änderungen an k-98 und ähnlichen salutumbauten

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 9.757 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Dezember 2006 um 14:53) ist von cz75.

  • Nicht nummerngleiche Salutgewehre, sind so Leid es mir tut auch verboten, es muss eine einheitliche Nummer auf allen Waffenteilen graviert/geprägt sein. Bei Franke, gibt es manchmal nummerngleiche Salutrussen ;D die sind auch komplett nummerngleich, ohne das da was dran umgeraviert werden musste.

    Raus nehmen darf er ihn, aber das Gewehr muss in der nähe bleiben, also er darf den Verschluss nicht zu Oma nach Hinterpuckelsheim mitnehmen.

    Altdeko hat Bestandsschutz und ist somit legal, die Verschlüsse sind zwar intakt, werden aber wie Dekoverschlüsse gehandhabt, wenn man sie raus nimmt und zu Oma mit nimmt, ist das aber auch verboten.

  • Es muss keine einheitliche Nummer auf der Waffe sein. Wie kommst du denn auf das schmale Brett?

    Dann wären auch scharfe Waffen die nicht nummerngleich sind verboten und auch ebenso Dekos wo das so wäre.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Unten drunter steht das:

    Zitat

    Kaba". Neu geseelt mit glattem Lauf. Rechts am Kolben Plakette mit der Widmung "Der Standarte 245 z. 1 jähr. Bestehen. Die Deutsche Arbeitsfront Kreis Leipzig". Vollständige originale Brünierung, partiell leicht fleckig. Sehr schöner, mittelbrauner Nussholzschaft ohne Bestempelung und Nummerierung, ebenso Ober- und Unterring.
    Erwerbsscheinpflichtig.

    Und nicht alles was im Internet rum geistert ist legal, wer sagt überhaupt das die Salutgewehre aus egun alle von einem Büchsenmacher umgebaut sind und nicht aus der Hinterhofwerkstatt von [hier bitte einen Namen einsetzen] sind

  • Salutumbauten haben einen BKA-Stempel zu tragen, ganz einfach. Habe auch einen, da ist das Schloss auch nicht nummerngleich. Braucht es auch gar nicht, freie Waffen brauchen eigentlich gar keine Seriennummer zu tragen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • das habe ich zum Thema Alt-Deko gefunden:

    Vom Gesetz ausgenommene Waffen
    1.
    Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), die zum Spiel bestimmt
    sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine
    Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,08 Joule (J) erteilt wird, es sei denn,
    - sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden,
    dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,08 Joule (J) steigt oder
    - sie sind getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1
    Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf.
    2.
    Schusswaffen und tragbare Gegenstände im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1
    Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2, bei denen feste Körper durch Muskelkraft angetrieben
    werden, es sei denn,
    - deren durch Muskelkraft eingebrachte Antriebsenergie kann durch eine
    Sperrvorrichtung gespeichert werden (z. B. Druckluft- und
    Federdruckwaffen, Armbrüste) oder
    - sie sind getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1
    Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf.
    3.
    In Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1 oder 1.2.1 bezeichnete Gegenstände,
    die zum Spiel bestimmt sind, wenn mit ihnen nur Zündblättchen, -bänder, -ringe
    (Amorces) oder Knallkorken abgeschossen werden können, es sei denn,
    - sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in eine Schusswaffe
    oder einen anderen, einer Schusswaffe gleichstehenden Gegenstand
    umgearbeitet werden oder
    - sie sind getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1
    Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf.
    4.
    Schusswaffen, die vor dem 1. April 2003 entsprechend den Anforderungen der Anlage 1
    Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung
    unbrauchbar gemacht worden sind.


    letzter Absatz... die in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung u nbrauchbar gemacht wurden....

  • Salut-Waffen (...) brauchten noch nie eine Nummer... :direx:

    Es reicht die BKA-Raute mit Nummer drin. ;)

    Ausnahme:

    Wenn ein Büma die entsprechende Genehmigung hat, darf er eigentlich jede Flinte, Gewehr, Karabiner ... zur Salutwaffe ändern, ohne BKA-Stempel drauf. :ngrins:

    Die Änderungen müssen nur eben dem WaffG entsprechen.

    ---> Aussage eines hauptberuflichen Waffensachverständigen (Bümameister,...und was er sonst noch alles ist), der u.a. für den Staat als Gutachter tätig ist.

    Gutes Jaht 2007 an alle !!!

    Gruß, Patrick.

  • zurück zu meiner idee:
    es ist NICHT ILLEGAL eine systemhülse zu kaufen
    es ist NICHT ILLEGAL einen salutkarabiner zu kaufen
    es ist ILLEGAL einen funktionsfähigen verschluss OHNE den lauf (nicht demontierbar) zu besitzen
    also würde ich eine systemhülse kaufen,
    es unmöglich machen einen lauf dranzuschrauben indem ich das gewinde zerstöre und es verschweiße
    und DANACH tu ich der verschluss rein
    das kann nicht illegal sein??? oder???

    - ich besitze viel gesunden menschenverstand, halte es aber für besser ihn nicht immer zu benutzen -

  • Es ist illegal einen Verschluss zu besitzen, ausser man hat das passende Salut/Dekogewehr dazu.

    Versteh es einfach, du kannst nicht einfach nen intakten Verschluss in eine Systemhülse stecken. Und es ist doch illegal, was du vorhast :(


    Mein Rat:
    Nimm das komplette Salutgewehr von deinem Kumpel zu der Vorstellung mit und nimm den Verschluss raus, während das Gewehr daneben steht, dass ist legal und keiner kann dir was :ngrins:

    2 Mal editiert, zuletzt von Rambo (30. Dezember 2006 um 11:49)

  • aso
    auch wenn der verschluss in einer deko-systemhülse genauso wenig missbraucht werden kann ist es trotzdem verboten.
    das zeigt mal wieder was für hirnverbrannte leute unser waffengesetz machen :evil: :evil: :evil:
    dann lass ichs halt :( :( :(
    schade
    krieg ich bei egun auch schnittmodelle?
    like this:

  • Du kannst schon die Systemhülse verschweißen, müßtest dazu aber Büchsenmacher sein und die Unbrauchbarmachung vom BKA bescheinigen lassen.


    Du kannst ja auch nicht einen scharfen 98er einfach zuschweißen und dann einfach sagen, er wäre jetzt Deko.

    Dazu benötigst du eben die BKA Genehmigung .

    Übrigens passt meines Wissens nach, der SchwedenMauserVerschluß nicht in das 98er System.
    Scheint schon alleine vom Patronelager her logisch.

    Gruß

    cz75