ZitatOriginal von robur...Ne, mal im Ernst, so langsam wird die Sache unglaubwürdig.
Nein!
Absolut nicht unglaubwürdig, ich habe mittlerweile die Kopie des Sicherstellungsbescheides von "oernie" per Email erhalten!
Es muss jedem selbst überlassen werden, ob er derartige Schriftstücke in ein öffentliches, von Allen lesbares Forum stellt. Die Schilderung des Vorganges ist die eine Sache, ein derartiges Schriftstück das zu 98% nur aus persönlichen Daten (KFZ-Daten, Anschrift, Orts- und Zeitangaben etc.) besteht, ist etwas ganz Anderes.
Ich denke dass "oernie" einverstanden ist, dass ich hier schreibe dass seine Kernaussage stimmt. Das Luftgewehr wurde sichergestellt weil es sich im Auto befunden hat. Dies hat der Polizist als Verstoss gegen das WaffG gesehen, ohne sich detailiert über einen Paragraphen oder einen konkreten Verstoss zu äussern.
Weitere Details, auch über den weiteren Verlauf oder insbesondere was die Polizei bewogen hat das Luftgewehr sicherzustellen, kann nur oernie selber mitteilen. Auf dem Bescheid ist jedenfalls keine Angabe darüber zu finden!
Nachdem er mittlerweile versucht die Angelegenheit zu klären gibt es vermutlich noch keine neuen Ergebnisse.
Gruss
Alfred