...korrekt !
Patrick.
Es gibt 76 Antworten in diesem Thema, welches 24.030 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
...korrekt !
Patrick.
Na also,
dann brauche ich meiner 4mmM20 Walther doch nicht nachträglich ein verpassen zu lassen
Meinen SB interessiert es offensichtlich auch nicht, ob da ein drauf ist oder nicht ...
Gruß,
hyperdeath
...ne, brauchst du wohl nicht
Ich sammle ja schon jahrelang, und befasse mich noch länger, mit 4mmM20, 4 u. 6mm Fl.Rz. Waffen,.... aber das 4mmM20 Waffen kein brauchen, weiß ich auch erst seit ca. 1 Jahr !
Gut, wenn man wie ich einen "richtigen Fachmann" hat, der auch für den Staat tätig ist, worauf man sich verlassen kann
Im WaffG steht auch irgendwo ein Passus drin; ...muß ich aber erst suchen.
, Patrick.
Zitat
Im WaffG steht auch irgendwo ein Passus drin; ...muß ich aber erst suchen.
Das wäre dann das Tüpfelchen auf dem 'i', wenn es schwarz auf weiß sogar im WaffG stehen würde, denn weiter oben im Thread steht ja eigentlich genau drin, dass man es doch braucht ...
Hallo Patrick,
ich habe Dir mal eine PN geschickt.
Gruß,
hyperdeath
ZitatOriginal von Ritztec
Im WaffG steht auch irgendwo ein Passus drin; ...muß ich aber erst suchen.
Wäre super, wenn Du die entsprechende Passage (bzw. den Paragraphen) hier noch der Allgemeinheit mitteilen könntest. Denn mit einer entsprechenden Fundstelle hätte man etwas Konkretes in der Hand.
Hallo !
Es steht nicht wortwörtlich drin; ist aber aus der jeweiligen Textstelle herzuleiten.
Mein Bekannter ist auf Reisen; wenn ich ihn wieder erreicht habe, dann werde ich ihn nochmal fragen, wo genau im WaffG das drin steht.
Melde mich dann. Kann aber dauern; er ist viel im In-u. Ausland unterwegs, und selten zuhause in seiner Firma.
Gruß aus der Eifel, Patrick !
Super! Danke schon mal im Voraus für Dein Engagement – ich hab nämlich leider keinen Experten in Sachen Kleinstkaliber an der Hand und der Umstand, dass es 4mmM20-Waffen ohne gibt, hatte mich doch etwas irritiert. Die legalen Besitzer von erwerberlaubnispflichtigem Gerät sind ja leider potentiell immer in der Nachweispflicht, wenn plötzlich einmal behauptet werden sollte „da stimmt etwas nicht mit dieser Waffe“.
...habe da auch schon seeehr oft gestaunt, in der Zeit, wo ich mich mit dem Thema 4mm/6mm befasse... was es da alles im WaffG zu lesen und oft auch, einfach nicht zu verstehen gibt
Patrick.
Hallo an alle !!!
...endlich habe ich mal meinen "Experten" zum Thema und 4mmM20 erreicht.
Nach langen Wälzen vom WaffG, sowie allen Änderungen, Verwaltungsvorschriften usw. folgendes Fazit:
Da es so kompliziert ist, daraus eine eindeutige und klare Rechtslage herauzulesen, empfiehlt sich folgendes:
Alle -losen Kurzwaffen im Kal. 4mmM20 habe mit Sicherheit nicht mehr als die erlaubten 7,5 Joule. Aber trotzdem, um Ärger etc. zu vermeiden, die jeweilige Waffe bei einer berechtigten Person nachstempeln lassen. Dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite !!!
Vieles ist eben nicht eindeutig und klar definiert; deshalb nach- en lassen ! Dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite !!!
MfG, Patrick.
ZitatOriginally posted by Ritztec .....die jeweilige Waffe bei einer berechtigten Person nachstempeln lassen......
Danke für die Aufklärung, Patrick. Nur dumm, wenn durch eine nachträgliche Stempelung der Sammlerwert eines unbenutzten, orginalverpackten und seltenen Belegstücks durch so eine Maßnahme massiv beeinträchtigt wird........
ZitatOriginal von flens69
Danke für die Aufklärung, Patrick. Nur dumm, wenn durch eine nachträgliche Stempelung der Sammlerwert eines unbenutzten, orginalverpackten und seltenen Belegstücks durch so eine Maßnahme massiv beeinträchtigt wird........
...ja, das ist wohl war, leider !!!
Es stehen viele Ergänzungen, Zusätze etc. im WaffG zu diesem Thema drin, das es schier unmöglich ist, eine 100% eindeutige Aussage treffen zu können.
Naja, meine haben ja alle das ; ich brauche mir da eigentlich keine Sorgen zu machen .
Gruß, Patrick.
Patrick: Auch von mir ein Dankeschön für Deine Bemühungen!
ZitatOriginal von flens69
Danke für die Aufklärung, Patrick. Nur dumm, wenn durch eine nachträgliche Stempelung der Sammlerwert eines unbenutzten, orginalverpackten und seltenen Belegstücks durch so eine Maßnahme massiv beeinträchtigt wird........
Welche Original 4mmM20 Waffen gibt es denn, die kein haben und nachgestempelt werden müssten? Die Umbauten tragen ja sowieso zumindest einen Stempel "4mmM20" auf dem Lauf und dann wäre das ja auch keine zusätzliche "Verschandelung" mehr. Es betrifft dann nur Waffen, die im Originalkaliber 4mmM20 hergestellt worden sind, aber (noch) kein haben - gibt's sowas überhaupt
Gruß,
hyperdeath
...naja, bin z.Z. krank geschrieben, weil mein Körper kapituliert hat. Der Streß und die vielen Stunden auf der Arbeit waren zuviel, da hat mein Körper die weiße Fahne gezeigt.
---> Deshalb hatte ich ein wenig Zeit, der "Sache" mal konkret nachzugehen
Zu den Waffen, ohne : z.B. die EM-GE Mod. P42 Pistole; die hatte kein , obwohl es eine Waffe war, original im Kal. 4mmM20 !!! (siehe meine HP).
...nun hat sie ein´s !
Gruß an alle
Patrick.
So Männas, jetzt aufgepasst.
Es geht ja bei mir immer noch um eine 4mmM20 Waffe, die der umbauende Büchsenmacher
nicht 'F'-gestempelt hat. Hier ist der neueste Stand:
Mittlerweile ist auch meinem SB bekannt, dass eine bedürnissfreie Waffe das 'F'
haben muss. Das ist eindeutig im WaffG, wie bereits oben erwähnt, festgelegt und basta.
Aber, der besagte Büchsenmacher weigert sich den Stempel aufzubringen, da er nicht
gewährleisten kann, dass die verwendete Munition nicht über die maximal Energie
von 7,5 Joule erzeugen kann. Diese Munition ist in den CIP Listen nicht aufgeführt,
daher kann jeder Hersteller diese Munition so laden, wie er will. Der BüMa hat
keine Grundlage, aus der die Herstellungsvorschriften für diese Munition hervorgehen.
Wenn also jeder Hersteller die Muni so laden kann, wie er will, kann kein BüMa
der Welt mit dem 'F'-Stempel garantieren, dass in der Waffe nicht mehr als 7,5 Joule
produziert werden.
Wenn also lt. WaffG das 'F'-Zeichen zwingend ist, muss auch sichergestellt sein,
dass die Muni immer gleich geladen ist.
Wenn der Gesetzgeber etwas verlangt, was aber keiner gewährleisten kann, dann hat
der Gesetzgeber ja irgendwie ein Problem.
Aus Sicht des BüMa hat er die Waffe umgebaut und mir überlassen, es steht nirgends
eine Bedingung über eine maximale Energie oder ein 'F' in meiner WBK und ob ich
ein Bedürfnis dafür habe, kann ihm egal sein, da die Waffe als Voreintrag ja schon
von der Behörde genehmigt war. Die Behörde, quasi als Vertreter des WaffG, geht
aber (fälschlicherweise) davon aus, dass eine maximale Energie gewährleistet ist
und fordert jetzt von mir, die Waffe vom BüMa nachstempeln zu lassen. Der will
aber (m.E. berechtigterweise) nicht und kann es ja auch nicht guten Gewissens tun.
Mein SB hat die Sache jetzt erst mal bis nach seinem Urlaub auf Eis gelegt, wir
(der BüMa, die Behörde und meine Wenigkeit) arbeiten jetzt zusammen, um die Sache zu
klären und haben mittlerweile eine Anfrage an das Beschussamt München zu diesem
Sachverhalt gestellt, die zwischenzeitlich sogar zur "Chefsache" erklärt wurde.
Tja, wenn sich herausstellt, dass es praktisch keine garantiert(!) 'F'-konformen
4mmM20 Waffen gibt, können wir diese wohl demnächst alle zur Deko umbauen lassen
(wenn das überhaupt noch erlaubt ist
Ne, im Ernst, ich bin mal gespannt, was dabei rauskommt. Und alles nur, wegen eines
dämlichen 'F'.
Gruß,
hyperdeath
Also das die umgebauten 4mm M20 Waffen ein haben müssen war mir klar...
ZitatAber, der besagte Büchsenmacher weigert sich den Stempel aufzubringen, da er nicht gewährleisten kann, dass die verwendete Munition nicht über die maximal Energie
von 7,5 Joule erzeugen kann. Diese Munition ist in den CIP Listen nicht aufgeführt, daher kann jeder Hersteller diese Munition so laden, wie er will
Also das ist doch Quatsch, erstmal hat 4mm M20 garkeine "Ladung" in dem Sinne, sondern ist quasi ein smal Pistol Zündhütchen mit ner 4,3mm Kugel drauf.
Und außerdem wie viele verschiedene Hersteller kennt "er" denn...heutzutage noch.
Meines wissens gibt es doch nur noch RWS.
Gruß Thomas
Sicher ist das Quatsch, er hat aber nicht ganz unrecht. Aus was die Muni quasi
besteht etc. spielt keine Rolle. Wenn Du das Kügelchen oben abnimmst, passt da z.B. jede
Menge Zeugs rein. Es handelt sich ganz einfach regulär um Munition. Und ob es nun
einen oder mehrere Hersteller in der Vergangenheit, der Gegewart oder der Zukunft
gibt, kann er auch nicht garantieren.
Der will wohl irgendwie den "Laden aufmischen", habe ich den Eindruck, aber darum
geht es nicht. Es geht darum, dass es z.Zt. keine eindeutige Lösung für das Problem
gibt. Selbst die Behörden haben keinen Plan.
Er hat Recbt, die Behörde auch und ich will eine Waffe haben, die den gesetzlichen
Anforderungen entspricht.
Wenn die Behörde oder ich dem Büma ein Gesetz oder eine verbindliche Vorschrift
über die Leistungsgarantie diese Kalibers vorlegen kann, macht er sofort ein 'F'
drauf. Das können wir aber alle nicht.
Gruß,
hyperdeath
Naj toll...
ZitatWenn Du das Kügelchen oben abnimmst, passt da z.B. jede Menge Zeugs rein.
..was da alles möglich ist, ist klar..nur kann "ihm" keiner garantieren das jemand verbotene Bastelleien an der Mun. vornimmt. Ich an deiner Stelle würde zu einem anderen Büma gehen der dir ohne Probleme ein auf deine Waffe stempeln wird.
EDIT: Niemand muß keinem etwas vorlegen über die Leistungsdaten der Patrone, bei jedem "normalem" Umbau einer scharfen Waffe in das Kaliber 4mm M20 wird ein aufgestempelt und manch mal auch zusätzlich ein BKA-Stempel wie bei meiner Star.
Habe ich versucht, ich wurschtel da ja schon seit Wochen rum mit dem Mistding. Das
heute hier Geschriebene ist ja nur ein grober Zwischenstand zur Sache.
Die BüMas in erreichbarer Nähe wollen nicht bzw. stempeln keine Fremdumbauten.
ZitatOriginally posted by thomas magnum
Naj toll...
EDIT: Niemand muß keinem etwas vorlegen über die Leistungsdaten der Patrone, bei jedem "normalem" Umbau einer scharfen Waffe in das Kaliber 4mm M20 wird ein aufgestempelt und manch mal auch zusätzlich ein BKA-Stempel wie bei meiner Star.
Das sind die Argumente, die ziemlich am Anfang dieser Angelegenheit genannt wurden.
Nur, was soll ich (oder die Behörde) ihm, außer "eigentlich" und "normal" an
handfesten und rechtssicheren Material gegenüberstellen, wenn er doch "eigentlich"
Recht hat?
Hier sieht man wieder deutlich, dass alles bis ins letzte Detail in Gesetze und
Vorschriften gepackt werden muss. Ein gesunder Menschenverstand verliert gegen
seine eigene Gesetzgebung.
Gruß,
hyperdeath