Wo darf man legal mit Knallpatronen schießen??

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 16.436 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. November 2006 um 00:50) ist von Erklärbär.

  • Zitat

    Original von ZONK
    Den Kinderwaffensch. gibts nicht ab 30 Tagessätzen Strafe!

    Wieso 30?

    §5 (2) WaffG:

    Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

    1. a) wegen einer vorsätzlichen Straftat,

    b) wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,

    c) wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz

    zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (29. November 2006 um 00:57)