POLIZEI+Nachba ?!?

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 7.801 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. August 2006 um 22:44) ist von Tellminator.

  • Wer ist eigentlich so blöd und ballert in unseren Zeiten noch einfach so auf seinem Grundstück rum?

    Besser kann man neue Einschränkungen im WaffG doch gar nicht provozieren.

    Und wenn man sämtliche Nachbarn nicht mag, sollte man besser wegziehen ... in dem Fall liegts wohl eher am Threadersteller selber.

  • Das Schiessen mit solchen Waffen ist nur in einem ''befriedeten'' Gebiet erlaubt.
    Das heisst dass du auf deinem Grundstück mitten im Wohngebiet mit Nachbarn gar nicht schiessen darfst, egal wie leise das ist.

    !Auch nicht ausserhalb der Ruhezeit!

    Besser wärs wenn du auf nem eigenem Grundstück ausserhalb vom Wohngebiet die Möglichkeit hättest.

    Gruß

    Love it to Deathpunk!!!!!!!!!

  • Zitat

    Original von Euroboy
    Das Schiessen mit solchen Waffen ist nur in einem ''befriedeten'' Gebiet erlaubt.
    Das heisst dass du auf deinem Grundstück mitten im Wohngebiet mit Nachbarn gar nicht schiessen darfst, egal wie leise das ist.

    Und wieder wird Waffenrecht und Lärmschutzverordnung durcheinander gewürfelt...

    Was hat die lage eines Grundstücks mit der Einfriedung zu tun? Befriedet ist ein Grundstück sobald eine erkennbare, geschlossene Eingrenzung vorhanden ist die das Grundstück als Privatgrundstück ersichtlich macht.

    Das trifft selbst hier bei uns in der Reihenhaussiedlung auf jeden Vorgarten zu.

    Bei Lärm sieht das schon etwas anders aus… wenn ich da eine Stereoanlage mit 1.21 Gigawatt Fluxkompensator im Vorgarten aufbaue und die Nachbarn beschalle gibt das auch Ärger, das hat aber nichts mit dem Waffengesetz zu tun, nur mit dem erzeugen vermeidbaren Lärms.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Erzeugung von vermeidbarem Lärm.

    Danke Erklärbär, denn genau darum geht es.

    Ist ja auf allen anderen Sachen bezogen das gleiche.

    Auch wenn keine Ruhezeiten sind kann ich nicht einfach vor die Tür gehen und rumballern wie ich möchte.

    Habe ich absolut tolerante Nachbarn ,die den Sound einer SSW lieben, werde ich keine Probleme bekommen.
    Glücklich ist derjenige der dort wohnt!
    Wer das Gespräch seiner Nachbarn sucht und das abklärt das ab und zu etwas knallt und sie einverstanden sind wird vorläufig keine Probleme bekommen.
    Übertreibe ich es aber, wenn ich z.b. Silvester im August im Garten imitiere, kann es sein das es wieder zu Problemen kommen kann.

    Solche Sachen wie unvermeidbarer Lärm (Rasenmähen, Bauarbeiten, Kinderlärm) muß beschränkt hingenommen werden.
    Aber darunter fällt aufjedenfall nicht das knallen einer NC oder SP Kartusche.

    Zum Threadstarter.
    In seinem Fall würde ich das schiessen in unmittelbarer Nähe der Nachbarn lassen.
    Bringt keinem was.
    Die Einstellung:"Mir sche*ßegal was die denken!" ist was Nachbarschaftszusammenhalt angeht nicht gerade förderlich. Aber jedem überlassen. Dann darf man sich aber nicht die Freiheit nehmen und schiessen wie man will.
    Denn mir ist egal was die denken aber den Knall müssen die akzeptieren, funktioniert nicht!

    Zu mir.
    Schiessen laß ich hier lieber bleiben.
    Nicht weil es schonmal Ärger gab.
    Hier in der Strasse denke ich liegt der Altersdurchschnitt bei 50 Jahren und somit weiß ich das ein Knall hier nicht gut ankommt.
    Das was sich aufstaut muß halt am 31.12. raus bzw. das ausgiebige Testen kann beginnen.

    Gruß,
    Markus

  • Amen
    Bin ganz deiner Meining!!
    Damit triffst du den Nagel auf den Kopf und hast so ziemlich alles super, kurz zusammen gefasst.