtsstaatlichen Instanzen (gerechtfertigt oder ungerechtfertigt) Alarm schlagen.