Du wirst mit 80 cm nicht viel reissen. Um so länger ein Gummi gespannt ist, desto langsamer wird das Geschoss. Um das zu kompensieren, brauchst du schon etwas mehr - es sei denn, Dir geht es nicht um die Kraft.
schleudergewehr (ein bisscher harpunen-like)
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vm-68-fanatiker -
23. September 2006 um 12:40 -
Geschlossen
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ja klar ich kann das auch 1,5-2 mtr. lang machen
aber dann wirds ein bissal unhandlich
ich werd mal nachdenken, aber ich hatte so an 10mm hochstartgummi gedacht
gruß -
mit welchem innendurchmesser ?
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also wenn ich das waffengesetz richtig verstehe dann sind schleudern mit schulterstütze dort unter den verbotenen gegenständen aufgefürht.
auch wenn du es ohne stütze umsetzt fällt das ding trotzdem wie eine armbrust unter die regelung des waffengesetzes und darf nur auf eingezäuntem befriedetem besitztum geschossen werden und das geschoss darf das gelände in keiner richtung, auch nicht nach oben,verlassen können. also bräuchtest du einen überdachten schießstand.wärend bögen und schleudern als sportgerät, bzw als spielzeug angesehen werden fällt deine konstruktion wie eine armbrust in die kategorie freie waffen. dies setzt dann den schießstand und das vollendete 18. lebensjahr vorraus wenn ich nicht irre. weil bei deinem konstruckt, wie auch bei deiner armbrust wird die schussenergie durch muskelkraft erzeugt und nun ganz wichtig... sie wird durch eine sperrvorrichtung mit abzug gespeichert.
auserdem bin ich jetzt nicht sicher in wie fern deine vier-rohr-konstruktion schon als lauf angesehen wird und somit in ulm beschossen werden müsste. waffen die vom waffengesetz berührt sind dürfen meines wissens nach auch nicht einfach so hergestellt werden.
wenn meine einschätzung richtig ist wäre es also sogar verboten eine armbrust zu bauen, wohingegen ein bogen als sportgerät kein problem darstellt.so und jetzt überlasse ich es allen erfahreneren usern und den mods meinen evtl misst wieder gerade zu biegen.
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also soweit ich das beurteilen kann fällt diese konstruktion unter den bereich armbrust (energie wird manuell erbracht und GESPEICHERT)
bei armbrüsten ist eine schulterstütze od ähnlich nicht verboten
und eine armbrust ist einer waffe nur gleichgestellt, das bedeutet also :
frei ab 18 jahren mehr nicht(soweit ich mich in diesem forum schlau gemacht habhier noch ein zitat :
ZitatOriginal von point338
falsch,
Armbrüste sind nach wie vor keine Schußwaffen, sie sind nur diesen gleichgestellt.
point
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