was soll das .....transport einer CO2 Waffe

Es gibt 98 Antworten in diesem Thema, welches 11.579 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Oktober 2006 um 23:13) ist von -raY-.

  • Zitat

    Original von Kante
    Lass Dir erstmal den Unterschied von Führen und Transportieren erläutern.
    Am Besten Du Druckst Dir die entsprechenden Passagen im Wffg mal aus.


    Gruß Kante

    Aber wo bekomme ich die her

  • Ich kann dir nur erst mal den Rat geben, keine Aussage zur Sache zu machen.

    Du bist nur verpflichtet deine Personalien preiszugeben, dich auszuweisen.

    Wenn du was falsches sagts, kann das gegen dich verwendet werden, auch wenn du nichts unterschrieben hast.

    Gruß

    cz75

  • Also, so wie ich das jetzt sehe, habt ihr in einem Wald mit Softairs geschossen, dann haben ein paar besorgte Mitbürger zur Sicherheit mal die Polizei gerufen. Als die Polizei ankam und euch durchsucht hat, haben die in der Waffentasche ein paar Co2s gefunden...

    Da würde ich aber auch dringend vermuten, dass auch damit geschossen wurde. Nicht das ich dir nicht glauben würde, aber über ein gesundes Misstrauen von Seiten der Polizei musst du dich nicht wundern.

    jaja, so ist das...

  • jawol so ist es richtig erfast. Aber wir hatten die nur mit weil wir die nicht im auto lassen wollten .ist ja nicht gerade um sonst . Ich habe mit eine ex Polieziesten gerade geredet und er sagt ohne anwalt sieht besser aus . keine ahnung was ich jetzt noch machen soll um 14Uhr geht es los :new16:

  • Selbstverständlich macht es einen "besseren Eindruck" wenn du keinen Anwalt zu Rate ziehst, allerdings sind dann die Gefahren groß, dass du in irgendwelche Fettnäpfchen trittst, die dann später Auswirkungen haben können.
    Ich weiß nicht ob der Rat, dass du erst einmal garnichts sagen sollst, ein guter ist, denn wenn du gefragt wirst und du verweigerst die Aussage, dann stellt dich das automatisch in ein "falsches" und unglaubwürdiges Licht. Wenn du bis auf das Softair-spielen, bei dem sie dich ja nicht gesehen haben, nichts zu verbergen hast, dann würde ich erstmal freundlich auf die Fragen antworten und versuchen die Situation richtig zu beschreiben...
    In wie weit das rechtlich geschickt ist kann ich dir nicht sagen, aber das wäre meine bevorzugte Handlungsweise..

    Gruß
    Marc

    € die entsprechenden Passagen vom WaffG findest du oben unter Waffenrecht

    Guns don't kill people, people kill people... Guns defend people from people with smaller guns

    Waffen: HW 35 vor 1970 :n1: , Mosin-Nagant Salut :n1: , Magtech AR500 G2

    Einmal editiert, zuletzt von Masterchief (26. Oktober 2006 um 13:12)

  • Zur Beschlahmahme/ Sicherstellung der Waffen.

    Zwischen dem Staat und dem Betroffenen entsteht, durch die Inbesitznahme, ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis aus dem der Staat zu sorgfältiger Verwahrung verpflichtet ist.

    Die Beschlagnahme endet spätestens mit Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Urteils. Vorher bedarf es ,zu ihrer Aufhebung, eine Anordnung durch den zuständigen Richter

  • @ sakens:

    mache bei der Polizei Angaben zur Person. Verweigere Angaben zur Sache!
    Behalte Dir vor, diese spaeter -evtl. ueber einen Anwalt- zu machen.
    Erfrage bei der Polizei, welchen Tatbestand sie Dir vorwerfen. Sie sollen Dir moeglichst auch die §§ nennen, gegen die Du verstossen haben sollst. Es scheint wohl um die Co2-Waffen zu gehen. Wenn es sich wie von Dir geschildert verhaelt, hast Du deswegen nichts zu befuerchten. Nicht zugriffs- und schussbereit transportieren ist ok. Von Airsoft scheint bisher nicht die Rede zu sein.
    Welchen Eindruck die Polizisten aus dem Umstand ableiten, ob Du mit oder ohne Anwalt erscheinst oder aussagst oder nicht, muss Dich nicht beschaeftigen. Die spielen auch gerne mit "Heimvorteil".
    Wenn Du Dein Recht, nicht oder nur in Gegenwart Deines Anwalts auszusagen, wahrnimmst, kann das in keiner Weise gegen Dich verwendet werden. Den Anwalt will die Polizei gerne verhindern, damit man bei der Aussage unwissentlich Fehler begeht.

    Viel Glueck pak9

  • Zitat

    Den Anwalt will die Polizei gerne verhindern, damit man bei der Aussage unwissentlich Fehler begeht.

    Das meinte ich mit Fettnäpfchen... ;)

    Viel Erfolg!

    Gruß
    Marc

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    Waffen: HW 35 vor 1970 :n1: , Mosin-Nagant Salut :n1: , Magtech AR500 G2

  • Mit Star-ANwalt auftauchen oder Aussage verweigern macht wohl beides keinen allzu guten Eindruck, ist aber Dein Recht.
    Wenn Du den Polizisten die Situation so schildern kannst wie uns, dann ist das schon mal eine klare Aussage und das richtige Signal.

    Lass Dich nicht verrückt machen und teste erst einmal ba, was die vorhaben. Vielleicht drücken die ein Auge zu oder wollen die große Keule rausholen. Den Anwalt kannst Du Dir immer noch nehmen.

  • Ich denke, die Polizei ist da leider im Recht.

    Soviel ich weiß, ist nur der Transport der Waffe auf direktem Wege von oder zur Schießstätte oder z.B. vom Büchsenmacher/Waffenhändler nach Hause erlaubt.

    Ich darf die Waffen nicht beim Einkaufen, oder wie hier beim Airsoftspielen im Wald, im Rucksack mit mir rumtragen. Auch wenn es sich nur um F-Waffen handelt! Das fällt dann schon unter Führen einer Schusswaffe. Da must Du jetzt wahrscheinlich beweisen, dass Du gerade auf dem Weg zur Schießstätte warst, was wahrscheinlich nicht leicht sein wird.

    Bitte verbessert mich falls ich da falsch liege.

    Gruß matthias

    2 Mal editiert, zuletzt von Drangdüwel (26. Oktober 2006 um 14:07)

  • Bist du dir sicher, dass alleine der Transport zum Schießstand, auf Umwegen, dem Führen gleichgesetzt wird, selbst wenn die Waffen nicht geladen und mit Co2-Kapseln bestückt sind? ich bin mir da nicht ganz sicher.
    Fakt ist aber, dass diese "Gleichsetzung" vom Führen und Transport auf Umwegen von der Subjektiven Meinung der Beamten (mit) abhängig ist und, dass diese die Situation eventuell auch Subjektiv bewerten.

    Abwarten

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    Waffen: HW 35 vor 1970 :n1: , Mosin-Nagant Salut :n1: , Magtech AR500 G2

  • Zitat

    Original von sakens
    jawol so ist es richtig erfast. Aber wir hatten die nur mit weil wir die nicht im auto lassen wollten .ist ja nicht gerade um sonst .

    Ich fürchte das wird man Dir nicht abnehmen ! .. und objektiv betrachtet hört es auch äh.. naja, nach einer Ausrede an.

    Aber wir sind gespannt wie es weiter geht - halte uns doch bitte auf dem Laufenden !

    Gruss, Jörg

  • Masterchief

    Hallo! Ich denke, ein kleiner Umweg ist da schon ok. Die Sache sähe auch anders aus wenn die Waffen verschlossen im Kofferraum gelegen hätten.

    Aber so wie ich das verstanden habe wurden sie ja im Wald von der Polizei aufgegriffen und hatten die Pistolen im Rucksack. Und dazu hatten sie auch noch Softairwaffen in der Hand. Dafür eine Erklärung zu finden wird bestimmt nicht leicht werden.

    Und wie Lobo schon sagte: Das ganze hört sich schon etwas nach einer Ausrede an...

    Viele Grüße

    Matthias

    3 Mal editiert, zuletzt von Drangdüwel (26. Oktober 2006 um 16:19)

  • so bin wieder zuhause :knast: .Wir waren schon aus den wald raus . Also ich habe die aussage verweigert weil die meinen wir hätten damit geschoßen haben wir aber nicht wir wollten nur nach der SOF zur meiner Halle fahren und dort die sachen betrachten und begutachten aber das glauben die nicht ;D man man ich bin von allen seiten Fotografiert worden und ich mußte mich ausziehen wegen meinen Tatoos und Figerapdrücke wie ein Schwerverbrecher na mal schauen was draus würd. :n17:

    Einmal editiert, zuletzt von sakens (26. Oktober 2006 um 15:33)

  • Dumm gelaufen ! Tja, das mit dem "transportieren" ist immer so eine Sache.
    Das muß man im Ersnstfall auch belegen können, da die Polizei evtl. auch Nachforschungen macht.
    Ein Vereinskollege kam beispielsweise mal in eine Verkehrskontrolle und hatte sein Match KK im Koffer auf der Rückbank. Da hat die Polizei ihm einen Strick draus gedreht, das er nicht Zeitnah nach dem Besuch im Schützenverein die Waffe nach hause transportiert hat.
    Die haben sich im Schützenverein erkundigt, wann er geschossen hat, wann er wieder weg war und wann die Schießzeiten vorbei waren. Und die sind um 16Uhr vorbei gewesen, die Kontrolle war um halb acht und er war in der Zwischenzeit einen Freund besuchen. Das gab einen riesen Heckmeck !Und bei F Waffen sieht das bestimmt nicht anders aus, wenn man da keine guten Argumente hat, kann man ratz fatz einen riesen Ärger bekommen !

  • Erstmal mein Beileid wegen den Kniften die Du verloren hast. :cry:
    Nimm Dir am besten einen speziellen Anwalt denn die kennen sich im Paragraphenwirrwarr am besten aus. Dann brauchst Du auch nicht zu Befürchten das Du was falsches Sagen könntest oder Dir die Rechtsverdreher eine Aussage im Mund rumdrehen oder Dir was negatives anhängen könnten.
    Das mit Deinem Verhör/Schauprozess hört sich ja auch echt übel an, so ein (typisch Deutsches Pseudo-Gutmenschliches) Gezeter nur wegen 3 Zugriffssicheren, nicht Schussfähigen (Freien!!!) Waffen. :evil:
    Das Transportbehältnis (Tasche, Koffer, Waffenkiste, etc...) muss man aber doch garnicht Abschließen, oder? ???

  • Da fühlt man sich ja gleich "sicherer" wenn man weiß wie es "Schwerverbrechern" wie Dir ergeht ;)

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

    Einmal editiert, zuletzt von taz777 (26. Oktober 2006 um 16:23)

  • OK mein Beileid... Das ist echt dumm gelaufen und äußerst ärgerlich...
    Allerdings muss man, um bei der Wahrheit zu bleiben, auch dazu sagen, dass du selbst maßgeblich daran schuld bist..
    Sicher sind es :F:-Waffen, aber leider (vllt auch nicht leider) immernoch Waffen im Sinne des WaffG, und demensprechend müssen wir alle uns an die Spielregelnhalten.
    Dass du in einem öffentlichen Waldstück mit Softairs gespielt hast wirkt sich selbstverständlich nicht gerade entlastent auf dich aus.

    Also: Sachverständigen Anwalt zu Rate ziehen und in Zukunft die Finger von Softairspielchen auf dazu, im Sinne des WaffG, nicht geiegneten Plätzen lassen...

    Des Weiteren noch Viel Glück.. Mit ein bisschen Glück, einem guten Anwalt und eventuell einem Sportwaffenbegeistertem Richter wird es vllt halb so wild ;)

    Gruß
    Marc

    Guns don't kill people, people kill people... Guns defend people from people with smaller guns

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