Gebrauch einer schreckuss Waffe bei einbruch

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 13.370 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Dezember 2006 um 14:42) ist von NordlichtHB.

  • hm... also in einer notsituation überwiegen die rechte des angeriffenen bzw. des opfers.

    sollte der minderjährige dennoch von zur schreckschusswaffe gebrauch machen, zu der er keinen zugriff haben soll wenn ein einbrecher kommt. so könnte man sagen, dass man ein vater-sohn gespräch über waffen geführt hat und nebenbei seinen sohnemann erklärt hat wie man dieser waffe umgeht bzw. sie reinigt und wartet und genau zu diesem zeitpunkt der einbrecher gekommen ist...

    dies is nur eine meinung, und keine anleitung zum überlassen einer ssw!

  • Das ist doch alles schei--e, oder? Das man sích noch Gedanken machen muss, welche Waffe man zur verteidigung nimmt, um nicht selber zum Täter zu werden!
    Ich halte das für absolut unsinnig.
    Wenn mich jemand in meinem Haus mit einer Waffe bedrohen würde, mache ich mir als allerletztes sorgen darum, mit welcher mir gerade zur verfügung stehenden Krachlatte ich ihm Widerstand leiste, um ihn, wenn nötig, "nur ein bisschen" zu erschiessen. *lol*
    Will heissen: Wenn ich dann gerade meine Doppelflinte am putzen war, stelle ich die nicht wieder in den Schrank und suche ich mir die KK-Pistole.
    Soll nicht heissen, das ich ihn sofort abmurksen würde, am besten ist erst einmal drohen bzw. warnen. Da bewirkt eine 12er Schrotflinte wahre Wunder! :D

    Im Ernst: Wenn ich meine Familie beschützen muss, ist mir die Gesundheit vom Herrn Einbrecher ziemlich wurst!

    -Use enough gun!-

  • Ein Katana ist zu teuer, wenn die Klinge was taugen soll.

    Benutze einen 1917 Cutlass Säbel von "Cold Steel". Gute Qualität, guter Preis. Nebenbei noch nen kurzen Kavalerie-Säbel. War recht billg, tut´s aber auch...

    Naja, man sollte schon damit umgehen können. Sonst braucht man mehr als ein , zwei Hiebe...

    Aber meist schrecken sich die Einbrecher schon an meiner "gemeinen" Messersammlung in der Vitrine ab :evil:

  • Zitat

    Original von Mauser M03
    Im Ernst: Wenn ich meine Familie beschützen muss, ist mir die Gesundheit vom Herrn Einbrecher ziemlich wurst!

    Das wird in Deutschland vom Staat auch sehr belohnt. Mit einer saftigen Strafe.
    Die tollen Gesetze...drauf kann man echt....

  • bevor wir jetzt das komplette waffenarsenal wie knüppl, messer und co. aufzählen, sollte man sich fragen was überhaupt getan werden kann damit ein einbrecher nicht einbrechen kann?

    bessere fenster, türen, alarmanlage und den guten alten wachhund...

    kostet was, aber immerhin noch besser als im nachhinein ärgerer wegen totschlag, köperverletzung und ähnlichem zu bekommen...

  • Naja, mein Vater hat da wirklich genug vorgesorgt, einzige Schwachstelle ist die Blkontür, nur aus zwei Glasschichten mit Luft zwischen drin bestehnd und die ist viel zu leicht zu ereichen auch von ausen. Und wenns dochmal zu soclh einem Fall kommen sollte, habe ich immer das Universalmittel zuhause, ein Schwert, das einem Säbel ähnelt, aber nicht scharf ist, hat ne Schlagkante von Guten 5mm. Also von erschlagen durch eine Klinge kann hier keine rede sein.

    Ist auch nicht übermässig lang, und ich kann wunderbar agieren. Wie geschaffen für daheim. Falls er dann dochmal mit nehm Messer anrücken sollte, habe ich das Ding schneller in der Hand, wie der sein Messer in mir, und dann hat er andere Probleme, wie zu stehlen, weil ein treffer heist einen Knochenbruch mehr und spätestens nach einem treffer in der Bauchregion ist er angriffsunfähig! Und dann dürfen die Grünen kommen, und ihr Geschenk abholen!

    mfg Sniper

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • Zitat

    Original von Ben@Anschütz
    hm... also in einer notsituation überwiegen die rechte des angeriffenen bzw. des opfers.

    sollte der minderjährige dennoch von zur schreckschusswaffe gebrauch machen, zu der er keinen zugriff haben soll wenn ein einbrecher kommt. so könnte man sagen, dass man ein vater-sohn gespräch über waffen geführt hat und nebenbei seinen sohnemann erklärt hat wie man dieser waffe umgeht bzw. sie reinigt und wartet und genau zu diesem zeitpunkt der einbrecher gekommen ist...

    dies is nur eine meinung, und keine anleitung zum überlassen einer ssw!

    Fragt sich das Gericht dann nicht, warum der Vater die Waffe nicht verwendet hat wenn er damit ohnehin besser umgehen kann?

    Einmal editiert, zuletzt von NeM (10. Dezember 2006 um 16:00)

  • Zitat

    Original von Sniper Bravo
    ...und wenns dochmal zu solch einem Fall kommen sollte, habe ich immer das Universalmittel zuhause, ein Schwert, das einem Säbel ähnelt, aber nicht scharf ist, hat ne Schlagkante von Guten 5mm. Also von erschlagen durch eine Klinge kann hier keine rede sein. Ist auch nicht übermässig lang, und ich kann wunderbar agieren. Wie geschaffen für daheim. Falls er dann dochmal mit nehm Messer anrücken sollte, habe ich das Ding schneller in der Hand, wie der sein Messer in mir, und dann hat er andere Probleme, wie zu stehlen, weil ein treffer heist einen Knochenbruch mehr und spätestens nach einem treffer in der Bauchregion ist er angriffsunfähig! Und dann dürfen die Grünen kommen, und ihr Geschenk abholen!


    :bash:

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (11. Dezember 2006 um 13:57)

  • Zur eigentlichen Frage, was Interessieren mich irgendwelche Gesetze wenn ich angegriffen werde bzw. in meiner Wohnung eingebrochen wird und dadurch mein
    Leben sowie hab und gut auf Messers schneide wortwörtlich stehen ???

    Ich verstehe die Frage nicht, mir wären da alle Mittel recht um mich zu schützen.