Lizens für "echte" Waffen

Es gibt 85 Antworten in diesem Thema, welches 8.504 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Oktober 2006 um 19:46) ist von Sniper Bravo.

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Danke für das Verständnis - darf ich trotzdem mal nachfragen, ob es deiner Frau besser geht (was ich hoffe)?


    Nein, meiner Frau geht es immer noch nicht besser. Mit der Entlassung am Mittwoch Abend wird es sicher ncihts werden.
    (Zustand laut Artz: instabil)

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."

  • Zitat

    Original von Raphael22


    Nein, meiner Frau geht es immer noch nicht besser. Mit der Entlassung am Mittwoch Abend wird es sicher ncihts werden.
    (Zustand laut Artz: instabil)


    Thema:
    Ich habe heute einen guten Bekannten getroffen, der bei der KriPo arbeitet. Er sagte mir auch, dass es nicht einfach wäre eine EWB und großen Waffenschein zu bekommen. Er selber hat nur eine Schreckschuss (zuhause), die würde aber vollkommen ausreichen.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."

  • Also EWB zu bekommen ist verhältnismäßig einfach. Mach ne Jägerausbildung und du darfst dir ne ganze Menge an Gewehren zulegen!
    Was ich mich aber frage ist, was macht dein Bekannter als Polizist mit ner Schreckschusswaffe?? Wenn er ein geeignestes Behältnis zur Unterbrinung der Waffe hat, kann er doch seine Dienstwaffe mit nach Hause nehmen, wenn er unbedingt eine Waffe zu Hause haben will...

    Nein, nein!
    Ich trinke keinen Kaffee. Nur Wasserkakao.

  • @ Gaengster:

    macht er eine Jaegerausbildung, darf er sich ausserdem zwei Kurzwaffen
    (zur Jagd geeignete) zulegen.
    Dass der Polizist seine Dienstwaffe mit nach Hause nehmen -evtl. auch privat fuehren darf- ist nicht zwangslaeufig. Das wird in den einzelnen Bundeslaendern unterschiedlich gehandhabt.

    Gruss pak9

  • Zitat

    Original von Gaengster
    Also EWB zu bekommen ist verhältnismäßig einfach. Mach ne Jägerausbildung und du darfst dir ne ganze Menge an Gewehren zulegen!

    Klar, logisch, woll, völlig easy mal nebenbei zu erledigen :ngrins: - nur schnell das eine Jahr pauken, zweimal pro Woche zum Unterrricht, Praxis im Wald, Schießprüfung, theoretische und praktische Prüfung, und schon hat man den Schein - die paar tausend Euro Kosten nicht zu vergessen.

    Ach ja, dann geht's weiter:
    Dann jährlich den Jahresjagdschein lösen, damit der Schein und damit das Bedürfnis nicht verfällt und die Behörde anordnet, daß die Waffen an einen Berechtigten übergeben werden.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Gaengster
    Also EWB zu bekommen ist verhältnismäßig einfach. Mach ne Jägerausbildung und du darfst dir ne ganze Menge an Gewehren zulegen!
    Was ich mich aber frage ist, was macht dein Bekannter als Polizist mit ner Schreckschusswaffe?? Wenn er ein geeignestes Behältnis zur Unterbrinung der Waffe hat, kann er doch seine Dienstwaffe mit nach Hause nehmen, wenn er unbedingt eine Waffe zu Hause haben will...


    Also er sagte mir, dass er nicht berechtigt wäre seine Waffe mit nach Hause zu nehmen. Zudem reiche eine SSW in Gründen des Selbstschutzes aus.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."

  • Ulrich Eichstädt
    Klar, man muss für eine WBK was tuen. Aber ich wollte nur damit sage, wer wirklich legal eine Waffe haben will, der wird zu mit ziemlicher Sicherheit auch bekommen (Wenn er nicht verbestraft ist). Auch wenns ziemlich "umständlich", zeitaufwendig und teuer ist.
    Wobei letzteres fürs schießen selber natürlich auch gilt!

    pak9: Jo, die Kurzwaffe hatte ich nicht erwähnt. War mir danicht mehr so sicher ob ein Jäger 2 oder 3 haben darf.
    Und mit den Gesetzen der verschiedenen Bundesländern, hatte ich nicht bedacht. War auf NRW eingestellt.

    Nein, nein!
    Ich trinke keinen Kaffee. Nur Wasserkakao.

  • Wie alt muß man nochmal sein (25? :confused2: ) um eine WBK für GK zu bekommen,
    und gilt das auch für Jäger?

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Dürfen Jäger auch diese Gewehre (& 2 Pistolen) in der Öffentlichkeit tragen, zudem bei öffentlichen Veranstaltungen?

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."

  • Zitat

    Original von Raphael22
    Dürfen Jäger auch diese Gewehre (& 2 Pistolen) in der Öffentlichkeit tragen, zudem bei öffentlichen Veranstaltungen?

    Ungeladen auf dem Weg zum Revier.
    Nein.

    Steht auch alles in der neuen Ausgabe vom FWR. ;)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Ich glaube eher nicht.schätze mal die waffen werden nur im wald frei getragen.oder?muss man mit diesen waffen ( die man dann als jäger hätte) auch auf den schiessstand?

  • Jäger dürfen selbstverständlich die Waffen nur zur Jagdausübung führen.
    Und auch kein Zielschießen im Wald veranstalten. Das geht nur auf einer zugelassen Schießstätte.

  • Eine Jägerausbildung kann man mit 16 Jahren machen. Kaufen und besitzen darf man die benötigten Waffe aber erst mit 18.

    Jäger dürfen die Waffen nur transportieren - nicht führen (abgesehen vom Wald, während der Jagdausübung).
    @HaPfco2: Stimmt nicht so ganz! Jäger dürfen natürlich auch auf einem Schießstand schießen. Wie sollen sie sonst trainieren?

    Nein, nein!
    Ich trinke keinen Kaffee. Nur Wasserkakao.

  • hast du jetzt etwa interesse an einer scharfen waffe weil dies deiner frau passiert ist? und dein freund von der kripo hat dir nicht mal geraten auf dem "erdboden" zu bleiben??

    ich weiss nicht wie alt du bist aber bleib lieber bei cs gas oder so. bevor ich mir eine scharfe haus ins haus schaffe würde ich auf andere sachen zu greifen. hast du kinder??..... dann überlege es dir 5mal.

    mag sein dass deiner frau was schlimmes passiert ist aber so wie du hier nach "verteidigungsmittel" suchst würde ich dir nicht empfehlen eine scharfe waffe zu kaufen.

    pmarinellis

  • Scharfen Colt und so ein Anzug wie die Bombenentschärfer haben. Nur so ist man heute noch sicher auf Deutschlands Straßen, find deine Einstellung total gut ! Safety First !!

    mfg
    Logo

  • Aus dem geschilderten Erlebnis heraus ist es verständlich, wenn jemand der Meinung ist, er müsse nun aufrüsten. Logos letzten Beitrag verbuche ich mal unter der Überschrift "überspitzt" ;)

    Was die Sache an sich angeht, so halte ich es für ziemlich obsolet darüber zu diskutieren ob man anstreben sollte sich mit einer scharfen Schußwaffe schützen zu wollen, denn wie bereits mehrfach angemerkt ist die Chance auf den blauen Schein faktisch gleich null.

    Es kommt auch letztlich gar nicht darauf an. Jede "mögliche" Waffe, die zum Schutz geführt wird, ist immer nur so effektiv, wie derjenige, der sie einsetzt, sie anzuwenden weiß. Eine Schußwaffe, sei es eine scharfe oder eine SSW, ist nur dann von Nutzen wenn der Anwender sie "im Schlaf beherrscht" und zwar in all ihren Aspekten.

    Ist das nicht der Fall, dann ist jeder Baseballschläger effektiver (so man denn weiß denselben ebenso effektiv einzusetzen). Das gleiche gilt im übrigen für Sprays aller Art. Wohlgemerkt: Ich empfehle keinesfalls die Anwendung derselben!

    Im Angriffsfall ist letztendlich jedes Mittel recht, das geeignet ist den rechtswidrigen Angriff auf Leib und Leben final zu beenden. Das gilt im übrigen auch unabhängig von behördlichen Genehmigungen.

    Daher kann man nur raten: WENN man der Meinung sein sollte, man müsse eine Waffe zum Selbstschutz tragen, dann ist nicht entscheidend um welche Art Waffe es sich handelt, sondern die Fähigkeit die Waffe sicher und effektiv einzusetzen.

    Gruß

    Mike

  • Zitat

    Im Angriffsfall ist letztendlich jedes Mittel recht, das geeignet ist den rechtswidrigen Angriff auf Leib und Leben final zu beenden. Das gilt im übrigen auch unabhängig von behördlichen Genehmigungen.


    Ja so wird das gern hingestellt....stimmt aber nicht ganz.
    Nicht jedes Mittel, sondern das mildeste Erfolg versprechende, dazu gehört auch wenn es möglich ist einfach weg zu laufen.
    Und final beenden, jo am besten mit Kopfschuß ist immer am sichersten oder wie :crazy3: weia ich glaube langsam ihr schaut einwenig zu viel Actionfilme oder spielt zu oft Counter Strike ;)
    Das Ziel der Notwehr ist den Angreifer ausser gefecht zu setzen und nicht zu töten. Aber es kommt noch besser wenn man sich tatsächlich erfolgreich verteidigt hat, und es sollte so sein das der Angreifer nun verletzt ist. Hat man die Pflicht die Polizei den Notarzt zu rufen, und wenn nötig sogar Erste Hilfe zuleisten.
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Hallo Thomas ;)

    Tut mir leid, ich muß dich enttäuschen, ich schaue so gut wie nie Actionfilme! LOL Das ganze Geballer darin geht mir ziemlich auf den Nerv. Wahrscheinlich bin ich dafür schon zu alt ... und Counterstrike hab ich mein Lebtag nicht gespielt. Ich bin eher "Betriebssystemspieler". Mit den Überraschungen, die Windows bereiten kann, kann kein PC-Spiel mithalten! <g>

    Du hast das Wort final (vorsätzlich?) falsch interpretiert. Final bedeutet in diesem Zusammenhang keineswegs den Angreifer zu töten, es bedeutet schlicht den Angriff in dem Augenblick zu beenden (wie das Wort an sich schon besagt)! ;)

    Wär ich jetzt ein Hitzkopf, würde ich raten erst richtig zu lesen. Da ich aber eine ruhige Seele bin verweise ich auf das oben Erläuterte! LOL

    Gruß

    Mike

    P.S. - Verfechter einer korrekten Grammatik dürfen jetzt einwenden daß ich bei "final zu beenden" zwei Verben der gleichen Bedeutung hintereinander benutzt habe! ;)

  • Zitat

    denn wie bereits mehrfach angemerkt ist die Chance auf den blauen Schein faktisch gleich null.

    Äh, grün, oder sind die von Bundesland zu Bundesland anders?

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod: