hat grad die Müllabfuhr geholt bevor das noch einer liest
Waffenbesitzkarte
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wurm49 -
30. Mai 2006 um 11:19 -
Geschlossen
Es gibt 78 Antworten in diesem Thema, welches 12.217 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Hallo Reeper
Wenn die WBK voll ist dann bekommst du eben eine zweite ausgestellt, wo ist denn das Problem?
Wenn du ein weiteres FT-Gewehr haben willst und du dir die kaufen möchtest dan kannst du die auch kaufen. WO IST DEIN PROBLEM DABEI?
Einzig die 2/6 Regelung ist etwas nervig (also 2 Waffen pro Halbjahr) aber ansonsten ist die neue Gelbe WBK recht offen für alles.
Bei der Grünen für Kurzwaffen oder Selbstladewaffen sieht es wieder etwas anderst aus, hier benötigst du für JEDE neue Waffe einen Voreintrag und ein Bedürfnis dafür vom Verband. Hast du dieses nicht kannst du dir diese Waffe nicht kaufen. Wen du nicht im Verein bist der diese Waffenart schießt brauchst du diese Waffe auch nicht.
Bitte verzichte in Zukunft auf übermäsigen Einsatz der Blinkschrift, das stört beim lesen extrem.
Gruß
Thomas -
Zitat
Original von wurm49
Werde das mit der gelben bei gegebener Zeit mal probieren !Du hast jetzt aber schon verstanden dass Du keine der vor Dir genannten Waffen auf einer gelben WBK bekommen kannst?
An Kurzwaffen gibt es auf Gelb nur Vorderladerrevolver und Einzelladerpistolen (Freie Pistole z.B.)
Aber lass Dir das am besten noch mal in aller Ruhe beim Sachkundelehrgang erklären, den brauchst Du für jede Farbe.
RD-Reaper
[€dit]:
Na dann nehm ich meinen kommentar dazu auch mal raus.Sollte aber keine "Zurechtweisung" oder so etwas sein... ich erklär doch so gerne.
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ok da hab ich als dummbatsch mal wieder jede menge mist in die welt gesetzt. das gute daran ist das man es so (wenn man blödsin redet) immer besser erklärt bekomm als wenn man danach fragt.
da bin ich nun wohl zum ersten mal tierischt in die falle dedappt. ich beschränk mich dann doch lieber auf den 4,5mm bereich und entferne meinen schmu
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Zitat
Originally posted by holo
sind schon mit KK am Sammstag 30-50 Euro fällig. LGHi, ich würde dir CCI empfehlen, da kommst du auf ein Zehntel der Munitionskosten.
Lg
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Hallo zusammen
Ich habe gerade durch Zufall in dieses Geschreibsel reingeschaut.
Meint Ihr das diese geistigen, zum Teil haarsträubende Ergüsse zum Thema WBK,
bei der derzeit in der Öffentlichkeit vorherschenden Meinung, zum Thema legal Waffenbesitz, gut ankommt?Gruß
Rolf -
Zitat
Original von RD-Reaper
hat grad die Müllabfuhr geholt bevor das noch einer liest
Zu spät, aber egal.Was ich aber immer noch nicht rausgefunden hab, dürfte ich (wenn ich Jäger wäre) mit meinen Jagdwaffen auch im Verein schiessen wenn ich wollte?
Ich meine jetzt nicht nur zum Einschiessen, sonder dass ich damit zB auch an Wettkämpfen teilnehmen kann, wenn ich gleichzeitig Mitglied in einem Schützenverband bin?
Die Jagdwaffen kommen ja auch ne grüne WBK, die ja auch viel Sportschützen haben.Nur zur Info, ich hab nicht unmittelbar vor Jäger oder Sportschütze (oder beides) zu werden, aber die Frage stelle ich mir schon länger.
Wär nett wenn mir das jemand sagen könnte. (Am besten jemand der es auch sicher weiss) -
ich denke das hängt nicht von der wbk etc ab, sondern einfach davon ob die art der waffe überhaupt für eine disziplin zugelaasen ist.
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drückt mir die daumen das ich mal was intilegentes geschrieben hab -
Zitat
Original von Rolf
Hallo zusammenIch habe gerade durch Zufall in dieses Geschreibsel reingeschaut.
Meint Ihr das diese geistigen, zum Teil haarsträubende Ergüsse zum Thema WBK,
bei der derzeit in der Öffentlichkeit vorherschenden Meinung, zum Thema legal Waffenbesitz, gut ankommt?Gruß
RolfIch krich doch schon.
*kriech* *kriech* *kriech* *kriech* *kriech* *kriech*
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Eine Waffe bekommt man nur wenn man ein Bedürfniss nachweist!
Beim Sportschützen ist das halt der sportliche Wettkampf.
Beim Jäger ist es der Jagdschein.
Geht man hier streng nach Gesetzestext, so heißt es :
Du darfst diese Waffe nur benutzen in einem von ihrem Bedürfniss umfassenden Zweck.
Auf Deutsch:
Die Jagdwaffe zum jagen im Revier und zum jagdllichen Wettkampf oder einschießen auf dem Stand.
Nimmst du damit an einem Wettkampf für Sportschützen teil oder trainierst sportlich und nicht jagdlich, so verstößt du strengenommen gegen das Waffengesetz. -
Zitat
Original von RD-Reaper
ich denke das hängt nicht von der wbk etc ab, sondern einfach davon ob die art der waffe überhaupt für eine disziplin zugelaasen ist.----------------------------------------
drückt mir die daumen das ich mal was intilegentes geschrieben habSo ist es, und man kann auch als Gast (Jäger) schießen, auch mit eigener Waffe, sofern diese für die jewailige Disziplin ist.
Und es gibt nicht eine z.B. (grüne) WBK.
Man kann auch für jede Waffe Eine ausstellen lassen (dadurch bekommt man aber NICHT mehr Waffen).Mehr Waffen, bedeutet mehr Bedütfniss, und das bedeutet viel Leistung.
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Zitat
Original von XXL
Was ich aber immer noch nicht rausgefunden hab, dürfte ich (wenn ich Jäger wäre) mit meinen Jagdwaffen auch im Verein schiessen wenn ich wollte?
[..]
(Am besten jemand der es auch sicher weiss)Wird meines Wissens bei dieser Frage verdammt schwierig werden so jemanden zu finden. Zumindest erzälte mir mal einer unserer Jäger die Antwort sei laut Amt:
Sachbearbeiter1: "Nein, geht gar nicht!"
Sachbearbeiter2: "Natürlich, problemlos!"
Sachbearbeiter3: "Na ja... wenn sie ein Schportschützenbedürfnis haben
das wir schon anerkannt haben wird das auf die anderen Waffen ausgeweitet."Amtsvorstand: "Ausweitende Bedürfnisse gibt es nicht!" (War aber auf Gegenfrage ob man nun alle Waffen doppelt kaufen müsse oder ob er die Waffe ein zweites mal mit anderem Bedürfnis eintragen könnte angeblich irgendwie recht verwirrt.)
Sachbearbeiter eines anderen Amtes: "Wenn es ein Jagdsportliches Schießen ist geht es schon."
Ich denke... am besten liegt man mit der Antwort:
[GLOW=red]Zweiundvierzig[/GLOW]
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Zitat
Original von Rolf
Eine Waffe bekommt man nur wenn man ein Bedürfniss nachweist!Beim Sportschützen ist das halt der sportliche Wettkampf.
Beim Jäger ist es die Jagdausübung.
Geht man hier streng nach Gesetzestext, so heißt es :
Du darfst diese Waffe nur benutzen in einem von ihrem Bedürfniss umfassenden Zweck.
Auf Deutsch:
Die Jagdwaffe zum jagen im Revier und zum jagdllichen Wettkampf oder einschießen auf dem Stand.
Nimmst du damit an einem Wettkampf für Sportschützen teil oder trainierst sportlich und nicht jagdlich, so verstößt du strengenommen gegen das Waffengesetz.Nein, weil "ihrem Bedürfniss umfassenden Zweck" also auch Training, auf dafür zugelassenen Schießständen.
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Hallo Ralf
ein Beispiel:
ich habe unter anderem eine Ruger in .270 win.
Diese Waffe kannst du sowohl jagdlich als auch sportlich nutzen.Als ich in der praktischen Jagdausbildung war, wollte ich diese Waffe jagdlich nutzen.
Es wurde mir untersagt da ich diese Waffe mit dem Bedürfniss als Sportschütze erworben habe. -
Ahh, ok danke für die Infos.
Das heisst (wenn ich es richtig verstanden hab) ich muss mir die Waffen nicht zwangsläufig 2X kaufen.
Beispiel:
Ich bin Jäger und hab zB einen 98k als Büchse und ein 1911er als Fangschusswaffe.
Wenn ich euch richtig verstanden habe könnte ich mit dem 98k an einem Ordanazwettschiessen teilnehmen.
Und mit dem 1911er IPSC schiessen (obs sich dass rentiert sei mal dahingestellt).
Geht das dann jeweils nur als Gastschütze oder kann ich mich auch regulär als Mitglied anmelden und die oben gennannten Waffen auch in den entsprechenden Disziplienen nutzen?Sorry wenn ich nochmal nachfrage, aber bin mir nicht ganz sicher ob ichs auch wirklich verstanden hab.
/€
Oweh, scheint ja (wie fast alles in unserem Waffengesetz) doch etwas komplizierter zu sein.
Ich persönlich fände oben genannte Kombination zwischen Sportschütze und Jäger durchaus interessant, da mich sowohl Sportschiessen als auch die Jagd (nicht der Waffen wegen) interessiere. (Auch wenn das oben mit Sicherheit nicht meine Wunschwaffenkombi wäre ) -
Es wird hier jagdliches Training und sportliches Training unterschieden.
Das sind für die Behörde 2 paar Schuhe.
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Wie es bei Jägern aussieht weiß ich nicht.
Umgekehrt geht es logisch, mußt das Ding ja einschießen. -
Zitat
Original von XXL
Ahh, ok danke für die Infos.Das heisst (wenn ich es richtig verstanden hab) ich muss mir die Waffen nicht zwangsläufig 2X kaufen.
Beispiel:
Ich bin Jäger und hab zB einen 98k als Büchse und ein 1911er als Fangschusswaffe.
Wenn ich euch richtig verstanden habe könnte ich mit dem 98k an einem Ordanazwettschiessen teilnehmen.
Und mit dem 1911er IPSC schiessen (obs sich dass rentiert sei mal dahingestellt).
Geht das dann jeweils nur als Gastschütze oder kann ich mich auch regulär als Mitglied anmelden und die oben gennannten Waffen auch in den entsprechenden Disziplienen nutzen?Sorry wenn ich nochmal nachfrage, aber bin mir nicht ganz sicher ob ichs auch wirklich verstanden hab.
/€
Oweh, scheint ja (wie fast alles in unserem Waffengesetz) doch etwas komplizierter zu sein.
Ich persönlich fände oben genannte Kombination durchaus interessant, da mich sowohl Sportschiessen als auch die Jagd (nicht der Waffen wegen) interessant. (Auch wenn das oben mit Sicherheit nicht meine Wunschwaffenkombi wäre )denke das geht nicht. ROLF sagte ja grad das er mit einer waffe, welche er für den sport gekauft und eingetragen hatte, nicht auf die jagd gehen durfte obwohl die waffe dafür geignet gewesen wäre.
kann man nun die waffe auf beiden karten eintragen lassen oder nicht ??????
wenn nicht dann müsstest du dir die waffe wirklich 2 mal kaufen. -
Ralf
wir reden hier aneinander vorbei.Ich rede hier nicht von der gängigen Praxis sondern vom Gesetzestext.
Und der ist eindeutig.
Es kommt hier nicht auf die Waffe an, sondern auf das Bedürfniss.Hat dir dieses Bedürfniss der Verein ausgestellt, so darfst du die Waffe auch nur für dieses vom Verein ausgestellte Bedürfniss benutzen.
Habe ich die Waffe auf jagdschein gekauft, so ist es hier entsprechend nur für die Jagd und den jaglichen Wettkampf
Das siehst du doch alleine schon an der Tatsache:
Ich habe 2 Kurzwaffen als Sportschütze.
Auf Jagdschein durfte ich mir dann 2 weitere kaufen.
Aber benutzen darf ich sie laut Gesetz nur für die entsprechenden Zwecke. -
Ralf,
wenn du Morgen Abend kommst bring ich es dir schwarz auf weiß mit. -