Polizeikontrolle

Es gibt 114 Antworten in diesem Thema, welches 14.478 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Juli 2006 um 16:00) ist von Duke_ALF.

  • Zitat

    Original von robur...Ne, mal im Ernst, so langsam wird die Sache unglaubwürdig.

    Nein!
    Absolut nicht unglaubwürdig, ich habe mittlerweile die Kopie des Sicherstellungsbescheides von "oernie" per Email erhalten!

    Es muss jedem selbst überlassen werden, ob er derartige Schriftstücke in ein öffentliches, von Allen lesbares Forum stellt. Die Schilderung des Vorganges ist die eine Sache, ein derartiges Schriftstück das zu 98% nur aus persönlichen Daten (KFZ-Daten, Anschrift, Orts- und Zeitangaben etc.) besteht, ist etwas ganz Anderes.

    Ich denke dass "oernie" einverstanden ist, dass ich hier schreibe dass seine Kernaussage stimmt. Das Luftgewehr wurde sichergestellt weil es sich im Auto befunden hat. Dies hat der Polizist als Verstoss gegen das WaffG gesehen, ohne sich detailiert über einen Paragraphen oder einen konkreten Verstoss zu äussern.

    Weitere Details, auch über den weiteren Verlauf oder insbesondere was die Polizei bewogen hat das Luftgewehr sicherzustellen, kann nur oernie selber mitteilen. Auf dem Bescheid ist jedenfalls keine Angabe darüber zu finden!

    Nachdem er mittlerweile versucht die Angelegenheit zu klären gibt es vermutlich noch keine neuen Ergebnisse.


    Gruss
    Alfred

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (13. Juli 2006 um 19:28)

  • wenn dem tatsächlich so sein sollte, entschuldige ich mich in aller form bei "oernie" hier im forum, daß ich dem bericht keinen wirklichen glauben geschenkt habe.

    sollte es tatsächlich so sein, kann ja kaum etwas auf ihn zukommen, denn er hat ja (nach seinen schilderungen) nichts falsch gemacht.

    er kann sicherlich die angelegenheit zu seiner zufriedenheit klären.

    sollte die polizei weiterhin gegen ihn den verdacht des verstosses gegen das waffengesetz aufrecht erhalten, wird er sicherlich bald post von der zuständigen ermittlungsgruppe als vorladung erhalten. hier kann er (nach vorheriger rücksprache mit einem anwalt) angaben machen und darlegen, daß er keine straftat begangen hat.

    oernie
    stell´ doch mal einen (anonymisierten) scan dieses protokolls hier ein oder möchtest du das lieber nicht (wofür ich natürlich auch verständnis hätte) ?

    gruß 260283

    2 Mal editiert, zuletzt von 260283 (13. Juli 2006 um 19:40)

  • Zitat

    Original von 260283....sollte es tatsächlich so sein, kann ja kaum etwas auf ihn zukommen, denn er hat ja (nach seinen schilderungen) nichts falsch gemacht.

    @ 260283:

    Ich denke auch dass in dieser Angelegenheit evtl. ein Eistellungsbescheid kommt. Was mich wundert ist allerdings dass der vollziehende Polizeibeamte ausser "Verstoss gegen WaffG" keine Angaben gemacht hat. Bisher war ich immer der Meinung dass schon eine konkrete Angabe erfolgen muss.
    Es ist ja auch nicht akzeptierbar wenn ein Polizeibeamter z.B. einen Autofahrer aufhält mit der Begründung er hätte gegen die STVO verstossen. Der konkrete Verstoss-Vorwurf müsste doch eigentlich genannt werden, oder?

  • Zitat

    Original von ALFHA1802

    @ 260283:

    Ich denke auch dass in dieser Angelegenheit evtl. ein Eistellungsbescheid kommt. Was mich wundert ist allerdings dass der vollziehende Polizeibeamte ausser "Verstoss gegen WaffG" keine Angaben gemacht hat. Bisher war ich immer der Meinung dass schon eine konkrete Angabe erfolgen muss.
    Es ist ja auch nicht akzeptierbar wenn ein Polizeibeamter z.B. einen Autofahrer aufhält mit der Begründung er hätte gegen die STVO verstossen. Der konkrete Verstoss-Vorwurf müsste doch eigentlich genannt werden, oder?

    nö, auf dem sicherstellungsprotokoll nicht.
    selbstverständlich bei der vernehmung (falls es überhaupt dazu kommen wird) muß man ihm sagen, was ihm konkret vorgeworfen wird.

    Einmal editiert, zuletzt von 260283 (13. Juli 2006 um 20:39)

  • Wie sieht das eigentlich aus ... muss er, falls das Gewehr z.B. verkratzt ist, entschädigt werden oder hat er auf sowas keinen Anspruch?

  • Ich wiederhole: jede Maßnahme des Staates gegenüber einem Bürger MUß !!! begründet (schriftlich) werden! Alles Andere ist "Wild West" und damit illegal.


    bam

    Kannst so viel wiederholen, wie Du möchtest: Der genaue § muß NICHT auf dem Sicherstellungsprotokoll stehen (und nur darum ging es hier in der Diskussion). Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz reicht durchaus ! Selbstverständlich muß ihm die Polizei/Staatsanwaltschaft mitteilen, was ihm konkret vorgeworfen wird. Dies wird einem Beschuldigten in der sog. "verantwortlichen Vernehmung" erklärt und nicht auf einem Sicherstellungsprotokoll ! Kannst mir ruhig glauben. Gruß 260283

    3 Mal editiert, zuletzt von 260283 (13. Juli 2006 um 22:03)

  • Zitat

    Original von Bam².... Und wenn sie das direkt im Laden einkassieren und du 1.000.000 Zeugen hast - Kot - egal: der Staat hat immer Recht :evil:

    Hallo Andreas,

    Du kennst aber schon den Unterschied zwischen einem totalitären Staat - und einem demokratischen Staat mit freiheitlicher Grundordnung und einer Gewaltenteilung in Legislative/Judicative/Exekutive und einer entsprechenden, auch überprüfbar-nachvollziehbaren Rechtsauslegung und Rechtssprechung? (langer Satz, puuh)

    Jetzt streitet Euch nicht um Hintergrundfragen, warten wir konkret ab was User oernie evtl. über den weiteren Fortgang berichtet. Sofern es nicht zu einer Einstellung kommt.

    Gruss
    Alfred

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (13. Juli 2006 um 22:14)

  • Zitat

    Original von Bam²
    @260283

    ... lese einfach mal das Grundgesetz in seiner ursprünglichen Form...

    Gruß,
    Andreas


    bam

    ...habe ich eigentlich beruflich in den letzten 23 Jahren oft genug gelesen, brauch ich nicht nochmal :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von 260283 (13. Juli 2006 um 22:38)

  • :direx: ich will ganz bestimmt nicht streiten, lediglich versuchen, zu erklären.
    ganz bestimmt ist bei der "luftgewehrsache" seitens des handelnden polizeibeamten einiges schief gelaufen, vorausgesetzt, es war auch genau so, wie´s hier beschrieben wurde. wir sollten abwarten, was sich daraus ergibt und nicht vorgreifen; vielleicht werden wir den ausgang der sache hier erfahren.

  • formfehler....verfahren wird entweder eingestellt oder kommt gar nicht erst zustande. direkt mit anwalt zur wache gehen und die herausgabe des gewehrs erwirken. sollten sich die beamten stur stellen. direkt diszi einleiten.

    zumnindest meinte das mein onkel, der selbst bei der polizei arbeitet. und das will was heißen.

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

  • Zitat

    Original von OG Blattschuß
    formfehler....verfahren wird entweder eingestellt oder kommt gar nicht erst zustande. direkt mit anwalt zur wache gehen und die herausgabe des gewehrs erwirken. sollten sich die beamten stur stellen. direkt diszi einleiten.

    zumnindest meinte das mein onkel, der selbst bei der polizei arbeitet. und das will was heißen.

    1. wenn das luftgewehr sichergestellt wurde, wird es in der regel an die asservatenkammer der staatsanwaltschaft weitergeleitet. ein ermittlungsverfahren ist somit schon am laufen, von nicht zustandekommen kann folglich nicht mehr die rede sein.

    2. diszi ist ein disziplinarverfahren, welches nur ein dienstvorgesetzter eines beamten einleiten kann und nicht ein betroffener. diszis gibts bei innerdienstlichen vergehen eines beamten, wie z.b. alkohol im dienst und nicht bei falsch durchgeführten amtshandlungen.

    3. das gewehr wurde offensichtlich als beweismittel im ermittlungsverfahren beschlagnahmt. ein gang zur wache bringt zunächst nichts, denn sichergestellte/beschlagnahmte sachen können nur von der staatsanwaltschaft (der herrin des verfahrens) wieder freigegeben werden.

    5 Mal editiert, zuletzt von 260283 (13. Juli 2006 um 23:35)

  • Hallo alle miteinander

    @260283

    Nimm Dich in Deinem obrigkeitsstaatlichen Verhalten ein bischen zurück.

    Du bist weder Rechtsberater noch Richter und noch weniger dazu befugt, die Arbeit der Polizei hier im Forum zu erledigen.

    Hier bist auch Du nur Bürger ohne Uniformmacht.

    Einmal editiert, zuletzt von LostinPast (13. Juli 2006 um 23:09)

  • Zitat

    Original von LostinPast
    Hallo alle miteinander

    @260283

    Nimm Dich in Deinem obrigkeitsstaatlichen Verhalten ein bischen zurück.

    Du bist weder Rechtsberater noch Richter und noch weniger dazu befugt, die Arbeit der Polizei hier im Forum zu erledigen.


    @LostinPast

    ich versuche nur den usern im forum allgemein die arbeitsabläufe der polizei bei solchen angelegenheiten/ermittlungsverfahren zu erklären (was man im übrigen in jeder strafprozessordnung nachlesen kann), weil´s anscheinend diesbezüglich mißverständnisse gibt/gab. nicht mehr und nicht weniger. ICH ERLEDIGE HIER ABER KEINE POLIZEIARBEIT, NICHT MAL IM ENTFERNTESTEN ! das ist der kleine, aber doch sehr feine unterschied. ich belehre nicht, ich erkläre, weil danach gefragt wurde ! ich selbst habe ein paar spalten höher schon gesagt, daß man abwarten sollte, was aus der sache wird, vielleicht erfahren wir es ja hier demnächst im forum für freie waffen. verrate mir aber bitte, warum ich hier in einem öffentlichen forum nichts erklären darf, wenn der eine oder andere ein paar sachen durcheinander wirft. ist nicht ein forum genau hierfür da ???

    3 Mal editiert, zuletzt von 260283 (13. Juli 2006 um 23:41)

  • @260283

    Die Betonung lag auf obrigkeitsstaatlichem Verhalten.

    3 Mal editiert, zuletzt von LostinPast (14. Juli 2006 um 00:13)

  • Zitat

    Original von LostinPast
    @260283

    Die Betonung lag auf obrigkeitsstaatlichem Verhalten.

    Versuch einfach mal die Menschen zu verstehen.


    @LostinPast
    ich verstehe nicht ganz genau, was DU jetzt von mir möchtest, aber schwamm drüber. die poster hier im thread verstehe ich allerdings sehr gut. war nicht genau ICH derjenige, der exakt sieben spalten höher sagte: es ist einiges in dieser sache seitens des handelnden polizeibeamten schief gelaufen, wenn´s tatsächlich so war. ist das kein verständnis ? beziehe ich irgendwie partei ? wohl kaum... jeder kann sich mal irren, dort wo menschen handeln, werden fehler gemacht, auch bei polizisten. ein schönes schlußwort, oder ?

    gruß 260283

    by the way: bei der sache mit ingolstadt, die du gepostet hattest, verwechselst du etwas: richter sprechen leute frei, nicht die staatsanwälte... (staatsanwälte erheben anklage, richter sprechen die urteile - auch freisprüche).